Sturz vom Dachstuhl, Streit um den Invaliditätsgrad: der Zimmermann gegen seine Unfallversicherung
kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 30.000 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Privat-Rechtsschutz (Versicherungsvertragsrecht).
Invaliditätsstreit nach dem Sturz vom Dach: die Fakten auf einen Blick
| Streitwert dieser Konstellation | 30.000,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 1.590,91 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 3.037,48 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 1.428,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 7.502,96 Euro |
| Zuständiger Baustein | Privat-Rechtsschutz (Versicherungsvertragsrecht) |
Unfallversicherung streitet um Invalidität trifft jeden Beruf anders, und diese Seite nimmt genau eine Konstellation ernst: Zimmermann. Wie dieser Streit in diesem Arbeitsalltag entsteht, was er nach den gesetzlichen Tabellen kostet und welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung ihn auffängt, Punkt für Punkt.
Das Konfliktmuster dieser Konstellation: Beim Aufschlagen des Dachstuhls bricht die Lattung, drei Meter Sturz, das Handgelenk ist zertrümmert und bleibt trotz zweier Operationen steif. Die private Unfallversicherung zahlt, aber nach ihrem eigenen Gutachten: Sie setzt einen Bruchteil des Handwerts an, der Scheck deckt nicht einmal die Umbaukosten in der Werkstatt. Für einen Zimmermann, dessen Kapital die rechte Hand ist, liegt zwischen den Gutachten der Unterschied zwischen Weiterarbeiten und Umschulung.
Nun zur Rechnung. Als Streitwert setzt diese Seite 30.000 Euro an: die Differenz zwischen gezahlter und beanspruchter Invaliditätsleistung nach der Gliedertaxe des Vertrags. An diesem Wert hängen sämtliche Gebühren, denn das deutsche Kostenrecht kennt Tabellen, keine Stundensätze.
Die Beträge dieser Konstellation: Wer den Anwalt nur schreiben und verhandeln lässt, zahlt 1.590,91 Euro. Wer klagt, zahlt ihm 3.037,48 Euro und dem Gericht vorab 1.428,00 Euro.
Das Gesamtrisiko bei verlorenem Prozess liegt in dieser Konstellation bei 7.502,96 Euro: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskosten. Mit Deckungszusage schrumpft dieselbe Zahl auf die Selbstbeteiligung.
Vor dem Zivilgericht gilt in dieser Konstellation die klare Regel: Wer verliert, zahlt alles, beide Anwälte und die Gerichtskasse (Paragraf 91 ZPO). Das diszipliniert beide Seiten und macht die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zum Verhandlungsargument, denn eine Partei, die das Kostenrisiko nicht fürchten muss, verhandelt aus einer anderen Position.
Was über Gewinnen und Verlieren hier wirklich entscheidet: Gestritten wird in diesen Fällen fast nie über das Ob, sondern über den Grad: Die Gliedertaxe des Vertrags bewertet den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit der Hand mit einem festen Prozentsatz der Versicherungssumme, bei Teilsteifigkeit wird anteilig gerechnet, und zwischen den Einschätzungen zweier Gutachter liegen routinemäßig zwanzig Prozentpunkte. Die Fristen sind die zweite Falle: Die Invalidität muss binnen der vertraglichen Fristen, oft fünfzehn Monate, eingetreten und ärztlich festgestellt sein, wer zu spät feststellen lässt, verliert den Anspruch komplett. Eine Neubemessung ist bis zu drei Jahre nach dem Unfall möglich, in beide Richtungen.
Der Haken, den jede ehrliche Seite nennen muss: die Wartezeit. Drei Monate liegen in den meisten Bausteinen zwischen Unterschrift und Schutz, und der Rechtsschutzfall darf nicht älter sein als der Vertrag. Wer dieses Thema erst googelt, wenn der Konflikt da ist, versichert damit den nächsten Fall, nicht diesen.
Dem gegenüber steht der Preis der Absicherung: Kombi-Tarife mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kosten am Markt 2026 grob 200 bis 350 Euro jährlich, mit Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro. Ob der Baustein Privat-Rechtsschutz (Versicherungsvertragsrecht) im Grundpaket steckt oder Aufpreis kostet, unterscheidet die Anbieter.
Drei Schritte bringen Ordnung in den akuten Fall: Dokumente sichern und chronologisch ablegen, Fristen klären, Deckungsanfrage stellen (Baustein Privat-Rechtsschutz (Versicherungsvertragsrecht)). Danach entscheidet sich mit anwaltlicher Ersteinschätzung, ob verhandelt, geklagt oder abgehakt wird.
Der spezifische Tipp für diese Konstellation: Lassen Sie den Invaliditätsgrad nie allein vom Versicherungsgutachter festschreiben: Ein handchirurgisches Zusatzgutachten mit Messblatt der Bewegungsmaße kostet wenige hundert Euro und verschiebt die Leistung häufig um fünfstellige Beträge. Und tragen Sie die Feststellungsfrist aus dem Vertrag mit Datum in den Kalender ein, am Tag der Schadenmeldung.
Was die Zahlen können und was nicht: Sie bilden den gesetzlichen Normalverlauf dieser Konstellation ab, gerechnet nach den Gebührentabellen vom 1. Juni 2025. Vergleich, Beweisaufnahme oder zweite Instanz verschieben jede Summe. Die Größenordnung des Risikos treffen sie trotzdem, und dafür sind sie da.
Häufige Fragen
Welcher Baustein deckt Invaliditätsstreit nach dem Sturz vom Dach?
Zuständig ist Privat-Rechtsschutz (Versicherungsvertragsrecht). Ältere Verträge und Billigtarife lassen genau solche Bausteine gern weg, deshalb lohnt der Blick in die Police, bevor der Fall eintritt und nicht erst danach.
Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?
Ohne Versicherung kostet der durchgerechnete Fall 3.037,48 Euro an eigenen Anwaltsgebühren in erster Instanz; verliert man, werden daraus 7.502,96 Euro mit Gegenseite und Gericht.
Gilt eine Wartezeit?
Die übliche Wartezeit beträgt 3 Monate, und die Streitursache muss nach dem Vertragsbeginn liegen. Ausnahmen ohne Wartezeit gibt es je nach Anbieter etwa im Verkehrs-Rechtsschutz.
Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?
Beweise und Schriftverkehr sichern, Fristen notieren, dann die Deckungsanfrage stellen und die anwaltliche Ersteinschätzung einholen. Nichts unterschreiben und nichts zugeben, bevor beides vorliegt.
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