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Krankentagegeld für Selbstständige: Was italienische Unternehmer in Deutschland wissen müssen

Selbstständige Italiener in Deutschland erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Wie Sie die Einkommenslücke mit Krankentagegeld schließen, ehrliche Beratung.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 17. Juni 2026

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Kurze Antwort

Selbstständige in Deutschland haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Ab dem ersten Krankheitstag entfällt das Einkommen vollständig. Eine private Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke und zahlt einen vereinbarten Tagessatz ab dem gewählten Karenztag.

Warum Selbstständige in Deutschland schutzlos dastehen

Sie sind als Italienerin oder Italiener selbstständig in Deutschland tätig und fragen sich, was passiert, wenn Sie länger krank werden. Die Antwort ist unangenehm, aber wichtig: Anders als Arbeitnehmer erhalten Sie kein gesetzliches Krankengeld. Das Einkommen stoppt, die Kosten laufen weiter. Wie groß diese Lücke wirklich ist und welche Lösungen sich konkret lohnen, erkläre ich Ihnen hier.

In Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld, aber nur an Arbeitnehmer. Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, können zwar einen Tarif mit Krankengeldzusatz wählen, tun dies in der Praxis jedoch selten, weil der Beitrag deutlich steigt. Das Ergebnis: Bei einer längeren Erkrankung fehlt das Einkommen vollständig, während Büromiete, Sozialversicherungsbeiträge und private Ausgaben unvermindert weiterlaufen.

Für viele Selbstständige mit italienischen Wurzeln kommt eine weitere Besonderheit hinzu. Sie kennen das italienische System, wo INPS zumindest für bestimmte Kategorien eine Indennità di malattia vorsieht. In Deutschland gibt es diesen staatlichen Puffer für Selbstständige schlicht nicht. Wer das nicht weiß und keine Vorsorge trifft, riskiert bei einer ernsteren Krankheit den wirtschaftlichen Kollaps seines Betriebs.

Wie groß ist die finanzielle Lücke wirklich?

Stellen Sie sich vor, Sie sind Grafikerin aus Mailand, jetzt in München freiberuflich tätig, und fallen sechs Wochen mit einer Lungenentzündung aus. Ihr Monatsumsatz beträgt 4.000 Euro netto. Sechs Wochen ohne Einnahmen bedeuten rund 6.000 Euro Einkommensverlust. Dazu kommen laufende Kosten: GKV-Beitrag für Selbstständige, der sich am Vorjahreseinkommen orientiert, eventuelle Büromiete, Softwarelizenzen, Buchhaltung. Die Lücke summiert sich schnell auf 8.000 bis 10.000 Euro.

Wer kein Polster hat, gerät hier ernsthaft in Schwierigkeiten. Und selbst wer Rücklagen besitzt, sollte sich fragen, ob er diese lieber für Investitionen vorhält, statt sie im Krankheitsfall aufzuzehren. Eine Krankentagegeldversicherung kostet im Vergleich zu diesem Risiko relativ wenig, wenn man sie klug strukturiert. Entscheidend ist dabei die Wahl des richtigen Karenztags, also ab welchem Krankheitstag die Leistung beginnt.

Krankentagegeld: So funktioniert die Absicherung

Die private Krankentagegeldversicherung zahlt einen vorher vereinbarten Betrag pro Krankheitstag, sobald der gewählte Karenztag überschritten ist. Typische Karenztage sind der 8., der 15., der 29. oder der 43. Krankheitstag. Je später die Leistung beginnt, desto günstiger ist der Monatsbeitrag. Für Selbstständige mit gesunden Rücklagen, die nur gegen längere Ausfälle absichern möchten, kann ein Karenztag ab dem 29. oder 43. Tag sinnvoll sein.

Der Tagessatz sollte sich am tatsächlichen Nettoeinkommen orientieren, das Sie im Leistungsfall ersetzen möchten. Die Versicherer prüfen das Einkommen bei der Antragstellung und auch im Leistungsfall. Wichtig: Übersichern ist nicht möglich, denn die Versicherung darf das ausgefallene Einkommen nicht übersteigen. Sie sollten also realistische Zahlen ansetzen, am besten auf Basis Ihres Steuerbescheids der letzten zwei Jahre.

Ein häufiger Fehler ist es, den Krankentagegeldschutz als Letztes zu optimieren und stattdessen zuerst an Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeit zu denken. Beides ist wichtig, keine Frage. Aber ein krankheitsbedingter Einkommensausfall trifft Sie statistisch gesehen deutlich häufiger als eine dauerhafte Berufsunfähigkeit. Die Absicherung der kurzen und mittleren Ausfälle verdient daher mehr Aufmerksamkeit, als viele ihr schenken.

GKV oder PKV: Was gilt für selbstständige Italiener in Deutschland?

Als Selbstständige oder Selbstständiger können Sie in Deutschland zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen. Beide Wege haben Vor- und Nachteile, die stark von Ihrem Alter, Einkommen, Gesundheitszustand und Familienstand abhängen. In der GKV zahlen Sie einkommensabhängige Beiträge, in der PKV risikobasierte Beiträge mit Gesundheitsprüfung.

Wer freiwillig in der GKV versichert ist, kann dort einen Wahltarif mit Krankengeldzahlung abschließen. Dann zahlt die GKV ab der siebten Krankheitswoche. Das klingt gut, deckt aber nicht die ersten sechs Wochen ab, was für viele Selbstständige die gefährlichste Phase ist. Eine ergänzende private Krankentagegeldversicherung für die ersten Wochen kann hier sinnvoll sein, abhängig von den individuellen Rücklagen.

Wer hingegen in der PKV versichert ist, hat dort in der Regel einen Krankentagegeldtarif direkt integriert oder separat abgeschlossen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf den bestehenden Vertrag: Stimmt der vereinbarte Tagessatz noch mit dem aktuellen Einkommen überein? Wurde der Karenztag sinnvoll gewählt? Diese Fragen stelle ich meinen Mandantinnen und Mandanten regelmäßig, und nicht selten entdecken wir dabei echte Schutzlücken.

Besonderheiten für Italiener mit grenzüberschreitenden Lebensumständen

Viele meiner Kundinnen und Kunden haben noch Verbindungen nach Italien: ein Ferienhaus in Kalabrien, Eltern, die sie gelegentlich pflegen, oder Geschäftsreisen zwischen München und Mailand. Das wirft Fragen auf, die bei der rein deutschen Standardberatung oft unter den Tisch fallen. Zum Beispiel: Gilt der Krankentagegeldschutz auch, wenn ich mich zur Behandlung in Italien aufhalte?

Die meisten Krankentagegeldtarife zahlen auch bei Behandlung im EU-Ausland, sofern die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigt wird. Details wie die Vorlagefristen für Atteste oder die Anerkennungspraxis bei ausländischen Attesten variieren jedoch je nach Versicherer erheblich. Es lohnt sich, diese Klauseln vorab genau zu prüfen, bevor ein Leistungsfall eintritt.

Wer zudem in Italien noch sozialversicherungspflichtige Einkünfte hat oder dort eine Gesellschaft hält, sollte prüfen, ob das das versicherbare Einkommen in Deutschland beeinflusst. Das ist ein Thema, das steuerliche und versicherungsrechtliche Aspekte verbindet. Für eine fundierte Antwort braucht man beide Perspektiven, und genau deshalb berate ich auf Deutsch und Italienisch, damit keine Nuance verloren geht.

Was kostet Krankentagegeld und wann lohnt es sich?

Die Beitragshöhe hängt von Einstiegsalter, Gesundheitszustand, Tagessatz und Karenztag ab. Pauschalaussagen sind hier wenig hilfreich, weil die Spanne groß ist. Was ich sagen kann: Wer jung und gesund eintritt, bekommt guten Schutz für einen überschaubaren Beitrag. Wer wartet, zahlt mehr, und wer bei der Antragstellung Vorerkrankungen verschweigt, riskiert im Leistungsfall die Ablehnung.

Das Krankentagegeld ist für Selbstständige steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar, wenn es zur Absicherung des betrieblichen Einkommens dient. Das reduziert die effektive Belastung je nach Steuersatz spürbar. Ich empfehle Ihnen, das mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater abzustimmen, denn die genaue Einordnung hängt von der Vertragsgestaltung ab.

Eine klassische Lebensversicherung oder eine Ausbildungsversicherung wäre in dieser Situation übrigens keine sinnvolle Alternative, das sage ich klar. Diese Produkte lösen das Problem der Einkommenssicherung bei Krankheit nicht. Wer mir das Gegenteil erzählt, möchte vermutlich Provision verdienen. Ich lege Wert auf ehrliche Einschätzungen, auch wenn sie unbequem sind.

  • Eintrittsalter und Gesundheitszustand beeinflussen den Beitrag stark
  • Karenztag wählen: 8., 15., 29. oder 43. Krankheitstag möglich
  • Tagessatz am Nettoeinkommen orientieren, Steuerbescheid als Grundlage
  • Steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe prüfen lassen
  • Vorerkrankungen vollständig angeben, keine Ausnahme
  • EU-Auslandsklausel im Kleingedruckten prüfen, besonders bei Italien-Bezug

Mein Rat als unabhängige Vermittlerin

Ich bin nach Paragraf 34d GewO zugelassen und arbeite unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Das bedeutet: Ich vergleiche Tarife verschiedener Anbieter und empfehle das, was zu Ihrer Situation passt, nicht das, was mir die höchste Provision bringt. Diese Unabhängigkeit ist mir wichtig, weil ich selbst weiß, wie frustrierend es ist, schlechte Beratung zu erhalten.

Wenn Sie als Selbstständige oder Selbstständiger mit Bezug zu Italien und Deutschland Klarheit über Ihre Absicherung bei Krankheit wünschen, bin ich gerne Ihre Ansprechpartnerin. Ich berate auf Deutsch und auf Italienisch, je nachdem, was Ihnen lieber ist. Viele meiner Mandantinnen und Mandanten schätzen es, komplexe Versicherungsthemen in ihrer Muttersprache besprechen zu können, ohne etwas misszuverstehen.

Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch, entweder per Video oder persönlich. Sie finden alle Kontaktmöglichkeiten auf www.massaroversicherungen.com. Ich freue mich darauf, Ihre Situation konkret zu analysieren und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, die wirklich zu Ihrem Leben passt.

Fazit

Krankentagegeld ist für Selbstständige keine Kür, sondern Grundlage. Wer als Unternehmerin oder Unternehmer in Deutschland krank wird und keine Absicherung hat, trägt ein Risiko, das vermeidbar wäre. Ich helfe Ihnen dabei, die richtige Lösung zu finden, ehrlich, verständlich und auf Wunsch auch auf Italienisch. Schreiben Sie mir oder vereinbaren Sie direkt ein kostenloses Gespräch unter www.massaroversicherungen.com.

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Häufige Fragen

Haben selbstständige Italiener in Deutschland Anspruch auf gesetzliches Krankengeld?

Nein. Selbstständige haben in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, unabhängig von ihrer Herkunft. Auch wer freiwillig in der GKV versichert ist, erhält Krankengeld nur, wenn er aktiv einen entsprechenden Wahltarif abgeschlossen hat. Ohne diesen Tarif oder eine private Krankentagegeldversicherung bleibt das Einkommen im Krankheitsfall vollständig aus.

Ab welchem Karenztag sollte ich mein Krankentagegeld beginnen lassen?

Das hängt von Ihren Rücklagen ab. Wer drei bis vier Wochen Ausfall aus eigener Tasche überbrücken kann, fährt mit einem Karenztag ab dem 29. oder 43. Tag günstiger. Wer wenig Puffer hat, sollte den 8. oder 15. Tag wählen. Ich helfe Ihnen, den optimalen Kompromiss aus Schutz und Beitragshöhe zu finden.

Gilt die Krankentagegeldversicherung auch bei Behandlung in Italien?

Bei den meisten Tarifen ja, wenn die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird. Die genauen Bedingungen, zum Beispiel Fristen für die Vorlage des Attests oder die Anerkennung ausländischer Bescheinigungen, variieren je nach Versicherer. Diese Details sollte man vorab klären, nicht erst im Leistungsfall.

Kann ich das Krankentagegeld als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen?

In vielen Fällen ist das möglich, wenn die Versicherung der Absicherung des betrieblichen Einkommens dient. Die genaue steuerliche Einordnung hängt von der Vertragsgestaltung ab. Eine Abstimmung mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater ist empfehlenswert, bevor Sie den Vertrag abschließen.

Wie finde ich die richtige Krankentagegeldversicherung als Selbstständige?

Sie sollten Tarife verschiedener Anbieter vergleichen und dabei Tagessatz, Karenztag, Gesundheitsprüfung und Leistungsklauseln für das Ausland berücksichtigen. Als unabhängige Vermittlerin nach Paragraf 34d GewO helfe ich Ihnen dabei, auf Wunsch auch auf Italienisch. Das Erstgespräch ist kostenlos.

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