RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 25.000 Euro Streitwert

2.781,63 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 25.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 1.306,50 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 25.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG927,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.1.457,87 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.2.781,63 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)1.306,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht6.869,76 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)3.112,56 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)1.742,00 Euro

Zwischen 22.001 und 25.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 927,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.

Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 1.457,87 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 2.781,63 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 1.306,50 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 25.000 Euro Streitwert sind das 6.869,76 Euro, also rund 27 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

25.000 Euro ist die letzte Stufe vor dem großen Sprung: Ab hier steigen die Gebühren pro 5.000 Euro Streitwert. Wer öfter in dieser Liga streitet, braucht den Rechtsschutz als Betriebsausstattung. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie GmbH-Geschäftsanteil, Baumängel am Neubau, Kündigungsschutz im oberen Management.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 6.451,00 Euro (Stufe bis 22.000 Euro) an. Nach oben folgt 7.502,96 Euro (Stufe bis 30.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Versichern lässt sich dieses Risiko komplett, nur nicht rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage sämtliche Posten dieser Seite: eigenen Anwalt, Gericht, im Verlustfall auch die gegnerischen Anwaltskosten. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, je nach Tarif 150 bis 300 Euro. Der Preis dafür liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr für einen Kombi-Tarif mit Privat, Beruf und Verkehr. Die Bedingung steht in jedem Vertrag: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, der Abschluss muss vor dem Streit liegen.

Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 3.112,56 Euro Anwaltsgebühren, 1.742,00 Euro Gerichtskosten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 25.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 1.457,87 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 25.000 Euro Streitwert verliere?

Das volle Verlustrisiko beträgt 6.869,76 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 2.781,63 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 1.306,50 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

6.869,76 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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