Rechtsschutzversicherung für Maler und Lackierer
beträgt das volle Kostenrisiko des typischen Rechtsstreits als Maler und Lackierer: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 9.300 Euro Streitwert, gerechnet nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Das entspricht 1,5 Bruttomonatsverdiensten in diesem Beruf.
Der typische Rechtsstreit als Maler und Lackierer in Zahlen
| Typisches Bruttogehalt als Maler und Lackierer (Beispielwert) | 3.100,00 Euro |
| Streitwert des Beispielfalls | 9.300,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 1.032,44 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 1.963,50 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 849,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 4.776,00 Euro |
| Das entspricht Bruttomonatsverdiensten | 1,5 |
Was kostet ein Rechtsstreit als Maler und Lackierer, und welche Police fängt ihn auf? Diese Seite beantwortet beides mit Zahlen statt Werbeversprechen: mit dem typischen Streitwert dieses Berufs, den gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren und den Bausteinen, die zum Konfliktprofil passen.
Wo es als Maler und Lackierer typischerweise kracht: Im Maler- und Lackiererhandwerk sind Kettenbefristungen verbreitet: ein Saisonvertrag nach dem anderen, bis irgendwann keiner mehr kommt. Ob die letzte Befristung wirksam war, ist ein klassischer Prozess. Daneben Streit um Schlechtwettergeld und um Lohnabzüge für angeblich verschuldete Farbschäden beim Kunden.
Für die Beispielrechnung dieser Seite nehmen wir einen Streitwert von 9.300 Euro: drei Bruttomonatsgehälter zu 3.100 Euro als gesetzlicher Streitwert der Kündigungsschutzklage. Alle folgenden Beträge sind daraus nach den gesetzlichen Tabellen berechnet.
Nach den Gebührentabellen (RVG für den Anwalt, GKG für das Gericht, Stand 1. Juni 2025) kostet dieser Streit: außergerichtlich 1.032,44 Euro, als Klage in erster Instanz 1.963,50 Euro für den eigenen Anwalt plus 849,00 Euro Gerichtsvorschuss.
Das volle Verlustrisiko, also eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht zusammen, beträgt 4.776,00 Euro. Gemessen am Einkommen dieses Berufs sind das 1,5 Bruttomonate. Ohne Police streitet hier niemand entspannt, mit Police kostet derselbe Streit die Selbstbeteiligung.
Eine Besonderheit gilt als Maler und Lackierer vor dem Arbeitsgericht: In der ersten Instanz zahlt dort jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (Paragraf 12a ArbGG). Ohne Rechtsschutzversicherung bedeutet das: Selbst der gewonnene Prozess kostet mehrere tausend Euro. Genau deshalb ist der Arbeitsrechts-Baustein für Maler und Lackierer der wichtigste Teil der Police.
Welche Bausteine für Maler und Lackierer zählen: Berufs-Rechtsschutz für Befristungs- und Kündigungsstreit, Privat-Rechtsschutz für den Alltag. Ein eigener Verkehrs-Baustein lohnt, sobald regelmäßig der Firmenbus gefahren wird, denn Bußgeldverfahren gehen immer gegen den Fahrer, nie gegen die Firma.
Eine Regel entscheidet für Maler und Lackierer über alles: die Wartezeit. Drei Monate müssen in den meisten Bausteinen zwischen Vertragsschluss und Streitbeginn liegen, und wer den Konflikt schon hat, bekommt keine Deckung mehr, bei keinem Anbieter. Wer als Maler und Lackierer über die Police nachdenkt, sollte es tun, bevor Post vom Anwalt kommt.
Bleibt die Gegenrechnung für Maler und Lackierer: etwa 200 bis 350 Euro Jahresbeitrag für einen Kombi-Tarif (Privat, Beruf, Verkehr, Marktstand 2026) gegen ein Prozessrisiko von 4.776,00 Euro im Beispielfall als Maler und Lackierer. Dazwischen liegt nur die Selbstbeteiligung von meist 150 bis 300 Euro pro Streit.
Was wir Mandanten in diesem Beruf immer zuerst sagen: Gegen die Nichtverlängerung einer Befristung hilft die Entfristungsklage, und auch für sie gilt die Frist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende. Kaum jemand kennt sie, fast jeder verpasst sie.
Zur Einordnung der Zahlen: Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für den Standardfall einer Klage mit einem Termin in erster Instanz. Vergleichsgebühren, Gutachter oder eine Honorarvereinbarung verändern die Summe. Der typische Streitwert als Maler und Lackierer ist eine begründete Annahme, kein Versprechen über Ihren Einzelfall.
Häufige Fragen
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Maler und Lackierer?
Etwa 200 bis 350 Euro jährlich für einen Kombi-Schutz mit Privat, Beruf und Verkehr, Marktstand 2026. Mit höherer Selbstbeteiligung sinkt der Beitrag. Wichtiger als zehn Euro Ersparnis ist für Maler und Lackierer, dass die berufstypischen Bausteine enthalten sind.
Was kostet ein Rechtsstreit als Maler und Lackierer ohne Versicherung?
Der Beispielfall dieser Seite mit 9.300 Euro Streitwert kostet in erster Instanz 1.963,50 Euro beim eigenen Anwalt. Das volle Risiko bei Niederlage, also beide Anwälte plus Gericht, liegt bei 4.776,00 Euro.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, in der Regel 3 Monate für die wichtigsten Bausteine, auch im Arbeitsrecht. Der Verkehrs-Baustein ist bei vielen Anbietern ohne Wartezeit. Wer den Streit als Maler und Lackierer schon hat, bekommt keine Deckung mehr, deshalb zählt der frühe Abschluss.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten?
Mit Deckungszusage übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite. Sie zahlen als Maler und Lackierer nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 bis 300 Euro. Voraussetzung: Der passende Baustein ist versichert und die Wartezeit war abgelaufen.
4.776,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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