Krankgeschrieben nach der Eigenkündigung, Lohn gestrichen: der Anlagenführer und der Beweiswert der AU
kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 3.800 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).
Lohnfortzahlung nach der Kündigungskrankschreibung: die Fakten auf einen Blick
| Streitwert dieser Konstellation | 3.800,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 480,17 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 901,43 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 444,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 2.246,86 Euro |
| Zuständiger Baustein | Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) |
Es gibt allgemeine Seiten zum Thema Entgeltfortzahlung verweigert, und es gibt die Frage, wie der Fall konkret aussieht, wenn er als Maschinen- und Anlagenführer passiert. Diese Seite beantwortet die zweite Frage: mit dem typischen Ablauf in diesem Beruf, den echten Zahlen und der Deckungsfrage.
Das Konfliktmuster dieser Konstellation: Der Anlagenführer kündigt selbst zum Monatsende, zwei Tage später kommt die Krankschreibung, passgenau bis zum letzten Arbeitstag. Der Betrieb zahlt keinen Cent Entgeltfortzahlung mehr: Das sei ja wohl offensichtlich, wer kündige und sich dann krankmelde, simuliere. Tatsächlich war es ein Bandscheibenvorfall nach Jahren am Palettenwechsler, mit MRT-Befund und Spritzentherapie, aber das weiß der Arbeitgeber nicht, und die Vorwürfe stehen im Raum.
Nun zur Rechnung. Als Streitwert setzt diese Seite 3.800 Euro an: sechs Wochen Entgeltfortzahlung aus dem Bruttolohn des Maschinen- und Anlagenführers. An diesem Wert hängen sämtliche Gebühren, denn das deutsche Kostenrecht kennt Tabellen, keine Stundensätze.
Im Einzelnen ergibt die Tabelle: außergerichtliches Mandat 480,17 Euro, eigener Anwalt im Klageverfahren erster Instanz 901,43 Euro, Gerichtskostenvorschuss 444,00 Euro. Drei Posten, alle gesetzlich fixiert.
Bleibt der schlimmste Fall: Niederlage, und damit die Rechnung für beide Seiten plus Gericht, in Summe 2.246,86 Euro. Diese eine Zahl erklärt, warum solche Konflikte so oft unausgetragen bleiben.
Eine Eigenheit dieser Konstellation entscheidet mit: Der Streit gehört vor das Arbeitsgericht, und dort erstattet in der ersten Instanz niemand dem Gegner die Anwaltskosten, so will es Paragraf 12a ArbGG. Gewinnen heißt hier also trotzdem zahlen, sofern keine Police dahintersteht. Für Maschinen- und Anlagenführer mit laufenden Fixkosten ist das oft der eigentliche Grund, den Anspruch fallen zu lassen.
Der Blick auf die Entscheidungspraxis: Seit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur passgenauen Krankschreibung gilt: Deckt die AU-Bescheinigung exakt die Zeit zwischen Kündigung und Vertragsende ab, kann ihr Beweiswert erschüttert sein, und dann muss der Arbeitnehmer seine Erkrankung konkret beweisen, notfalls durch Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht. Das ist unangenehm, aber gut zu gewinnen, wenn die Erkrankung echt ist: Befunde, Behandlungstermine, Medikationsplan. Der Arbeitgeber wiederum darf nicht einfach pauschal zweifeln, ein bloßes Bauchgefühl genügt nicht, und zahlt er zu Unrecht nicht, kommen Verzugszinsen dazu. Der Anspruch selbst bleibt bei sechs Wochen je Erkrankung, Paragraf 3 EFZG.
Vor der Deckung steht das Timing: In der Regel 3 Monate Wartezeit, und keine Deckung für Konflikte, deren Wurzel vor dem Vertragsbeginn liegt. Einzelne Bausteine wie der Verkehrs-Rechtsschutz kommen je nach Tarif ohne Wartezeit aus. Die Grundregel bleibt trotzdem: Die Police gehört ins Haus, bevor der Ärger einzieht.
Preislich bewegt sich der passende Schutz 2026 zwischen rund 200 und 350 Euro jährlich für die Kombination Privat, Beruf und Verkehr. Verglichen mit den Beträgen weiter oben ist das die kleinste Zahl dieser Seite, vorausgesetzt, der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) ist wirklich an Bord.
Für den akuten Fall die Reihenfolge, die sich bewährt hat: Unterlagen und Beweise sichern, Fristen schriftlich festhalten, Deckungsanfrage über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) stellen, anwaltliche Ersteinschätzung einholen. In dieser Reihenfolge, und nichts unterschreiben, bevor die Einschätzung da ist.
Ein Hinweis, der genau hier den Unterschied macht: Wenn die Krankheit echt ist, gehen Sie in die Offensive: Bieten Sie schriftlich an, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Dieses eine Angebot nimmt dem Simulationsvorwurf die Luft, und die meisten Arbeitgeber zahlen danach, ohne dass ein Gericht die Befunde je sehen muss.
Einordnung zum Schluss: Die Beträge dieser Seite sind eine Beispielrechnung nach RVG und GKG (Fassung vom 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz, auf Basis des für diese Konstellation typischen Streitwerts. Der eigene Fall kann abweichen. Für die persönliche Rechnung samt Deckungsprüfung gibt es die kostenlose Ersteinschätzung.
Häufige Fragen
Welcher Baustein deckt Lohnfortzahlung nach der Kündigungskrankschreibung?
Der Fall läuft über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Bei Neuabschluss gehört er auf die Checkliste, bei bestehenden Verträgen in die Prüfung: Fehlt er, hilft die beste Police dieser Seite nicht.
Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?
Nach der Beispielrechnung dieser Seite (3.800 Euro Streitwert): 901,43 Euro für den eigenen Anwalt in erster Instanz, im Verlustfall 2.246,86 Euro insgesamt, nach RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025.
Gilt eine Wartezeit?
Die übliche Wartezeit beträgt 3 Monate, und die Streitursache muss nach dem Vertragsbeginn liegen. Ausnahmen ohne Wartezeit gibt es je nach Anbieter etwa im Verkehrs-Rechtsschutz.
Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?
Zuerst die Frist klären, sie ist in dieser Fallgruppe der einzige nicht reparierbare Fehler. Parallel Unterlagen komplett machen und über die Police die Deckungszusage anfordern, das erledigt der Anwalt mit.
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