RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 45.000 Euro Streitwert

3.805,03 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 45.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 1.792,50 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 45.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG1.271,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.1.990,04 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.3.805,03 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)1.792,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht9.402,56 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)4.258,77 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)2.390,00 Euro

Zwischen 40.001 und 45.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 1.271,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.

Der Reihe nach. Ein Anwaltsbrief ohne Gericht (die außergerichtliche Vertretung mit 1,3 Geschäftsgebühr) kostet 1.990,04 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Geht die Sache vor Gericht, fallen für die erste Instanz 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr an: zusammen 3.805,03 Euro. Das Gericht verlangt zusätzlich 1.792,50 Euro (3,0 Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz), als Vorschuss vom Kläger, bevor die Klage zugestellt wird.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 45.000 Euro Streitwert sind das 9.402,56 Euro, also rund 21 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

Wenn ein Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente verweigert, wird über die künftigen Renten gestritten: Der Streitwert erreicht schnell diese Stufe. Gegen einen Versicherer klagt man nicht aus der Portokasse. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Bauträgerstreit, Berufsunfähigkeitsrente vor Gericht, Streit um Handelsvertreterausgleich.

Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 8.769,36 Euro (Stufe bis 40.000 Euro), eine Stufe höher sind es 10.035,76 Euro (Stufe bis 50.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.

Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.

Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Im Einzelfall kommen Positionen dazu: eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Beweisgebühren, Sachverständige oder eine Honorarvereinbarung über der Tabelle. In der Berufung steigen die Anwaltsgebühren auf 4.258,77 Euro und die Gerichtskosten auf 2.390,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 45.000 Euro Streitwert?

1.990,04 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 45.000 Euro Streitwert verliere?

9.402,56 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 3.805,03 Euro und die Gerichtskosten von 1.792,50 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.

9.402,56 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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