RVG-Tabelle · Stand 1. Juni 2025

Anwaltskosten bei 2.000 Euro Streitwert

547,40 Euro

kostet der eigene Anwalt bei 2.000 Euro Streitwert für eine Klage in erster Instanz: 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr nach RVG, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommen 309,00 Euro Gerichtskosten.

Alle Kosten bei 2.000 Euro Streitwert auf einen Blick

Einfache Gebühr (1,0) nach § 13 RVG176,00 Euro
Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr, mit Auslagen und MwSt.296,07 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2), mit Auslagen und MwSt.547,40 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)309,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht1.403,80 Euro
Eigener Anwalt in der Berufung (1,6 + 1,2)610,23 Euro
Gerichtskosten Berufung (4,0 Gebühren GKG)412,00 Euro

Diese Gebührenstufe gilt für alle Streitwerte von 1.501 bis 2.000 Euro. Ob die Forderung 1.501 oder 2.000 Euro beträgt: Anwalt und Gericht kosten exakt dasselbe, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet in Stufen, nicht in Prozenten. Grundlage aller Zahlen auf dieser Seite ist die 1,0 Gebühr von 176,00 Euro nach Paragraf 13 RVG, Stand 1. Juni 2025.

Drei Posten bestimmen die Rechnung. Erstens die außergerichtliche Vertretung: 296,07 Euro mit allem Drum und Dran (1,3 Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer). Zweitens der Prozess: In der ersten Instanz rechnet der eigene Anwalt 547,40 Euro ab, nämlich 1,3 Verfahrensgebühr plus 1,2 Terminsgebühr. Drittens das Gericht selbst: 309,00 Euro nach dem Gerichtskostengesetz, fällig als Vorschuss des Klägers.

Verlieren kostet am meisten. Eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse: zusammen 1.403,80 Euro in dieser Stufe, rund 70 Prozent des Streitwerts. Erst diese Summe erklärt, warum so viele berechtigte Forderungen nie vor einem Richter landen.

Ab hier lohnt sich Gegenwehr fast immer: Das Verlustrisiko bleibt überschaubar, die Erfolgsquote bei dokumentierten Mängeln ist hoch. Wer landet hier? Zum Beispiel Fälle wie Werkstattrechnung nach Reparatur, Gebrauchtwagen mit kleinen Mängeln, nicht gezahlter Werklohn.

Zum Einordnen: eine Stufe tiefer liegt das Verlustrisiko bei 1.093,88 Euro (Stufe bis 1.500 Euro), eine Stufe höher sind es 1.825,32 Euro (Stufe bis 3.000 Euro). Schon ein Euro mehr Streitwert schaltet die nächste Gebührenzeile.

Ob sich das Risiko tragen lässt, entscheidet oft eine einzige Frage: Gab es rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt nach der Deckungszusage den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Gegenseite; beim Versicherten bleibt die Selbstbeteiligung, üblich 150 bis 300 Euro. Bei einem Marktpreis von rund 200 bis 350 Euro im Jahr für Privat, Beruf und Verkehr kostet die Police weniger als eine Stunde Prozess. Wer den Streit allerdings schon hat, kommt zu spät: Die Wartezeit von meist 3 Monaten kennt keine Ausnahme.

Zum Schluss die Einordnung: Gerechnet wurde hier der Standardfall, eine Klage mit einem Verhandlungstermin in erster Instanz, streng nach den gesetzlichen Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Vergleich, Beweisaufnahme oder Sachverständige verändern die Summe, eine Honorarvereinbarung sowieso. Geht die Sache in die Berufung, kostet der eigene Anwalt 610,23 Euro und das Gericht 412,00 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt außergerichtlich bei 2.000 Euro Streitwert?

Der Anwaltsbrief ohne Gerichtsverfahren kostet in dieser Stufe 296,07 Euro. Darin stecken die 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer späteren Klage rechnet der Anwalt einen Teil davon an.

Was zahle ich, wenn ich den Prozess bei 2.000 Euro Streitwert verliere?

Das volle Verlustrisiko beträgt 1.403,80 Euro. Es setzt sich zusammen aus zweimal 547,40 Euro (eigener und gegnerischer Anwalt) plus 309,00 Euro für das Gericht. Gewinnen Sie teilweise, teilt das Gericht die Kosten nach Quote.

Gilt diese Tabelle auch vor dem Arbeitsgericht?

Die Gebühren ja, die Verteilung nicht. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst, auch bei Sieg (Paragraf 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen dort ganz, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten komplett?

Bei einer Deckungszusage ja: eigener Anwalt nach RVG, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (üblich 150 bis 300 Euro). Voraussetzung: Der Baustein deckt das Rechtsgebiet ab und die Wartezeit von meist 3 Monaten war beim Streitbeginn abgelaufen.

1.403,80 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Wichtig ist nur, dass sie vor dem Streit da ist: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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