Anwaltskosten bei 22.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 22.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 1.215,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 22.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 872,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 1.372,78 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 2.618,00 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 1.215,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 6.451,00 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 2.929,30 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 1.620,00 Euro |
Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 19.001 bis 22.000 Euro. Ob die Forderung 19.001 oder 22.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 872,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.
Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 1.372,78 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 2.618,00 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 1.215,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.
Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 22.000 Euro Streitwert sind das 6.451,00 Euro, also rund 29 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.
Erbstreitigkeiten fangen selten klein an: Schon ein Pflichtteil an einer kleinen Immobilie erreicht diese Stufe. Familienfrieden gibt es hier nur noch mit klaren Zahlen. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Erbauseinandersetzung unter Geschwistern, Bauvertrag mit Verzögerungsschaden, Aufhebungsvertrag einer Führungskraft.
Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 6.032,26 Euro (Stufe bis 19.000 Euro) an. Nach oben folgt 6.869,76 Euro (Stufe bis 25.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.
Eine Rechtsschutzversicherung dreht diese Rechnung um. Sie übernimmt bei einer Deckungszusage (der schriftlichen Kostenübernahme) den eigenen Anwalt, das Gericht und im Verlustfall auch die Gegenseite. Sie selbst zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 bis 300 Euro. Ein Kombi-Tarif für Privat, Beruf und Verkehr kostet 2026 am Markt etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Wichtig ist die Wartezeit: In den meisten Bausteinen sind es 3 Monate, der Vertrag muss stehen, bevor der Streit entsteht.
Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 2.929,30 Euro für den Anwalt, 1.620,00 Euro für das Gericht.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 22.000 Euro Streitwert?
Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 1.372,78 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 22.000 Euro Streitwert verliere?
Insgesamt 6.451,00 Euro: den eigenen Anwalt (2.618,00 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 1.215,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.
6.451,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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