Arbeitgeber zweifelt Krankschreibung an: was nun?
beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 4.400 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).
Entgeltfortzahlung verweigert: die Fakten auf einen Blick
| Typischer Streitwert | 4.400,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 572,21 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 1.078,44 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 511,50 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 2.668,38 Euro |
| Zuständiger Baustein | Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) |
Beim Thema Entgeltfortzahlung verweigert scheitert die Rechtsdurchsetzung häufiger am Geld als am Gesetz: Die Ansprüche existieren, aber das Kostenrisiko schreckt ab. Diese Seite rechnet das Risiko konkret vor und zeigt, unter welchen Bedingungen die Rechtsschutzversicherung es komplett übernimmt.
So sieht die Lage rechtlich aus: Sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind gesetzlicher Standard, Paragraf 3 EFZG. Immer öfter zahlen Arbeitgeber trotzdem nicht und berufen sich darauf, der Beweiswert der Krankschreibung sei erschüttert. Das Bundesarbeitsgericht hat ihnen dafür Munition gegeben: Wer kündigt und dann passgenau bis zum letzten Arbeitstag krankgeschrieben ist, muss mit Nachfragen rechnen. Erschüttert ist der Beweiswert damit aber nur in Ausnahmefällen, die Bescheinigung des Arztes bleibt das stärkste Beweismittel, und der Arbeitgeber kann den Medizinischen Dienst nach Paragraf 275 SGB V einschalten, statt einfach die Zahlung zu stoppen.
Zu den Kosten. Die Beispielrechnung dieser Seite arbeitet mit 4.400 Euro Streitwert: sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei 3.200 Euro Bruttomonatslohn, der volle gesetzliche Anspruch nach Paragraf 3 EFZG. Aus diesem Wert folgen alle Gebühren, denn Anwalts- und Gerichtskosten richten sich in Deutschland nach festen Tabellen, nicht nach Aufwand.
Konkret: Die außergerichtliche Vertretung kostet 572,21 Euro (1,3 Geschäftsgebühr mit Auslagen und Mehrwertsteuer). Vor Gericht verlangt der eigene Anwalt für die erste Instanz 1.078,44 Euro, das Gericht 511,50 Euro als Vorschuss.
Und der Ernstfall: Wer den Prozess verliert, trägt beide Anwälte und das Gericht, zusammen 2.668,38 Euro. Diese Summe, nicht die Erfolgsaussicht, ist der Grund, warum so viele berechtigte Ansprüche nie geltend gemacht werden.
Was die Rechtsschutzversicherung hier leistet: Die Lohnklage auf Entgeltfortzahlung läuft über den Arbeitsrechts-Baustein, samt der Beweisfrage rund um die Arbeitsunfähigkeit. Wichtig für die Liquidität: Verweigert der Arbeitgeber die Zahlung, springt oft die Krankenkasse mit Krankengeld ein und holt sich das Geld beim Arbeitgeber zurück, das überbrückt die Monate bis zum Urteil.
Timing ist beim Rechtsschutz alles: 3 Monate Wartezeit in den meisten Bausteinen, keine Deckung für Konflikte, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt. Ausnahmen gibt es je nach Tarif, etwa im Verkehrs-Rechtsschutz ohne Wartezeit. Die Faustregel gilt auch bei Entgeltfortzahlung verweigert: erst versichern, dann streiten, nie umgekehrt.
Zum Preis der Police: rund 200 bis 350 Euro im Jahr für den Kombi-Schutz, Marktstand 2026, plus gegebenenfalls Aufpreis für erweiterte Bausteine. Gemessen an den Beträgen, um die es auf dieser Seite geht, ist der Beitrag die kleinste Zahl im ganzen Text.
Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Entgeltfortzahlung verweigert sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.
Der Praxistipp: Lücken vermeiden: Die Folgebescheinigung muss nahtlos an die vorherige anschließen, sonst reißt nicht nur die Entgeltfortzahlung, sondern später auch das Krankengeld ab. Und beim Streit selbst hilft die Schweigepflichtentbindung des behandelnden Arztes, denn dessen Aussage entkräftet die Erschütterungsthese meist vollständig.
Was diese Zahlen sind und was nicht: der gesetzliche Normalfall bei Entgeltfortzahlung verweigert, gerechnet mit einem typischen Streitwert, nicht Ihr konkreter Kostenvoranschlag. Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und weitere Instanzen verändern jede Rechnung. Wozu die Seite trotzdem taugt: das Risiko ehrlich beziffern, bevor Sie entscheiden, ob Sie es versichern.
Häufige Fragen
Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Entgeltfortzahlung verweigert?
Der passende Baustein heißt Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Bei Neuabschlüssen gehört er in den Vergleich, bei bestehenden Verträgen lohnt die Prüfung, ob er mitversichert ist, das entscheidet im Ernstfall über Deckung oder Eigenrisiko.
Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?
Ja, üblicherweise 3 Monate. Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt der Streitursache: Liegt sie vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, gibt es keine Deckung. Deshalb gilt auch bei Entgeltfortzahlung verweigert: Die Police schützt den nächsten Konflikt, nicht den aktuellen.
Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?
Am typischen Streitwert von 4.400 Euro gerechnet: 1.078,44 Euro für den eigenen Anwalt in erster Instanz, im Verlustfall insgesamt 2.668,38 Euro inklusive Gegenseite und Gericht (RVG/GKG, Stand 1. Juni 2025).
Was sollte ich als Erstes tun?
Der erste Schritt ist bei Entgeltfortzahlung verweigert immer gleich: Unterlagen sammeln, Fristen notieren, Ersteinschätzung einholen. Mit Rechtsschutz ist dieser Schritt kostenlos bis auf die Selbstbeteiligung, und er verhindert die zwei teuersten Fehler: zu spät reagieren und falsch reagieren.
2.668,38 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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