Anwaltskosten bei 16.000 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 16.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 1.032,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 16.000 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 762,00 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 1.202,61 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 2.290,75 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 1.032,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 5.613,50 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 2.562,78 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 1.376,00 Euro |
Von 13.001 bis 16.000 Euro Streitwert ändert sich an den Kosten nichts, weil hier eine einzige Zeile der RVG-Tabelle greift. Der Grundbaustein, die 1,0 Gebühr nach Paragraf 13 RVG, liegt bei 762,00 Euro. Gerechnet wird mit den Werten des KostBRÄG 2025, die seit dem 1. Juni 2025 um 6 Prozent über den alten liegen.
Der Reihe nach. Ein Anwaltsbrief ohne Gericht (die außergerichtliche Vertretung mit 1,3 Geschäftsgebühr) kostet 1.202,61 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Geht die Sache vor Gericht, fallen für die erste Instanz 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr an: zusammen 2.290,75 Euro. Das Gericht verlangt zusätzlich 1.032,00 Euro (3,0 Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz), als Vorschuss vom Kläger, bevor die Klage zugestellt wird.
Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 5.613,50 Euro in dieser Stufe, rund 35 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.
Führungskräfte und gut bezahlte Fachkräfte streiten nach einer Kündigung in dieser Stufe. Je höher das Gehalt, desto teurer der Prozess, und desto wertvoller die Police, die vorher da war. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Kündigungsschutz bis 5.300 Euro brutto, Gebrauchtwagen der Oberklasse, Streit um Bauleistungen am Einfamilienhaus.
Der Blick auf die Nachbarstufen lohnt sich: darunter beträgt das Verlustrisiko 5.194,76 Euro (Stufe bis 13.000 Euro), darüber 6.032,26 Euro (Stufe bis 19.000 Euro). Liegt eine Forderung knapp über einer Grenze, kann es sich rechnen, auf den überschießenden Teil zu verzichten.
Genau für diese Rechnung gibt es die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage (so heißt die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers) trägt sie Anwalt, Gericht und bei Niederlage auch die gegnerischen Kosten. Ihr Anteil bleibt die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro. Der Jahresbeitrag eines Kombi-Tarifs (etwa 200 bis 350 Euro, Marktpreis 2026) ist ein Bruchteil des Verlustrisikos in dieser Stufe. Aber: Ein bereits laufender Fall ist nicht mehr versicherbar, und die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate.
Was diese Zahlen sind und was nicht: eine Beispielrechnung für den häufigsten Verlauf (Klage, ein Termin, erste Instanz) nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen von RVG und GKG. Kein Kostenvoranschlag, denn Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und Honorarvereinbarungen sprengen jede Tabelle. Für die zweite Instanz gilt: 2.562,78 Euro Anwaltsgebühren, 1.376,00 Euro Gerichtskosten.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 16.000 Euro Streitwert?
1.202,61 Euro, alles eingerechnet: die 1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Kommt es später doch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 16.000 Euro Streitwert verliere?
Das volle Verlustrisiko beträgt 5.613,50 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 2.290,75 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 1.032,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Ja und nein: Die Gebührenhöhe stimmt, aber die Kostenverteilung ist anders. Paragraf 12a ArbGG bestimmt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selbst bezahlt, der Gewinner eingeschlossen. Endet der Prozess mit einem Vergleich, fallen nicht einmal Gerichtskosten an.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.
5.613,50 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
- Rechtsschutzversicherung im Überblick
Bausteine Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen, ehrlich erklärt.
- Gekündigt? 3 Wochen Frist, und der Anwalt zahlt sich nicht selbst
Warum vor dem Arbeitsgericht sogar der Gewinner seinen Anwalt bezahlt.
- Was kostet die Rechtsschutzversicherung?
Preise 2026 nach Bausteinen und Selbstbeteiligung.
Eine Frage? Ich rufe Sie an.
Nur Name und Nummer. Rückruf binnen 24 Stunden, rund 10 Minuten, ohne Verkaufsdruck. Auf Deutsch oder Italienisch.
Vertraulich, kostenlos, unverbindlich.
Sag mir dein Problem, ich rufe dich kostenlos zurück
Wähle deinen Fall, hinterlasse Name und Nummer. Alessandra ruft binnen 24 Stunden zurück, auf Deutsch oder Italienisch.