Erbrecht · Rechtsschutz-Praxis 2026

Vom Erbe ausgeschlossen: welche Ansprüche bleiben trotzdem?

8.769,36 Euro

beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 40.000 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht).

Enterbt worden: die Fakten auf einen Blick

Typischer Streitwert40.000,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)1.857,00 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)3.549,18 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)1.671,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht8.769,36 Euro
Zuständiger Bausteinerweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht)

Enterbt worden gehört zum Rechtsgebiet Erbrecht, und jedes Rechtsgebiet hat seine eigenen Spielregeln: eigene Fristen, eigene Kostenlogik, einen eigenen Baustein in der Rechtsschutzversicherung. Was hier typischerweise passiert, was es kostet und worauf es ankommt, der Reihe nach.

So sieht die Lage rechtlich aus: Nach einer Enterbung bleiben mehr Rechte, als das böse Wort vermuten lässt: der Pflichtteil für Abkömmlinge und Ehegatten, Pflichtteilsergänzung für verschenktes Vermögen der letzten zehn Jahre, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gegen die Erben. Die vollständige Pflichtteilsentziehung ist nur in extremen Ausnahmefällen wirksam, etwa nach schweren Straftaten gegen den Erblasser, und muss im Testament begründet sein.

Die Kostenrechnung beginnt beim Streitwert, hier 40.000 Euro: Pflichtteils- und Ergänzungsansprüche von zusammen 40.000 Euro nach Enterbung, im Beispiel gerechnet. Alles Weitere ist Tabellenarbeit nach RVG und GKG in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung.

Konkret: Die außergerichtliche Vertretung kostet 1.857,00 Euro (1,3 Geschäftsgebühr mit Auslagen und Mehrwertsteuer). Vor Gericht verlangt der eigene Anwalt für die erste Instanz 3.549,18 Euro, das Gericht 1.671,00 Euro als Vorschuss.

Und der Ernstfall: Wer den Prozess verliert, trägt beide Anwälte und das Gericht, zusammen 8.769,36 Euro. Diese Summe, nicht die Erfolgsaussicht, ist der Grund, warum so viele berechtigte Ansprüche nie geltend gemacht werden.

Die Rolle der Police in diesen Fällen: Die Durchsetzung läuft wie beim Pflichtteil über den erweiterten Erbrechts-Baustein, die Standardpolice deckt die Erstberatung, die hier besonders zählt: Viele Enterbte wissen schlicht nicht, was ihnen zusteht, und melden sich nie.

Eine Regel entscheidet über die Deckung: Versichern lässt sich nur die Zukunft. Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate, und der Rechtsschutzfall darf nicht vor dem Abschluss entstanden sein. Wer beim Thema Enterbt worden schon mitten im Konflikt steckt, sollte trotzdem den Anwalt anrufen, aber für die Police ist dieser Fall verloren, sie schützt den nächsten.

Zum Preis der Police: rund 200 bis 350 Euro im Jahr für den Kombi-Schutz, Marktstand 2026, plus gegebenenfalls Aufpreis für erweiterte Bausteine. Gemessen an den Beträgen, um die es auf dieser Seite geht, ist der Beitrag die kleinste Zahl im ganzen Text.

Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Enterbt worden sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht) die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.

Der Praxistipp: Die Drei-Jahres-Verjährung beginnt mit Kenntnis von Erbfall und Enterbung, nicht irgendwann: Wer das Testament eröffnet bekommt, sollte im selben Jahr handeln. Erster Schritt ist immer das Auskunftsverlangen, es kostet wenig und zeigt den Erben, dass gerechnet wird.

Alle Zahlen sind Beispielrechnungen auf gesetzlicher Basis (Gebührentabellen Stand 1. Juni 2025) und dienen der Orientierung über die Größenordnung bei Enterbt worden. Reale Verfahren weichen ab, nach oben wie nach unten. Ob sich Ihr konkreter Fall lohnt und ob er gedeckt wäre, klärt die Ersteinschätzung schneller als jede Tabelle.

Häufige Fragen

Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Enterbt worden?

Zuständig ist der Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht). Ob er im eigenen Vertrag enthalten ist, steht im Versicherungsschein unter den versicherten Leistungsarten, und im Zweifel beantwortet es die Deckungsanfrage, die der Anwalt kostenlos für Sie stellt.

Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?

Die Regel-Wartezeit beträgt 3 Monate, einzelne Bausteine (etwa Verkehr) sind je nach Anbieter sofort versichert. Wer beim Thema Enterbt worden den Abschluss aufschiebt, bis der Streit da ist, kommt zu spät, das ist die häufigste und teuerste Fehleinschätzung.

Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?

Die Beispielrechnung dieser Seite: eigener Anwalt erste Instanz 3.549,18 Euro, volles Verlustrisiko 8.769,36 Euro. Grundlage ist der typische Streitwert von 40.000 Euro und die gesetzlichen Gebührentabellen.

Was sollte ich als Erstes tun?

Sofort handeln lohnt fast immer: Die Fristen im Erbrecht sind kurz, und die anwaltliche Ersteinschätzung kostet mit Police nichts außer gegebenenfalls der Selbstbeteiligung. Ohne Police ist die Erstberatung beim Anwalt gesetzlich auf 190 Euro netto gedeckelt.

8.769,36 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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