RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 9.000 Euro Streitwert

1.786,49 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 9.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 781,50 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 9.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG592,50 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.940,40 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.1.786,49 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)781,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht4.354,48 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)1.998,01 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)1.042,00 Euro

Von 8.001 bis 9.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 592,50 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.

Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 940,40 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 1.786,49 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 781,50 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.

Jetzt die Zahl, die über Klagen oder Aufgeben entscheidet: das Verlustrisiko. Es umfasst beide Anwälte und das Gericht und beträgt in dieser Stufe 4.354,48 Euro. Anders gesagt: Auf jeden eingeklagten Euro kommen 48 Cent Kostenrisiko. Dieses Verhältnis sollte jeder kennen, bevor er die Klage unterschreibt.

3.000 Euro brutto im Monat: eine völlig normale Vollzeitstelle. Wird ihr gekündigt, beträgt der Streitwert drei Gehälter, also genau diese Stufe. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Kündigungsschutzklage bei 3.000 Euro brutto, Hochzeits- und Eventverträge, Streit um Maklerprovision.

Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 3.932,96 Euro (Stufe bis 8.000 Euro), darüber 4.776,00 Euro (Stufe bis 10.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.

Der einzige legale Trick gegen diese Tabelle heißt Rechtsschutzversicherung, und er funktioniert nur vorbeugend. Liegt die Deckungszusage vor, zahlt der Versicherer Anwalt, Gericht und notfalls die Gegenseite; der Kunde trägt allein die Selbstbeteiligung von üblicherweise 150 bis 300 Euro. Ein Jahresbeitrag von rund 200 bis 350 Euro (Kombi-Tarif Privat, Beruf, Verkehr, Marktstand 2026) steht damit gegen das volle Verlustrisiko dieser Stufe. Nur: Wegen der Wartezeit von meist 3 Monaten muss die Police unterschrieben sein, bevor der Ärger beginnt.

Ein Hinweis zur Methode: Diese Seite rechnet den gesetzlichen Normalfall, also erste Instanz, ein Termin, Abrechnung nach RVG und GKG mit den Werten vom 1. Juni 2025. Einigungsgebühren, Gutachterkosten und frei vereinbarte Honorare kommen gegebenenfalls oben drauf. Und wer nach der ersten Instanz weitermacht, sollte die Berufungszahlen kennen: 1.998,01 Euro für den Anwalt, 1.042,00 Euro für das Gericht.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 9.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 940,40 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 9.000 Euro Streitwert verliere?

Das volle Verlustrisiko beträgt 4.354,48 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 1.786,49 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 781,50 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Grundsätzlich ja, abzüglich Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Nach der Deckungszusage trägt der Versicherer Anwalt, Gericht und im Verlustfall die gegnerischen Kosten. Er prüft vorher zwei Dinge: ob der passende Baustein versichert ist und ob der Streit erst nach Ablauf der Wartezeit von in der Regel 3 Monaten entstanden ist.

4.354,48 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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