Enterbt? So fordern Sie Ihren Pflichtteil
beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 50.000 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht).
Pflichtteil: die Fakten auf einen Blick
| Typischer Streitwert | 50.000,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 2.123,08 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 4.060,88 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 1.914,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 10.035,76 Euro |
| Zuständiger Baustein | erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht) |
Pflichtteil gehört zum Rechtsgebiet Erbrecht, und jedes Rechtsgebiet hat seine eigenen Spielregeln: eigene Fristen, eigene Kostenlogik, einen eigenen Baustein in der Rechtsschutzversicherung. Was hier typischerweise passiert, was es kostet und worauf es ankommt, der Reihe nach.
Die rechtliche Ausgangslage: Enterbt heißt nicht leer ausgehen: Kindern, Ehegatten und teils Eltern steht der Pflichtteil zu, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben. Durchgesetzt wird er in Stufen: Auskunft über den Nachlass (notarielles Verzeichnis), Wertermittlung der Immobilien, dann Zahlung. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden anteilig hinzugerechnet, das übersehen Erben gern. Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis.
Die Kostenrechnung beginnt beim Streitwert, hier 50.000 Euro: ein Pflichtteilsanspruch von 50.000 Euro: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils an einem Nachlass mit Immobilie. Alles Weitere ist Tabellenarbeit nach RVG und GKG in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung.
In Zahlen: 2.123,08 Euro für das anwaltliche Vorgehen ohne Prozess, 4.060,88 Euro für den eigenen Anwalt in der ersten Instanz (Verfahrens- plus Terminsgebühr), dazu 1.914,00 Euro Gerichtskostenvorschuss, bevor die Klage überhaupt zugestellt wird.
Das volle Verlustrisiko liegt bei 10.035,76 Euro: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse. Wer ohne Police prozessiert, setzt diesen Betrag aufs Spiel, wer mit Police prozessiert, die Selbstbeteiligung.
Zur Deckungsfrage: Pflichtteilsstreit deckt der erweiterte Erbrechts-Baustein, Standardtarife zahlen die Beratung. Bei 50.000 Euro Streitwert kostet die verlorene erste Instanz über 15.000 Euro, hier trägt die Police ein echtes Vermögensrisiko.
Die wichtigste Bedingung steht in jedem Vertrag: die Wartezeit. In den meisten Bausteinen liegen 3 Monate zwischen Abschluss und Versicherungsschutz, und ein Streit, der schon schwelt, ist nirgendwo mehr versicherbar. Für das Thema Pflichtteil heißt das: Die Police muss stehen, bevor sich der Konflikt abzeichnet, danach ist es zu spät.
Zum Preis der Police: rund 200 bis 350 Euro im Jahr für den Kombi-Schutz, Marktstand 2026, plus gegebenenfalls Aufpreis für erweiterte Bausteine. Gemessen an den Beträgen, um die es auf dieser Seite geht, ist der Beitrag die kleinste Zahl im ganzen Text.
Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Pflichtteil sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht) die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.
Aus der Beratungspraxis: Immer mit der Stufenklage arbeiten: erst das notarielle Nachlassverzeichnis samt Schenkungen erzwingen, dann beziffern. Wer ohne vollständige Auskunft eine Zahl akzeptiert, verschenkt regelmäßig den Anteil, der in verschwiegenen Schenkungen steckt.
Alle Zahlen sind Beispielrechnungen auf gesetzlicher Basis (Gebührentabellen Stand 1. Juni 2025) und dienen der Orientierung über die Größenordnung bei Pflichtteil. Reale Verfahren weichen ab, nach oben wie nach unten. Ob sich Ihr konkreter Fall lohnt und ob er gedeckt wäre, klärt die Ersteinschätzung schneller als jede Tabelle.
Häufige Fragen
Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Pflichtteil?
Der passende Baustein heißt erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Erbrecht). Bei Neuabschlüssen gehört er in den Vergleich, bei bestehenden Verträgen lohnt die Prüfung, ob er mitversichert ist, das entscheidet im Ernstfall über Deckung oder Eigenrisiko.
Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?
Ja, üblicherweise 3 Monate. Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt der Streitursache: Liegt sie vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, gibt es keine Deckung. Deshalb gilt auch bei Pflichtteil: Die Police schützt den nächsten Konflikt, nicht den aktuellen.
Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?
Am typischen Streitwert von 50.000 Euro gerechnet: 4.060,88 Euro für den eigenen Anwalt in erster Instanz, im Verlustfall insgesamt 10.035,76 Euro inklusive Gegenseite und Gericht (RVG/GKG, Stand 1. Juni 2025).
Was sollte ich als Erstes tun?
Erst die Frist sichern, dann in Ruhe entscheiden: Verstrichene Fristen sind bei Pflichtteil der einzige Fehler, der sich nicht mehr reparieren lässt. Die Deckungsanfrage beim Versicherer stellt der Anwalt, das kostet Sie weder Zeit noch Geld.
10.035,76 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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