Wettbewerbsverbot als Fachinformatiker: ohne Karenzentschädigung ist die Klausel nichtig
kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 26.400 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).
Wettbewerbsverbot in der IT: die Fakten auf einen Blick
| Streitwert dieser Konstellation | 26.400,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 1.590,91 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 3.037,48 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 1.428,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 7.502,96 Euro |
| Zuständiger Baustein | Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) |
Zwischen dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht und dem Berufsalltag für Fachinformatiker liegt eine sehr konkrete Schnittmenge, und um die geht es hier: der typische Verlauf, die Kosten nach RVG und GKG und die Rolle der Rechtsschutzversicherung in genau dieser Lage.
Was in dieser Kombination immer wieder passiert: Beim Abschied vom Softwarehaus taucht die Klausel auf: zwei Jahre nicht für Wettbewerber arbeiten, Quellcode und Kundenwissen bleiben tabu. Für Fachinformatiker klingt das bedrohlich, denn der Arbeitsmarkt besteht aus Wettbewerbern. Entscheidend ist ein Detail aus Paragraf 74 HGB. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bindet nur, wenn der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der letzten Bezüge zusagt. Fehlt sie ganz, ist das Verbot nichtig. Geschäftsgeheimnisse schützt das GeschGehG davon unabhängig.
Gerechnet wird mit 26.400 Euro Streitwert, und der Wert ist nicht gegriffen: zwölf Monate Karenzentschädigung zu je 2.200 Euro, der Hälfte des Monatsbrutto von 4.400 Euro nach Paragraf 74 HGB. Alles Weitere liefert das Gebührenrecht von selbst.
Im Einzelnen ergibt die Tabelle: außergerichtliches Mandat 1.590,91 Euro, eigener Anwalt im Klageverfahren erster Instanz 3.037,48 Euro, Gerichtskostenvorschuss 1.428,00 Euro. Drei Posten, alle gesetzlich fixiert.
Alles zusammengerechnet steht im Verlustfall 7.502,96 Euro auf dem Zettel. Wer diese Summe nicht übrig hat, braucht entweder sehr gute Nerven oder eine Police, die vor dem Konflikt abgeschlossen wurde.
Eine Eigenheit dieser Konstellation entscheidet mit: Der Streit gehört vor das Arbeitsgericht, und dort erstattet in der ersten Instanz niemand dem Gegner die Anwaltskosten, so will es Paragraf 12a ArbGG. Gewinnen heißt hier also trotzdem zahlen, sofern keine Police dahintersteht. Für Fachinformatiker mit laufenden Fixkosten ist das oft der eigentliche Grund, den Anspruch fallen zu lassen.
Was über Gewinnen und Verlieren hier wirklich entscheidet: Ohne zugesagte Entschädigung können Fachinformatiker sofort zum Wettbewerber wechseln, das Verbot bindet nicht. Ist die Entschädigung zu niedrig, wird das Verbot unverbindlich, dann darf der Beschäftigte wählen: einhalten und Entschädigung verlangen oder wechseln. Prozesse drehen sich meist um diese Wahl und um die Anrechnung neuen Verdienstes.
Damit die Police das alles trägt, muss eine Bedingung erfüllt sein, und sie ist unerbittlich: Der Vertrag muss vor dem Entstehen des Konflikts bestanden haben, und die Wartezeit von meist 3 Monaten muss vorbei sein. Ein Streit, der sich bereits abzeichnet, lässt sich nicht mehr versichern, bei keinem Anbieter, zu keinem Preis.
Preislich bewegt sich der passende Schutz 2026 zwischen rund 200 und 350 Euro jährlich für die Kombination Privat, Beruf und Verkehr. Verglichen mit den Beträgen weiter oben ist das die kleinste Zahl dieser Seite, vorausgesetzt, der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) ist wirklich an Bord.
Drei Schritte bringen Ordnung in den akuten Fall: Dokumente sichern und chronologisch ablegen, Fristen klären, Deckungsanfrage stellen (Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)). Danach entscheidet sich mit anwaltlicher Ersteinschätzung, ob verhandelt, geklagt oder abgehakt wird.
Der spezifische Tipp für diese Konstellation: Lassen Sie die Klausel vor dem Jobwechsel prüfen und erklären Sie Ihre Wahl bei unverbindlichen Verboten schriftlich. Wer einfach wechselt, verschenkt womöglich zwei Jahre Karenzentschädigung.
Was die Zahlen können und was nicht: Sie bilden den gesetzlichen Normalverlauf dieser Konstellation ab, gerechnet nach den Gebührentabellen vom 1. Juni 2025. Vergleich, Beweisaufnahme oder zweite Instanz verschieben jede Summe. Die Größenordnung des Risikos treffen sie trotzdem, und dafür sind sie da.
Häufige Fragen
Welcher Baustein deckt Wettbewerbsverbot in der IT?
Getragen wird diese Konstellation vom Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Ob er im eigenen Vertrag steht, zeigt der Versicherungsschein unter den versicherten Leistungsarten, und im Zweifel die Deckungsanfrage, die der Anwalt kostenlos stellt.
Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?
Nach der Beispielrechnung dieser Seite (26.400 Euro Streitwert): 3.037,48 Euro für den eigenen Anwalt in erster Instanz, im Verlustfall 7.502,96 Euro insgesamt, nach RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025.
Gilt eine Wartezeit?
Die übliche Wartezeit beträgt 3 Monate, und die Streitursache muss nach dem Vertragsbeginn liegen. Ausnahmen ohne Wartezeit gibt es je nach Anbieter etwa im Verkehrs-Rechtsschutz.
Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?
Zuerst die Frist klären, sie ist in dieser Fallgruppe der einzige nicht reparierbare Fehler. Parallel Unterlagen komplett machen und über die Police die Deckungszusage anfordern, das erledigt der Anwalt mit.
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