RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 10.000 Euro Streitwert

1.963,50 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 10.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 849,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 10.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG652,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.1.032,44 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.1.963,50 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)849,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht4.776,00 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)2.196,26 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)1.132,00 Euro

Zwischen 9.001 und 10.000 Euro Streitwert bleibt jede Zahl dieser Seite gleich. So arbeitet das deutsche Gebührenrecht: feste Stufen statt Prozente. Der Ausgangspunkt heißt einfache Gebühr und steht in Paragraf 13 RVG. In dieser Stufe beträgt sie 652,00 Euro, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Alles Weitere ist ein Vielfaches davon.

Die drei Bausteine im Einzelnen: Für die Arbeit ohne Gericht stellt der Anwalt 1.032,44 Euro in Rechnung (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen und Mehrwertsteuer eingerechnet). Der Prozess in erster Instanz kostet beim eigenen Anwalt 1.963,50 Euro, zusammengesetzt aus 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Die Gerichtskosten von 849,00 Euro (3,0 Gebühren, GKG) zahlt der Kläger vorab als Vorschuss.

Die entscheidende Zahl ist das Verlustrisiko: Wer den Prozess verliert, zahlt den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 10.000 Euro Streitwert sind das 4.776,00 Euro, also rund 48 Prozent des Betrags, um den gestritten wird.

Die runde Marke: Ab 10.000 Euro wachsen die Gebühren langsamer, das Verhältnis von Risiko zu Streitwert wird günstiger. Klagen wird relativ gesehen billiger. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: unbezahlte Rechnung eines Auftraggebers, Verkehrsunfall mit Personenschaden, kleinerer Erbstreit.

Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 4.354,48 Euro (Stufe bis 9.000 Euro) an. Nach oben folgt 5.194,76 Euro (Stufe bis 13.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.

Versichern lässt sich dieses Risiko komplett, nur nicht rückwirkend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach der Deckungszusage sämtliche Posten dieser Seite: eigenen Anwalt, Gericht, im Verlustfall auch die gegnerischen Anwaltskosten. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, je nach Tarif 150 bis 300 Euro. Der Preis dafür liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr für einen Kombi-Tarif mit Privat, Beruf und Verkehr. Die Bedingung steht in jedem Vertrag: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, der Abschluss muss vor dem Streit liegen.

Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Im Einzelfall kommen Positionen dazu: eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Beweisgebühren, Sachverständige oder eine Honorarvereinbarung über der Tabelle. In der Berufung steigen die Anwaltsgebühren auf 2.196,26 Euro und die Gerichtskosten auf 1.132,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 10.000 Euro Streitwert?

Für die außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG) sind es 1.032,44 Euro inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Endet die Sache ohne Gericht, bleibt es bei diesem Betrag; ein Teil wird bei späterer Klage angerechnet.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 10.000 Euro Streitwert verliere?

Insgesamt 4.776,00 Euro: den eigenen Anwalt (1.963,50 Euro), den gegnerischen Anwalt in gleicher Höhe und 849,00 Euro Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten nach der Quote des Obsiegens geteilt.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.

4.776,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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