Familienrecht · Rechtsschutz-Praxis 2026

Scheidung: was kostet sie und wer zahlt?

5.194,76 Euro

beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 11.100 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht).

Scheidung: die Fakten auf einen Blick

Typischer Streitwert11.100,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)1.117,53 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)2.127,13 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)940,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht5.194,76 Euro
Zuständiger Bausteinerweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht)

Wer sich mit dem Thema Scheidung beschäftigt, hat meist schon ein konkretes Problem, und die erste Frage ist selten die nach dem Recht, sondern die nach dem Risiko: Was kostet es, sich zu wehren, und was kostet es, zu verlieren? Hier stehen die Antworten mit Zahlen, dazu die Deckungsfrage für die Rechtsschutzversicherung.

So sieht die Lage rechtlich aus: Die Scheidung kostet nach festen Regeln: Der Verfahrenswert beträgt drei Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten, daraus errechnen sich Anwalts- und Gerichtsgebühren. Anwaltszwang gilt für den Antragsteller, die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt ist deshalb die günstigste. Der wichtigste Kostenfaktor ist Streit: Jede strittige Folgesache, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, erhöht den Verfahrenswert und damit alle Gebühren.

Die Kostenrechnung beginnt beim Streitwert, hier 11.100 Euro: drei Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten (2.200 plus 1.500 Euro) als Verfahrenswert der Scheidung, so rechnen Familiengerichte. Alles Weitere ist Tabellenarbeit nach RVG und GKG in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung.

Konkret: Die außergerichtliche Vertretung kostet 1.117,53 Euro (1,3 Geschäftsgebühr mit Auslagen und Mehrwertsteuer). Vor Gericht verlangt der eigene Anwalt für die erste Instanz 2.127,13 Euro, das Gericht 940,50 Euro als Vorschuss.

Und der Ernstfall: Wer den Prozess verliert, trägt beide Anwälte und das Gericht, zusammen 5.194,76 Euro. Diese Summe, nicht die Erfolgsaussicht, ist der Grund, warum so viele berechtigte Ansprüche nie geltend gemacht werden.

Was die Rechtsschutzversicherung hier leistet: Standard-Rechtsschutz deckt bei Scheidung meist nur die anwaltliche Erstberatung, manche Premium-Tarife übernehmen Beratungs- und teils Verfahrenskosten bis zu einer Obergrenze. Wer den Baustein braucht, muss ihn Jahre vorher abgeschlossen haben, die Wartezeit im Familienrecht beträgt oft drei Jahre.

Die wichtigste Bedingung steht in jedem Vertrag: die Wartezeit. In den meisten Bausteinen liegen 3 Monate zwischen Abschluss und Versicherungsschutz, und ein Streit, der schon schwelt, ist nirgendwo mehr versicherbar. Für das Thema Scheidung heißt das: Die Police muss stehen, bevor sich der Konflikt abzeichnet, danach ist es zu spät.

Der Jahresbeitrag eines soliden Kombi-Tarifs (Privat, Beruf, Verkehr) liegt 2026 zwischen etwa 200 und 350 Euro, je nach Selbstbeteiligung. Ob der hier nötige Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht) zum Grundpaket gehört oder extra kostet, unterscheidet sich je nach Anbieter, genau das prüfen wir in der Beratung.

Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Scheidung sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht) die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.

Der Praxistipp: Die Reihenfolge spart Tausende: erst außergerichtlich über Unterhalt und Vermögen einigen (Scheidungsfolgenvereinbarung), dann einvernehmlich scheiden lassen. Jeder vor Gericht getragene Streitpunkt kostet ein Vielfaches der Beratung, die ihn vermieden hätte.

Alle Zahlen sind Beispielrechnungen auf gesetzlicher Basis (Gebührentabellen Stand 1. Juni 2025) und dienen der Orientierung über die Größenordnung bei Scheidung. Reale Verfahren weichen ab, nach oben wie nach unten. Ob sich Ihr konkreter Fall lohnt und ob er gedeckt wäre, klärt die Ersteinschätzung schneller als jede Tabelle.

Häufige Fragen

Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Scheidung?

Zuständig ist der Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht). Ob er im eigenen Vertrag enthalten ist, steht im Versicherungsschein unter den versicherten Leistungsarten, und im Zweifel beantwortet es die Deckungsanfrage, die der Anwalt kostenlos für Sie stellt.

Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?

Die Regel-Wartezeit beträgt 3 Monate, einzelne Bausteine (etwa Verkehr) sind je nach Anbieter sofort versichert. Wer beim Thema Scheidung den Abschluss aufschiebt, bis der Streit da ist, kommt zu spät, das ist die häufigste und teuerste Fehleinschätzung.

Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?

Ohne Police kostet der Standardfall (11.100 Euro Streitwert) in erster Instanz 2.127,13 Euro beim eigenen Anwalt; wer verliert, zahlt insgesamt 5.194,76 Euro. Mit Deckungszusage bleibt davon die Selbstbeteiligung.

Was sollte ich als Erstes tun?

Sofort handeln lohnt fast immer: Die Fristen im Familienrecht sind kurz, und die anwaltliche Ersteinschätzung kostet mit Police nichts außer gegebenenfalls der Selbstbeteiligung. Ohne Police ist die Erstberatung beim Anwalt gesetzlich auf 190 Euro netto gedeckelt.

5.194,76 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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