RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 30.000 Euro Streitwert

3.037,48 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 30.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 1.428,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 30.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG1.013,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.1.590,91 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.3.037,48 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)1.428,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht7.502,96 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)3.399,12 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)1.904,00 Euro

Zwischen 25.001 und 30.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 1.013,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.

Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 1.590,91 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 3.037,48 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 1.428,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 30.000 Euro Streitwert sind das 7.502,96 Euro, also rund 25 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

Bonus und Tantieme einer Führungskraft, ein Architektenfehler, ein Neuwagen: In dieser Stufe ist das Verlustrisiko bereits ein kleiner Jahreslohn. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Baurecht und Architektenhaftung, Streit um variable Vergütung, Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs.

Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 6.869,76 Euro (Stufe bis 25.000 Euro), eine Stufe höher sind es 8.136,16 Euro (Stufe bis 35.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.

Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.

Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 3.399,12 Euro und das Gericht 1.904,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 30.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 1.590,91 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 30.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 7.502,96 Euro: den eigenen Anwalt (3.037,48 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 1.428,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

7.502,96 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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