RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 40.000 Euro Streitwert

3.549,18 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 40.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 1.671,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 40.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG1.185,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.1.857,00 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.3.549,18 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)1.671,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht8.769,36 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)3.972,22 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)2.228,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 35.001 bis 40.000 Euro. Ob die Forderung 35.001 oder 40.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 1.185,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 1.857,00 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 3.549,18 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 1.671,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.

Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 8.769,36 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 22 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.

Ein verschwiegener Feuchtigkeitsschaden im gekauften Haus liegt schnell bei 40.000 Euro Sanierungskosten. Der Verkäufer ist weg, der Streit bleibt. Typische Streitigkeiten in dieser Stufe: Immobilienmängel nach dem Kauf, Abfindungsstreit im Management, Praxis- und Kanzleiübernahmen.

Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 8.136,16 Euro (Stufe bis 35.000 Euro), eine Stufe höher sind es 9.402,56 Euro (Stufe bis 45.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.

Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.

Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 3.972,22 Euro Anwaltsgebühren, 2.228,00 Euro Gerichtskosten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 40.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 1.857,00 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 40.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 8.769,36 Euro: den eigenen Anwalt (3.549,18 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 1.671,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.

8.769,36 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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