Arbeitsrecht · Marketing Manager · Rechtsschutz-Praxis 2026

Erst Projektentzug, dann Schweigen: der Mobbing-Fall der Marketing-Managerin

4.776,00 Euro

kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 9.600 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).

Kaltgestellt nach dem Streit mit der Führung: die Fakten auf einen Blick

Streitwert dieser Konstellation9.600,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)1.032,44 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)1.963,50 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)849,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht4.776,00 Euro
Zuständiger BausteinBerufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)

Es gibt allgemeine Seiten zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz, und es gibt die Frage, wie der Fall konkret aussieht, wenn er als Marketing Manager passiert. Diese Seite beantwortet die zweite Frage: mit dem typischen Ablauf in diesem Beruf, den echten Zahlen und der Deckungsfrage.

So entsteht der Streit in diesem Beruf typischerweise: Nach dem offenen Widerspruch gegen die Kampagnenstrategie des neuen Vertriebschefs ändert sich für die Marketing-Managerin alles, nur nichts Offizielles: Die Markenprojekte wandern nacheinander zu einer jüngeren Kollegin, die Einladungen zu den Strategie-Runden bleiben aus, das Budget wird ihr entzogen, im Meeting werden ihre Beiträge übergangen. Keine Abmahnung, keine Kündigung, kein greifbarer Verstoß, nur ein System aus kleinen Degradierungen, das nach Monaten in Schlaflosigkeit und Krankschreibung endet. Auf dem Papier ist sie weiter Marketing-Managerin, in der Realität verwaltet sie einen leeren Schreibtisch.

Gerechnet wird mit 9.600 Euro Streitwert, und der Wert ist nicht gegriffen: zwei Bruttomonatsgehälter zu 4.800 Euro als geltend gemachte Entschädigung neben dem Beschäftigungsanspruch, ein üblicher Ansatz in Mobbing-Verfahren. Alles Weitere liefert das Gebührenrecht von selbst.

Daraus folgt: 1.032,44 Euro kostet die anwaltliche Vertretung, solange kein Gericht beteiligt ist. Mit Klage steigt der eigene Anwalt auf 1.963,50 Euro für die erste Instanz, und die Gerichtskasse verlangt 849,00 Euro, bevor sie überhaupt tätig wird.

Alles zusammengerechnet steht im Verlustfall 4.776,00 Euro auf dem Zettel. Wer diese Summe nicht übrig hat, braucht entweder sehr gute Nerven oder eine Police, die vor dem Konflikt abgeschlossen wurde.

Eine Eigenheit dieser Konstellation entscheidet mit: Der Streit gehört vor das Arbeitsgericht, und dort erstattet in der ersten Instanz niemand dem Gegner die Anwaltskosten, so will es Paragraf 12a ArbGG. Gewinnen heißt hier also trotzdem zahlen, sofern keine Police dahintersteht. Für Marketing Manager mit laufenden Fixkosten ist das oft der eigentliche Grund, den Anspruch fallen zu lassen.

Der Blick auf die Entscheidungspraxis: Mobbing ist kein eigener Anspruchstatbestand, und genau daran scheitern schlecht vorbereitete Verfahren: Gerichte prüfen konkrete Verletzungen von Persönlichkeitsrecht, Fürsorgepflicht und Beschäftigungsanspruch. Der stärkste Hebel der Managerin ist der Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung: Der systematische Entzug von Aufgaben und Verantwortung unterhalb der vertraglichen Position ist eine messbare Vertragsverletzung, unabhängig von der Mobbing-Wertung, und einklagbar. Für Entschädigung und Schmerzensgeld verlangt die Rechtsprechung eine dokumentierte Gesamtschau: einzelne Vorfälle mit Datum, Beteiligten und Zeugen, deren Systematik erst in der Reihung sichtbar wird, das klassische Mobbing-Tagebuch, ergänzt um ärztliche Atteste zur Gesundheitsfolge. Wer stattdessen pauschal ein vergiftetes Klima vorträgt, verliert; wer dreißig datierte Degradierungen und den entzogenen Aufgabenkatalog vorlegt, verhandelt über eine sechsstellige Gesamtlösung.

Vor der Deckung steht das Timing: In der Regel 3 Monate Wartezeit, und keine Deckung für Konflikte, deren Wurzel vor dem Vertragsbeginn liegt. Einzelne Bausteine wie der Verkehrs-Rechtsschutz kommen je nach Tarif ohne Wartezeit aus. Die Grundregel bleibt trotzdem: Die Police gehört ins Haus, bevor der Ärger einzieht.

Und die Police selbst? Liegt 2026 für einen soliden Kombi-Schutz aus Privat, Beruf und Verkehr bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Der hier nötige Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) ist je nach Tarif enthalten oder zubuchbar, das gehört vor dem Abschluss geklärt, nicht danach.

Drei Schritte bringen Ordnung in den akuten Fall: Dokumente sichern und chronologisch ablegen, Fristen klären, Deckungsanfrage stellen (Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)). Danach entscheidet sich mit anwaltlicher Ersteinschätzung, ob verhandelt, geklagt oder abgehakt wird.

Ein Hinweis, der genau hier den Unterschied macht: Ab heute jede Zurücksetzung noch am selben Tag dokumentieren: Vorgang, Datum, Anwesende, Beweisstück wie Einladungslisten oder Organigramme. Parallel schriftlich die Zuweisung vertragsgemäßer Aufgaben verlangen, denn die Antwort darauf ist entweder die Rückkehr der Projekte oder das beste Beweisstück des Verfahrens.

Einordnung zum Schluss: Die Beträge dieser Seite sind eine Beispielrechnung nach RVG und GKG (Fassung vom 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz, auf Basis des für diese Konstellation typischen Streitwerts. Der eigene Fall kann abweichen. Für die persönliche Rechnung samt Deckungsprüfung gibt es die kostenlose Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

Welcher Baustein deckt Kaltgestellt nach dem Streit mit der Führung?

Zuständig ist Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Ältere Verträge und Billigtarife lassen genau solche Bausteine gern weg, deshalb lohnt der Blick in die Police, bevor der Fall eintritt und nicht erst danach.

Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?

Der Beispielfall rechnet mit 9.600 Euro Streitwert: eigener Anwalt erste Instanz 1.963,50 Euro, volles Verlustrisiko 4.776,00 Euro. Mit Police bleibt davon die Selbstbeteiligung.

Gilt eine Wartezeit?

Die übliche Wartezeit beträgt 3 Monate, und die Streitursache muss nach dem Vertragsbeginn liegen. Ausnahmen ohne Wartezeit gibt es je nach Anbieter etwa im Verkehrs-Rechtsschutz.

Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?

Beweise und Schriftverkehr sichern, Fristen notieren, dann die Deckungsanfrage stellen und die anwaltliche Ersteinschätzung einholen. Nichts unterschreiben und nichts zugeben, bevor beides vorliegt.

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Für diesen Fall ist es zu spät für eine Police. Für den nächsten nicht.

Rechtsschutz greift erst nach 3 Monaten Wartezeit, ein laufender Streit ist nicht versicherbar. Wer jetzt abschließt, hat beim nächsten Mal Anwalt, Gericht und Gutachter bezahlt. Ich sage Ihnen in 10 Minuten, welcher Baustein für Sie zählt. Nur Name und Nummer.

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