Trennungsunterhalt: wer bekommt wie viel, und warum zählt jeder Monat ab der Trennung?
beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 8.400 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht).
Trennungsunterhalt: die Fakten auf einen Blick
| Typischer Streitwert | 8.400,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 940,40 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 1.786,49 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 781,50 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 4.354,48 Euro |
| Zuständiger Baustein | erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht) |
Trennungsunterhalt gehört zum Rechtsgebiet Familienrecht, und jedes Rechtsgebiet hat seine eigenen Spielregeln: eigene Fristen, eigene Kostenlogik, einen eigenen Baustein in der Rechtsschutzversicherung. Was hier typischerweise passiert, was es kostet und worauf es ankommt, der Reihe nach.
Die rechtliche Ausgangslage: Trennungsunterhalt nach Paragraf 1361 BGB steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zu. Die Rechnung folgt dem Halbteilungsgrundsatz: Wer arbeitet, behält vorab einen Erwerbsbonus von einem Zehntel, praktisch erhält der Berechtigte 45 Prozent der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen. Bereinigt heißt: nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen, zusätzlicher Altersvorsorge und dem Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle gilt dabei nur für Kinder, für Ehegatten rechnen die Gerichte nach den Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts. Zwei Regeln überraschen immer wieder. Erstens: Rückwirkend gibt es nichts, gezahlt wird erst ab dem Monat, in dem der andere nachweisbar zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (Paragraf 1613 BGB), jeder Monat Zögern ist verlorenes Geld. Zweitens: Auf Trennungsunterhalt kann man nicht wirksam verzichten (Paragraf 1614 BGB), auch nicht per Ehevertrag, anders als beim Unterhalt nach der Scheidung. Im ersten Trennungsjahr muss der bisher nicht erwerbstätige Ehegatte zudem keine Arbeit aufnehmen. Der Auskunftsanspruch über das Einkommen des anderen (Paragraf 1605 BGB) wird notfalls mit eingeklagt, vor dem Familiengericht gilt Anwaltszwang.
Was kostet so ein Verfahren? Der Rechenansatz: 8.400 Euro Streitwert, denn vor dem Familiengericht zählt nach Paragraf 51 FamGKG der Jahresbetrag, hier beispielhaft zwölf Monatsbeträge eines Trennungsunterhalts von 700 Euro. Mit diesem Wert lassen sich Anwalts- und Gerichtsgebühren exakt bestimmen, das Gebührenrecht kennt keine Verhandlungssache.
Konkret: Die außergerichtliche Vertretung kostet 940,40 Euro (1,3 Geschäftsgebühr mit Auslagen und Mehrwertsteuer). Vor Gericht verlangt der eigene Anwalt für die erste Instanz 1.786,49 Euro, das Gericht 781,50 Euro als Vorschuss.
Und der Ernstfall: Wer den Prozess verliert, trägt beide Anwälte und das Gericht, zusammen 4.354,48 Euro. Diese Summe, nicht die Erfolgsaussicht, ist der Grund, warum so viele berechtigte Ansprüche nie geltend gemacht werden.
Zur Deckungsfrage: Wie überall im Familienrecht deckt der normale Tarif nur die Beratung: Der erweiterte Privat-Rechtsschutz zahlt das anwaltliche Erstgespräch und die Einordnung, wie viel Unterhalt realistisch ist und wie sich die Auskunft durchsetzen lässt. Das gerichtliche Unterhaltsverfahren tragen nur wenige Premium-Tarife, üblicherweise mit drei Jahren Wartezeit und einer Deckelung, eine Police, die vor der Ehekrise abgeschlossen sein muss. Wer jetzt schon getrennt lebt, fährt mit Verfahrenskostenhilfe oft besser: Bei geringem Einkommen übernimmt sie Gericht und Anwalt, und das Familiengericht bewilligt sie in Unterhaltssachen häufig.
Die wichtigste Bedingung steht in jedem Vertrag: die Wartezeit. In den meisten Bausteinen liegen 3 Monate zwischen Abschluss und Versicherungsschutz, und ein Streit, der schon schwelt, ist nirgendwo mehr versicherbar. Für das Thema Trennungsunterhalt heißt das: Die Police muss stehen, bevor sich der Konflikt abzeichnet, danach ist es zu spät.
Der Jahresbeitrag eines soliden Kombi-Tarifs (Privat, Beruf, Verkehr) liegt 2026 zwischen etwa 200 und 350 Euro, je nach Selbstbeteiligung. Ob der hier nötige Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht) zum Grundpaket gehört oder extra kostet, unterscheidet sich je nach Anbieter, genau das prüfen wir in der Beratung.
Die ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge: erstens alle Unterlagen zum Thema Trennungsunterhalt sichern und chronologisch ordnen, zweitens die laufenden Fristen notieren, drittens die Deckungsanfrage für den Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht) stellen und die anwaltliche Ersteinschätzung einholen. Erst danach fallen Entscheidungen, nicht unter Druck am ersten Tag.
Der Praxistipp: Am Tag der Trennung zwei Briefe schreiben: die Aufforderung zur Auskunft über das Einkommen und die Aufforderung zur Zahlung, beides nachweisbar zustellen. Erst diese Schreiben setzen die Uhr in Gang, vorher entsteht kein durchsetzbarer Rückstand. Das Trennungsdatum außerdem schriftlich festhalten, es entscheidet später auch über Zugewinn und Scheidungstermin. Und erteilte Kontovollmachten widerrufen, bevor über Geld gestritten wird.
Alle Zahlen sind Beispielrechnungen auf gesetzlicher Basis (Gebührentabellen Stand 1. Juni 2025) und dienen der Orientierung über die Größenordnung bei Trennungsunterhalt. Reale Verfahren weichen ab, nach oben wie nach unten. Ob sich Ihr konkreter Fall lohnt und ob er gedeckt wäre, klärt die Ersteinschätzung schneller als jede Tabelle.
Häufige Fragen
Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Trennungsunterhalt?
Zuständig ist der Baustein erweiterter Privat-Rechtsschutz (Beratung im Familienrecht). Ob er im eigenen Vertrag enthalten ist, steht im Versicherungsschein unter den versicherten Leistungsarten, und im Zweifel beantwortet es die Deckungsanfrage, die der Anwalt kostenlos für Sie stellt.
Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?
Ja, üblicherweise 3 Monate. Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt der Streitursache: Liegt sie vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, gibt es keine Deckung. Deshalb gilt auch bei Trennungsunterhalt: Die Police schützt den nächsten Konflikt, nicht den aktuellen.
Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?
Die Beispielrechnung dieser Seite: eigener Anwalt erste Instanz 1.786,49 Euro, volles Verlustrisiko 4.354,48 Euro. Grundlage ist der typische Streitwert von 8.400 Euro und die gesetzlichen Gebührentabellen.
Was sollte ich als Erstes tun?
Erst die Frist sichern, dann in Ruhe entscheiden: Verstrichene Fristen sind bei Trennungsunterhalt der einzige Fehler, der sich nicht mehr reparieren lässt. Die Deckungsanfrage beim Versicherer stellt der Anwalt, das kostet Sie weder Zeit noch Geld.
4.354,48 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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Alle Gebühren bis 9.000 Euro Streitwert, inklusive Berufung.
- Rechtsschutz nach Beruf: was Ihr Job typischerweise braucht
117 Berufe mit eigenem Konfliktprofil und eigener Rechnung.
Für diesen Fall ist es zu spät für eine Police. Für den nächsten nicht.
Rechtsschutz greift erst nach 3 Monaten Wartezeit, ein laufender Streit ist nicht versicherbar. Wer jetzt abschließt, hat beim nächsten Mal Anwalt, Gericht und Gutachter bezahlt. Ich sage Ihnen in 10 Minuten, welcher Baustein für Sie zählt. Nur Name und Nummer.
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