Erbe ausschlagen: Frist, Kosten, und was, wenn ich zu spät bin?
Solche Verfahren rechnen nicht nach Streitwert-Tabelle, sondern nach eigenen Kostenregeln. Was sie typischerweise kosten und welcher Baustein sie trägt (erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht)), steht auf dieser Seite mit konkreten Zahlen.
Erbe ausschlagen: die Fakten auf einen Blick
| Rechtsgebiet | Erbrecht |
| Zuständiger Baustein | erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht) |
| Kostenlogik | Rahmengebühren, keine Streitwerttabelle |
Erbe ausschlagen: ein Rechtsproblem, das jedes Jahr tausendfach vor deutschen Gerichten landet, und eines, bei dem die Kostenfrage oft früher entscheidet als die Rechtsfrage. Diese Seite erklärt, wie der Streit typischerweise verläuft, was er nach den gesetzlichen Regeln kostet und welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung ihn trägt.
So sieht die Lage rechtlich aus: Wer erbt, erbt alles: Vermögen und Schulden, als Gesamtrechtsnachfolger. Bei überschuldetem Nachlass ist die Ausschlagung der saubere Ausweg, aber sie will überlegt sein, denn sie ist grundsätzlich unwiderruflich und erfasst den ganzen Nachlass, das Elternhaus genauso wie die Kredite. Die Frist von sechs Wochen ist kurz, und sie läuft für jeden Erben einzeln: Schlägt der Erste aus, rückt der Nächste in der Erbfolge nach, auch die eigenen Kinder, für die dann die Eltern ausschlagen müssen, bei Minderjährigen teils mit Genehmigung des Familiengerichts. Wer sich unsicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist, hat Alternativen: Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz begrenzen die Haftung auf den Nachlass, ohne das Erbe wegzugeben.
Die Zahlen zur Ausschlagung: Die Erklärung muss binnen sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund beim Nachlassgericht eingehen, Paragraf 1944 BGB, notariell beglaubigt oder zu Protokoll des Gerichts; lebte der Erblasser im Ausland oder der Erbe bei Fristbeginn dort, sind es sechs Monate. Die Gerichtsgebühr ist bei überschuldetem Nachlass mit 30 Euro minimal, bei werthaltigem Nachlass fällt eine halbe Gebühr nach dem Nachlasswert an, bei 50.000 Euro sind das 82,50 Euro, dazu gegebenenfalls die Beglaubigungskosten des Notars in ähnlicher Größenordnung. Teuer wird nicht die Ausschlagung, sondern der Fehler: Wer die Frist verpasst oder in Unkenntnis der Schulden annimmt, kann die Annahme nur noch wegen Irrtums anfechten, wieder binnen sechs Wochen ab Entdeckung, und über diese Anfechtungen wird vor den Nachlassgerichten regelmäßig gestritten.
Zur Deckungsfrage: Das Erbrecht ist im Rechtsschutz überwiegend Beratungssache: Der erweiterte Privat-Baustein zahlt die anwaltliche Beratung zu Ausschlagung, Haftungsbegrenzung und Anfechtung, das streitige Verfahren vor dem Nachlassgericht decken nur einzelne Premium-Tarife. Gemessen an dem, was eine falsche Annahme kosten kann, ist die gedeckte Erstberatung hier die renditestärkste Versicherungsleistung überhaupt.
Die wichtigste Bedingung steht in jedem Vertrag: die Wartezeit. In den meisten Bausteinen liegen 3 Monate zwischen Abschluss und Versicherungsschutz, und ein Streit, der schon schwelt, ist nirgendwo mehr versicherbar. Für das Thema Erbe ausschlagen heißt das: Die Police muss stehen, bevor sich der Konflikt abzeichnet, danach ist es zu spät.
Der Jahresbeitrag eines soliden Kombi-Tarifs (Privat, Beruf, Verkehr) liegt 2026 zwischen etwa 200 und 350 Euro, je nach Selbstbeteiligung. Ob der hier nötige Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht) zum Grundpaket gehört oder extra kostet, unterscheidet sich je nach Anbieter, genau das prüfen wir in der Beratung.
Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Erbe ausschlagen sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht) die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.
Der Praxistipp: In den sechs Wochen nicht das Konto des Verstorbenen räumen, keine Rechnungen aus dem Nachlass begleichen und nichts verkaufen: Solche Handlungen können als Annahme des Erbes gewertet werden und die Ausschlagung sperren. Erst Überblick verschaffen, Schufa und Grundbuch prüfen, dann entscheiden, die Frist reicht dafür, wenn man sofort anfängt.
Methodenhinweis: Das Rechtsgebiet Erbrecht rechnet in diesen Verfahren nicht nach der Streitwerttabelle des RVG, sondern nach Rahmengebühren und festen Sätzen, die genannten Beträge sind die marktüblichen Größenordnungen. Für die persönliche Rechnung und die Frage, ob Ihre Police den Fall trägt, gibt es die Erstberatung ohne Kostenrisiko.
Häufige Fragen
Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Erbe ausschlagen?
Zuständig ist der Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht). Ob er im eigenen Vertrag enthalten ist, steht im Versicherungsschein unter den versicherten Leistungsarten, und im Zweifel beantwortet es die Deckungsanfrage, die der Anwalt kostenlos für Sie stellt.
Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?
Ja, üblicherweise 3 Monate. Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt der Streitursache: Liegt sie vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, gibt es keine Deckung. Deshalb gilt auch bei Erbe ausschlagen: Die Police schützt den nächsten Konflikt, nicht den aktuellen.
Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?
Diese Verfahren rechnen nach eigenen Regeln (Rahmengebühren, teils gerichtskostenfrei), die typischen Größenordnungen stehen oben auf dieser Seite. Mit Deckungszusage bleibt beim Versicherten nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Was sollte ich als Erstes tun?
Sofort handeln lohnt fast immer: Die Fristen im Erbrecht sind kurz, und die anwaltliche Ersteinschätzung kostet mit Police nichts außer gegebenenfalls der Selbstbeteiligung. Ohne Police ist die Erstberatung beim Anwalt gesetzlich auf 190 Euro netto gedeckelt.
Vorbereitet sein, bevor der Fall eintritt
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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