Anwaltskosten bei 170.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 170.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 5.274,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 170.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 2.153,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 3.354,49 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 6.428,98 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 5.274,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 18.131,96 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 7.197,60 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 7.032,00 Euro |
Zwischen 155.001 und 170.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 2.153,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.
Der Reihe nach. Ein Anwaltsbrief ohne Gericht (die außergerichtliche Vertretung mit 1,3 Geschäftsgebühr) kostet 3.354,49 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Geht die Sache vor Gericht, fallen für die erste Instanz 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr an: zusammen 6.428,98 Euro. Das Gericht verlangt zusätzlich 5.274,00 Euro (3,0 Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz), als Vorschuss vom Kläger, bevor die Klage zugestellt wird.
Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 18.131,96 Euro in dieser Stufe, rund 11 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.
Eine Eigentumswohnung zurückgeben und den Schaden ersetzt bekommen: Zusammen erreicht das diese Stufe. Zwei Ansprüche, ein Streitwert, eine Gebührenrechnung. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Rückabwicklung Eigentumswohnung plus Schadenersatz, Gesellschafterabfindung, Erbquoten an Immobilienvermögen.
Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 17.119,92 Euro (Stufe bis 155.000 Euro), darüber 19.143,98 Euro (Stufe bis 185.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.
Eine Rechtsschutzversicherung dreht diese Rechnung um. Sie übernimmt bei einer Deckungszusage (der schriftlichen Kostenübernahme) den eigenen Anwalt, das Gericht und im Verlustfall auch die Gegenseite. Sie selbst zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 bis 300 Euro. Ein Kombi-Tarif für Privat, Beruf und Verkehr kostet 2026 am Markt etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Wichtig ist die Wartezeit: In den meisten Bausteinen sind es 3 Monate, der Vertrag muss stehen, bevor der Streit entsteht.
Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 7.197,60 Euro und das Gericht 7.032,00 Euro.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 170.000 Euro Streitwert?
Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 3.354,49 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 170.000 Euro Streitwert verliere?
Das volle Verlustrisiko beträgt 18.131,96 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 6.428,98 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 5.274,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.
18.131,96 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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