Anwaltskosten bei 1.500 Euro Streitwert
kostet der eigene Anwalt bei 1.500 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 246,00 Euro Gerichtskosten.
Alle Kosten bei 1.500 Euro Streitwert auf einen Blick
| Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG | 134,50 Euro |
| Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt. | 231,87 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt. | 423,94 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 246,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 1.093,88 Euro |
| Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2) | 471,95 Euro |
| Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG) | 328,00 Euro |
Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 1.001 bis 1.500 Euro. Ob die Forderung 1.001 oder 1.500 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 134,50 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.
Was heißt das konkret? Bleibt es beim anwaltlichen Schriftverkehr, kostet die Vertretung 231,87 Euro (1,3 Geschäftsgebühr samt Auslagen und Mehrwertsteuer). Wird geklagt, verdient der eigene Anwalt in der ersten Instanz 423,94 Euro: eine 1,3 Verfahrensgebühr plus eine 1,2 Terminsgebühr. Und bevor sich überhaupt etwas bewegt, will die Gerichtskasse 246,00 Euro Vorschuss sehen, das sind 3,0 Gebühren nach dem GKG.
Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 1.093,88 Euro in dieser Stufe, rund 73 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.
Drei Kaltmieten zu je 500 Euro: die typische Mietkaution. Wird sie nach dem Auszug nicht zurückgezahlt, streitet man genau in dieser Stufe. In dieser Größenordnung wird typischerweise gestritten über: Mietkaution nach dem Auszug, Reisemangel im Urlaub, private Darlehen unter Bekannten.
Wie geht es weiter? Nach unten schließt die Tabelle mit 783,96 Euro (Stufe bis 1.000 Euro) an. Nach oben folgt 1.403,80 Euro (Stufe bis 2.000 Euro). Die Stufengrenzen sind hart: Ein einziger Euro Unterschied im Streitwert verändert die komplette Rechnung.
Der einzige legale Trick gegen diese Tabelle heißt Rechtsschutzversicherung, und er funktioniert nur vorbeugend. Liegt die Deckungszusage vor, zahlt der Versicherer Anwalt, Gericht und notfalls die Gegenseite; der Kunde trägt allein die Selbstbeteiligung von üblicherweise 150 bis 300 Euro. Ein Jahresbeitrag von rund 200 bis 350 Euro (Kombi-Tarif Privat, Beruf, Verkehr, Marktstand 2026) steht damit gegen das volle Verlustrisiko dieser Stufe. Nur: Wegen der Wartezeit von meist 3 Monaten muss die Police unterschrieben sein, bevor der Ärger beginnt.
Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz. Im Einzelfall kommen Positionen dazu: eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Beweisgebühren, Sachverständige oder eine Honorarvereinbarung über der Tabelle. In der Berufung steigen die Anwaltsgebühren auf 471,95 Euro und die Gerichtskosten auf 328,00 Euro.
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 1.500 Euro Streitwert?
Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 231,87 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.
Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 1.500 Euro Streitwert verliere?
Das volle Verlustrisiko beträgt 1.093,88 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 423,94 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 246,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.
Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?
Die Tabelle gilt, die Regel "Verlierer zahlt alles" nicht. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (Paragraf 12a ArbGG). Dafür streicht das Arbeitsgericht die Gerichtskosten komplett, wenn man sich vergleicht.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?
Ja, wenn die Deckungszusage vorliegt. Dann übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und bei Niederlage auch die Gegenseite; Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung von typischerweise 150 bis 300 Euro. Zwei Bedingungen: Das betroffene Rechtsgebiet muss im Vertrag stehen, und die Wartezeit (meist 3 Monate) muss vor Streitbeginn abgelaufen sein.
1.093,88 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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