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Krankenversicherung für Beamte: Beihilfe, PKV und GKV einfach erklärt

Beihilfe, PKV oder gesetzliche Kasse: Welche Krankenversicherung passt für Beamte 2026? Regeln und Kosten einfach erklärt. Beratung auch auf Italienisch.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 18. Juli 2026

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Beamte bekommen vom Dienstherrn Beihilfe. Der Staat zahlt damit meist 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten. Für den Rest brauchen Beamte eine eigene Versicherung. Die meisten wählen eine private Krankenversicherung mit passendem Beihilfetarif, weil sie dort nur den Restanteil absichern.

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Warum Beamte anders versichert sind als Angestellte

Beamte haben in Deutschland eine Sonderrolle. Der Arbeitgeber heißt bei ihnen Dienstherr, also der Staat, das Bundesland oder die Kommune.

Bei normalen Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur Krankenkasse. Bei Beamten ist das anders. Hier gibt es keinen Arbeitgeberanteil.

Stattdessen gibt es die Beihilfe. Beihilfe heißt: Der Dienstherr übernimmt direkt einen festen Teil Ihrer Arztrechnungen und Medikamente.

Das klingt kompliziert, ist aber im Alltag einfach. Sie gehen zum Arzt, bekommen eine Rechnung und reichen sie an zwei Stellen ein: bei der Beihilfestelle und bei Ihrer Versicherung.

Wie viel zahlt die Beihilfe wirklich?

Die Beihilfe zahlt nicht alles. Sie zahlt einen Prozentsatz, den sogenannten Beihilfesatz.

Wie hoch dieser Satz ist, hängt von Ihrer Familiensituation ab. Die genauen Regeln legt jedes Bundesland selbst fest. Deshalb gibt es kleine Unterschiede.

So sehen die üblichen Werte 2026 aus:

PersonBeihilfe (üblich)Rest für Sie
Beamter ohne Kinderrund 50 Prozentrund 50 Prozent
Beamter mit zwei Kindernrund 70 Prozentrund 30 Prozent
Ehepartner ohne eigenes Einkommenrund 70 Prozentrund 30 Prozent
Kindrund 80 Prozentrund 20 Prozent

Diese Werte sind typische Richtwerte. Ihr persönlicher Satz steht in den Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn. Prüfen Sie ihn immer, bevor Sie eine Versicherung abschließen.

Nicht sicher, was für Sie passt? Fragen Sie einfach. Kostenlos und auf Italienisch oder Deutsch.

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Die private Krankenversicherung für Beamte

Für den Rest, den die Beihilfe nicht zahlt, brauchen Sie eine eigene Absicherung. Dafür gibt es spezielle Tarife.

Man nennt sie Beihilfetarife oder Restkostenversicherung. Restkosten heißt: Der Tarif deckt genau den Teil ab, der übrig bleibt.

Ein Beispiel macht es klar. Ihre Beihilfe zahlt 50 Prozent. Dann brauchen Sie einen Tarif, der die anderen 50 Prozent übernimmt. Bekommen Sie 70 Prozent Beihilfe, reicht ein Tarif über 30 Prozent.

Weil Sie nur einen Teil absichern, ist der Beitrag deutlich niedriger als bei einer normalen privaten Krankenversicherung für Angestellte oder Selbstständige.

Junge Beamte zahlen häufig zwischen rund 200 und 350 Euro im Monat. Der genaue Preis hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand und vom gewählten Leistungsumfang ab.

Ein weiterer Vorteil: Viele Versicherer bieten Beamten eine erleichterte Gesundheitsprüfung an. Das ist die sogenannte Öffnungsaktion. Damit werden auch Menschen mit Vorerkrankungen aufgenommen, allerdings nur innerhalb einer Frist von meist sechs Monaten nach der Verbeamtung.

Gesetzlich versichert bleiben: geht das auch?

Ja, das geht. Beamte dürfen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Der große Haken: Sie zahlen den Beitrag dann meist komplett allein. Es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Bei einem guten Gehalt können das schnell rund 900 bis 1.000 Euro im Monat werden.

Deshalb gibt es die pauschale Beihilfe. Das ist ein Zuschuss zur gesetzlichen Kasse statt der klassischen Beihilfe. Mehrere Bundesländer bieten sie an, zum Beispiel Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen.

Wichtig zu wissen: Diese Entscheidung ist in der Regel dauerhaft. Wer die pauschale Beihilfe wählt, kann später meist nicht mehr zurück in die klassische Variante wechseln.

Wann die gesetzliche Kasse trotzdem sinnvoll sein kann:

  • Sie haben mehrere Kinder und einen Partner ohne eigenes Einkommen
  • Sie haben schwere Vorerkrankungen und finden keinen guten PKV-Tarif
  • Ihr Bundesland zahlt eine großzügige pauschale Beihilfe

In allen anderen Fällen ist die private Variante für Beamte meist günstiger. Rechnen Sie es aber immer für Ihre eigene Situation durch, statt sich auf Faustregeln zu verlassen.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Referendare, Anwärter und Familien

Auch wer noch am Anfang steht, hat Anspruch auf Beihilfe. Das gilt für Referendare und Anwärter, also Beamte in der Ausbildung.

Für diese Gruppe gibt es besonders günstige Ausbildungstarife. Sie kosten häufig nur rund 60 bis 120 Euro im Monat.

Ein Tipp aus der Praxis: Schließen Sie früh ab. Je jünger und gesünder Sie sind, desto besser sind die Bedingungen. Später kommen oft Vorerkrankungen dazu, die den Beitrag erhöhen oder Leistungen ausschließen.

Denken Sie auch an die Familie. Ehepartner und Kinder haben oft einen eigenen Beihilfeanspruch. Jede Person braucht dann einen eigenen passenden Tarif mit dem richtigen Prozentsatz.

Falls Ihr Partner selbst gesetzlich pflichtversichert ist, entfällt der Beihilfeanspruch für ihn meist. Auch das sollte man vorher klären.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

In der Beratung sehe ich immer wieder dieselben Punkte. Diese Fehler kosten später richtig Geld.

  • Falscher Prozentsatz: Wer 50 Prozent absichert, aber nur 30 Prozent braucht, zahlt jahrelang zu viel.
  • Frist verpasst: Die Öffnungsaktion für Beamte gilt nur kurz nach der Verbeamtung.
  • Beihilfe ändert sich nicht automatisch: Kommt ein Kind dazu, steigt Ihr Beihilfesatz. Der Versicherungstarif muss dann angepasst werden, sonst zahlen Sie doppelt.
  • Nur auf den Preis schauen: Ein billiger Tarif ohne gute Leistungen bei Zähnen oder Psychotherapie hilft Ihnen im Ernstfall wenig.
  • Pflegeversicherung vergessen: Auch hier brauchen Beamte einen eigenen Beihilfetarif.

Für italienische Familien in Deutschland kommt oft noch ein Punkt dazu. Die Begriffe sind neu, die Formulare der Beihilfestelle sind auf Deutsch und Fehler beim Einreichen kosten Zeit.

Genau deshalb berate ich meine Kunden auf Deutsch und auf Italienisch. So verstehen Sie wirklich, was Sie unterschreiben. Wenn Sie Ihre Situation in Ruhe durchgehen möchten, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular.

Eine persönliche Beratung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie hilft Ihnen aber, die Regeln Ihres Bundeslandes und den passenden Tarif richtig zusammenzubringen.

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Häufige Fragen

Müssen Beamte sich privat versichern?

Nein, eine Pflicht zur privaten Krankenversicherung gibt es nicht. Beamte dürfen auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Dort zahlen sie den Beitrag allerdings meist allein, außer das Bundesland bietet eine pauschale Beihilfe an. Für die meisten Beamten ist die private Variante mit Beihilfetarif günstiger.

Was kostet die Krankenversicherung für Beamte im Monat?

Das hängt vom Alter, vom Gesundheitszustand und vom Beihilfesatz ab. Junge Beamte zahlen für einen Beihilfetarif häufig zwischen rund 200 und 350 Euro im Monat. Referendare und Anwärter kommen oft mit rund 60 bis 120 Euro aus. Ein konkreter Vergleich lohnt sich immer.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ersetzt die klassische Beihilfe für einzelne Rechnungen. Mehrere Bundesländer bieten sie an. Die Entscheidung dafür ist in der Regel dauerhaft und sollte deshalb gut überlegt sein.

Bekommen auch Ehepartner und Kinder Beihilfe?

Meistens ja. Kinder haben oft einen Beihilfesatz von rund 80 Prozent, Ehepartner ohne eigenes Einkommen von rund 70 Prozent. Ist der Partner selbst gesetzlich pflichtversichert oder verdient er über einer bestimmten Grenze, entfällt der Anspruch in der Regel. Die genauen Regeln legt Ihr Bundesland fest.

Was ist die Öffnungsaktion für Beamte?

Bei der Öffnungsaktion nehmen viele private Versicherer neue Beamte auch mit Vorerkrankungen auf. Risikozuschläge sind dabei begrenzt und niemand wird abgelehnt. Der Antrag muss allerdings innerhalb einer Frist gestellt werden, meist innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung.

Kann ich meinen Beihilfetarif später ändern?

Ja, und oft ist das sogar nötig. Wenn sich Ihr Beihilfesatz ändert, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes, muss der Tarif angepasst werden. Sonst sichern Sie einen zu hohen Anteil ab und zahlen unnötig viel. Melden Sie solche Änderungen immer zeitnah.

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