RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 13.000 Euro Streitwert

2.127,13 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 13.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 940,50 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 13.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG707,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.1.117,53 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.2.127,13 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)940,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht5.194,76 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)2.379,52 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)1.254,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 10.001 bis 13.000 Euro. Ob die Forderung 10.001 oder 13.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 707,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 1.117,53 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 2.127,13 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 940,50 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 5.194,76 Euro in dieser Stufe, rund 40 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

In diese Stufe fällt die Kündigungsschutzklage eines Facharbeiters oder Angestellten mit 3.500 bis 4.300 Euro brutto. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jeder seinen Anwalt selbst, Paragraf 12a ArbGG. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Kündigungsschutzklage bei 3.500 bis 4.300 Euro brutto, Badsanierung mit Pfusch, Streit um Abfindungshöhe.

Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 4.776,00 Euro (Stufe bis 10.000 Euro), eine Stufe höher sind es 5.613,50 Euro (Stufe bis 16.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.

Versichern lässt sich dieses Risiko komplett, nur nicht rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage sämtliche Posten dieser Seite: eigenen Anwalt, Gericht, im Verlustfall auch die gegnerischen Anwaltskosten. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, je nach Tarif 150 bis 300 Euro. Der Preis dafür liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr für einen Kombi-Tarif mit Privat, Beruf und Verkehr. Die Bedingung steht in jedem Vertrag: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, der Abschluss muss vor dem Streit liegen.

Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 2.379,52 Euro Anwaltsgebühren, 1.254,00 Euro Gerichtskosten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 13.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 1.117,53 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 13.000 Euro Streitwert verliere?

5.194,76 Euro im schlechtesten Fall: beide Anwälte zu je 2.127,13 Euro und die Gerichtskosten von 940,50 Euro. Bei teilweisem Erfolg wird nach Obsiegensquote verteilt, dann zahlt jede Seite ihren Anteil.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.

5.194,76 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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