Arbeitsrecht · Metallbauer · Rechtsschutz-Praxis 2026

Zwei Jahre nicht zur Konkurrenz, null Euro dafür: das Wettbewerbsverbot im Vertrag des Metallbauers

4.354,48 Euro

kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 8.400 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).

Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung: die Fakten auf einen Blick

Streitwert dieser Konstellation8.400,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)940,40 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)1.786,49 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)781,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht4.354,48 Euro
Zuständiger BausteinBerufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)

Es gibt allgemeine Seiten zum Thema Wettbewerbsverbot, und es gibt die Frage, wie der Fall konkret aussieht, wenn er als Metallbauer passiert. Diese Seite beantwortet die zweite Frage: mit dem typischen Ablauf in diesem Beruf, den echten Zahlen und der Deckungsfrage.

So entsteht der Streit in diesem Beruf typischerweise: Der Meisterbetrieb für Stahltreppen und Geländer hat vor Jahren jedem einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt, Klausel elf: zwei Jahre nach Ausscheiden keine Tätigkeit bei Wettbewerbern im Umkreis von hundert Kilometern. Jetzt bietet ein anderer Betrieb dreihundert Euro mehr im Monat, und der alte Chef droht mit Vertragsstrafe. Von einer Entschädigung für die zwei Jahre steht im Vertrag kein Wort, und genau daran entscheidet sich alles.

Nun zur Rechnung. Als Streitwert setzt diese Seite 8.400 Euro an: drei Monatsbezüge als Regelwert des Streits um Wirksamkeit und Entschädigung des nachvertraglichen Verbots. An diesem Wert hängen sämtliche Gebühren, denn das deutsche Kostenrecht kennt Tabellen, keine Stundensätze.

Im Einzelnen ergibt die Tabelle: außergerichtliches Mandat 940,40 Euro, eigener Anwalt im Klageverfahren erster Instanz 1.786,49 Euro, Gerichtskostenvorschuss 781,50 Euro. Drei Posten, alle gesetzlich fixiert.

Das Gesamtrisiko bei verlorenem Prozess liegt in dieser Konstellation bei 4.354,48 Euro: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskosten. Mit Deckungszusage schrumpft dieselbe Zahl auf die Selbstbeteiligung.

Verfahrensrechtlich landet diese Auseinandersetzung beim Arbeitsgericht. Dort gilt eine Regel, die außerhalb des Arbeitsrechts kaum jemand kennt: keine Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten in der ersten Instanz (Paragraf 12a ArbGG). Der Anwalt kostet damit immer eigenes Geld oder die Rechtsschutzversicherung, eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

Was über Gewinnen und Verlieren hier wirklich entscheidet: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne zugesagte Karenzentschädigung ist nichtig, daran ist nichts zu deuten: Das Gesetz verlangt mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen Leistungen für jedes Jahr des Verbots, Paragraf 74 HGB, und das gilt für den Metallbauer an der Werkbank genauso wie für den Vertriebsleiter. Steht die Entschädigung drin, ist aber zu niedrig, wird das Verbot unverbindlich, und der Arbeitnehmer wählt: daran halten und Entschädigung kassieren oder wechseln. Die Drohung mit der Vertragsstrafe läuft in beiden Fällen ins Leere, was viele Betriebe wissen und trotzdem versuchen, weil die Klausel ihre Wirkung oft allein über die Angst entfaltet.

Der Haken, den jede ehrliche Seite nennen muss: die Wartezeit. Drei Monate liegen in den meisten Bausteinen zwischen Unterschrift und Schutz, und der Rechtsschutzfall darf nicht älter sein als der Vertrag. Wer dieses Thema erst googelt, wenn der Konflikt da ist, versichert damit den nächsten Fall, nicht diesen.

Dem gegenüber steht der Preis der Absicherung: Kombi-Tarife mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kosten am Markt 2026 grob 200 bis 350 Euro jährlich, mit Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro. Ob der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) im Grundpaket steckt oder Aufpreis kostet, unterscheidet die Anbieter.

Wenn der Konflikt schon läuft, zählt Struktur: erst die Beweislage komplett machen, dann jede Frist notieren, dann über Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) die Deckungszusage anfordern und mit der Ersteinschätzung des Anwalts weiterplanen. Schnellschüsse am ersten Tag kosten in diesen Fällen regelmäßig mehr als jede Gebühr.

Aus der Beratung, für genau diesen Fall: Lassen Sie die Klausel vor der Eigenkündigung anwaltlich einordnen, nicht danach: Eine halbe Stunde Beratung klärt, ob das Verbot nichtig, unverbindlich oder wirksam ist, und in zwei der drei Fälle können Sie sofort und ohne Risiko wechseln. Kündigen Sie erst, wenn Sie die Antwort schriftlich haben.

Einordnung zum Schluss: Die Beträge dieser Seite sind eine Beispielrechnung nach RVG und GKG (Fassung vom 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz, auf Basis des für diese Konstellation typischen Streitwerts. Der eigene Fall kann abweichen. Für die persönliche Rechnung samt Deckungsprüfung gibt es die kostenlose Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

Welcher Baustein deckt Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung?

Getragen wird diese Konstellation vom Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Ob er im eigenen Vertrag steht, zeigt der Versicherungsschein unter den versicherten Leistungsarten, und im Zweifel die Deckungsanfrage, die der Anwalt kostenlos stellt.

Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?

Ohne Versicherung kostet der durchgerechnete Fall 1.786,49 Euro an eigenen Anwaltsgebühren in erster Instanz; verliert man, werden daraus 4.354,48 Euro mit Gegenseite und Gericht.

Gilt eine Wartezeit?

Die übliche Wartezeit beträgt 3 Monate, und die Streitursache muss nach dem Vertragsbeginn liegen. Ausnahmen ohne Wartezeit gibt es je nach Anbieter etwa im Verkehrs-Rechtsschutz.

Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?

Zuerst die Frist klären, sie ist in dieser Fallgruppe der einzige nicht reparierbare Fehler. Parallel Unterlagen komplett machen und über die Police die Deckungszusage anfordern, das erledigt der Anwalt mit.

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