Vertragsrecht · Immobilienmakler · Rechtsschutz-Praxis 2026

Provision verdient, Zahlung verweigert: wenn der Immobilienmakler sein Honorar einklagen muss

5.194,76 Euro

kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 10.710 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Privat-Rechtsschutz (Vertragsrecht).

Makler klagt Provision ein: die Fakten auf einen Blick

Streitwert dieser Konstellation10.710,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)1.117,53 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)2.127,13 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)940,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht5.194,76 Euro
Zuständiger BausteinPrivat-Rechtsschutz (Vertragsrecht)

Es gibt allgemeine Seiten zum Thema Streit um die Maklerprovision, und es gibt die Frage, wie der Fall konkret aussieht, wenn er als Immobilienmakler passiert. Diese Seite beantwortet die zweite Frage: mit dem typischen Ablauf in diesem Beruf, den echten Zahlen und der Deckungsfrage.

Was in dieser Kombination immer wieder passiert: Der Makler weist die Immobilie nach, führt die Besichtigungen, verhandelt den Preis, und nach der Beurkundung wird die Rechnung einfach nicht bezahlt: Der Käufer behauptet, den Kontakt schon vorher gehabt zu haben, oder beruft sich auf die hälftige Teilung, die der Verkäufer angeblich nicht bezahlt habe. Provisionsklagen sind für Makler kein Randthema, sondern das wirtschaftliche Grundrisiko des Berufs, denn gearbeitet wird immer auf Vorleistung.

Nun zur Rechnung. Als Streitwert setzt diese Seite 10.710 Euro an: eingeklagte Käuferprovision von 3,57 Prozent aus einem beurkundeten Kaufpreis von 300.000 Euro. An diesem Wert hängen sämtliche Gebühren, denn das deutsche Kostenrecht kennt Tabellen, keine Stundensätze.

Daraus folgt: 1.117,53 Euro kostet die anwaltliche Vertretung, solange kein Gericht beteiligt ist. Mit Klage steigt der eigene Anwalt auf 2.127,13 Euro für die erste Instanz, und die Gerichtskasse verlangt 940,50 Euro, bevor sie überhaupt tätig wird.

Bleibt der schlimmste Fall: Niederlage, und damit die Rechnung für beide Seiten plus Gericht, in Summe 5.194,76 Euro. Diese eine Zahl erklärt, warum solche Konflikte so oft unausgetragen bleiben.

Die Kostenverteilung folgt hier dem Zivilprozessrecht: Die unterlegene Partei trägt nach Paragraf 91 ZPO sämtliche Kosten des Rechtsstreits, auch die des Gegners. Das schneidet in beide Richtungen. Es macht das Verlieren teuer, und es bedeutet umgekehrt, dass Immobilienmakler bei vollem Erfolg am Ende nur die eigene Selbstbeteiligung oder gar nichts bezahlt.

Der Blick auf die Entscheidungspraxis: Seit Paragraf 656d BGB gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher: Die Partei, die den Makler beauftragt hat, muss mindestens die Hälfte tragen, und die Zahlungspflicht des anderen entsteht erst, wenn die eigene Zahlung nachgewiesen ist. Wer diese Kette sauber dokumentiert, gewinnt Provisionsprozesse regelmäßig; wer Textform des Maklervertrags oder Nachweis der Vorkenntnis schlampt, verliert sie ebenso regelmäßig.

Damit die Police das alles trägt, muss eine Bedingung erfüllt sein, und sie ist unerbittlich: Der Vertrag muss vor dem Entstehen des Konflikts bestanden haben, und die Wartezeit von meist 3 Monaten muss vorbei sein. Ein Streit, der sich bereits abzeichnet, lässt sich nicht mehr versichern, bei keinem Anbieter, zu keinem Preis.

Dem gegenüber steht der Preis der Absicherung: Kombi-Tarife mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kosten am Markt 2026 grob 200 bis 350 Euro jährlich, mit Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro. Ob der Baustein Privat-Rechtsschutz (Vertragsrecht) im Grundpaket steckt oder Aufpreis kostet, unterscheidet die Anbieter.

Für den akuten Fall die Reihenfolge, die sich bewährt hat: Unterlagen und Beweise sichern, Fristen schriftlich festhalten, Deckungsanfrage über den Baustein Privat-Rechtsschutz (Vertragsrecht) stellen, anwaltliche Ersteinschätzung einholen. In dieser Reihenfolge, und nichts unterschreiben, bevor die Einschätzung da ist.

Der spezifische Tipp für diese Konstellation: Sichern Sie jede Beauftragung in Textform, bevor Sie das erste Exposé versenden, und protokollieren Sie Erstkontakt und Besichtigungen mit Datum und Teilnehmern. Der Provisionsprozess wird in der Akquisephase gewonnen, nicht im Gerichtssaal.

Einordnung zum Schluss: Die Beträge dieser Seite sind eine Beispielrechnung nach RVG und GKG (Fassung vom 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz, auf Basis des für diese Konstellation typischen Streitwerts. Der eigene Fall kann abweichen. Für die persönliche Rechnung samt Deckungsprüfung gibt es die kostenlose Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

Welcher Baustein deckt Makler klagt Provision ein?

Getragen wird diese Konstellation vom Baustein Privat-Rechtsschutz (Vertragsrecht). Ob er im eigenen Vertrag steht, zeigt der Versicherungsschein unter den versicherten Leistungsarten, und im Zweifel die Deckungsanfrage, die der Anwalt kostenlos stellt.

Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?

Der Beispielfall rechnet mit 10.710 Euro Streitwert: eigener Anwalt erste Instanz 2.127,13 Euro, volles Verlustrisiko 5.194,76 Euro. Mit Police bleibt davon die Selbstbeteiligung.

Gilt eine Wartezeit?

Die übliche Wartezeit beträgt 3 Monate, und die Streitursache muss nach dem Vertragsbeginn liegen. Ausnahmen ohne Wartezeit gibt es je nach Anbieter etwa im Verkehrs-Rechtsschutz.

Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?

Dokumentieren, Fristen festhalten, Deckungsanfrage stellen: Diese drei Schritte kosten wenige Tage und entscheiden über mehr als der spätere Prozess. Die Ersteinschätzung zeigt danach, ob sich der Weg lohnt.

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