VORSORGE

Rente für langjährig Versicherte: Wer sie bekommt und was sie kostet

Rente für langjährig Versicherte: 35 Jahre Wartezeit, Alter, Abschläge und der Unterschied zu 45 Jahren. Einfach erklärt, auf Deutsch und Italienisch.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 18. Juli 2026

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Die Rente für langjährig Versicherte bekommt, wer mindestens 35 Jahre Wartezeit gesammelt hat. Der Start ist ab 63 Jahren möglich. Dann wird die Rente aber dauerhaft kleiner. Ohne Abzug gibt es diese Rente erst mit dem regulären Rentenalter, für jüngere Jahrgänge also mit 67.

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Was ist die Rente für langjährig Versicherte?

Die Rente für langjährig Versicherte ist eine eigene Rentenart. Sie ist für Menschen gedacht, die sehr lange eingezahlt haben.

Der Vorteil ist einfach: Sie dürfen früher aufhören zu arbeiten. Der Start ist schon ab 63 Jahren möglich, nicht erst mit 67.

Dafür brauchen Sie 35 Jahre Wartezeit. Wartezeit ist die Mindestzahl an Jahren, die bei der Rentenversicherung zählt.

Wichtig: Früher gehen ist nicht gratis. Für jeden Monat vor Ihrem regulären Rentenalter wird die Rente kleiner. Diesen Abzug nennt man Abschlag.

Viele meiner Kundinnen und Kunden in Köln kennen nur die Schlagzeile "Rente mit 63". Die Details sind aber entscheidend, und genau die schauen wir uns jetzt an.

Welche Zeiten zählen für die 35 Jahre?

Die gute Nachricht: Es zählen nicht nur Jahre, in denen Sie gearbeitet haben. Es zählt viel mehr mit.

Für die 35 Jahre Wartezeit werden unter anderem berücksichtigt:

  • Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einem Job oder aus Selbstständigkeit.
  • Jahre mit freiwilligen Beiträgen, die Sie selbst eingezahlt haben.
  • Zeiten für Kindererziehung, meist drei Jahre pro Kind bei Geburten ab 1992.
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen, wenn Beiträge gezahlt wurden.
  • Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
  • Schule, Studium oder Ausbildung ab dem 17. Geburtstag, in bestimmten Grenzen.

Auch Minijobs können zählen, wenn Sie nicht auf die Rentenbeiträge verzichtet haben. Viele wissen das nicht.

Rechnen Sie also nicht zu schnell. Manche Menschen kommen auf 35 Jahre, obwohl sie nur 28 Jahre klassisch gearbeitet haben.

Nicht sicher, was für Sie passt? Fragen Sie einfach. Kostenlos und auf Italienisch oder Deutsch.

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Ab welchem Alter und mit welchem Abschlag?

Der früheste Start ist der 63. Geburtstag. Das gilt für alle Jahrgänge gleich.

Der Abschlag ist immer gleich berechnet: 0,3 Prozent pro Monat, den Sie früher gehen. In einem Jahr sind das 3,6 Prozent.

Der Abschlag bleibt für immer. Er verschwindet nicht, wenn Sie das reguläre Rentenalter erreichen. Das ist der Punkt, den viele unterschätzen.

Hier eine Übersicht für gängige Jahrgänge, Stand 2026:

GeburtsjahrReguläre Rente ohne AbzugStart mit 63 kostet rund
196066 Jahre und 4 Monate12,0 Prozent weniger
196266 Jahre und 8 Monate13,2 Prozent weniger
1964 und später67 Jahre14,4 Prozent weniger

Ein Beispiel: Ihre Rente wäre 1.500 Euro. Sie gehen mit 63 statt mit 67. Dann bleiben rund 1.284 Euro pro Monat übrig.

Über 20 Jahre Rentenbezug ist das viel Geld. Rechnen Sie deshalb in Ruhe nach, bevor Sie den Antrag stellen.

Unterschied zur Rente für besonders langjährig Versicherte

Es gibt zwei ähnliche Rentenarten. Die Namen klingen fast gleich, die Regeln sind aber sehr verschieden.

Die Rente für langjährig Versicherte braucht 35 Jahre. Sie startet ab 63, aber mit Abschlag.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte braucht 45 Jahre. Sie startet später, dafür ganz ohne Abschlag.

Für Jahrgänge ab 1964 liegt dieser abschlagsfreie Start bei 65 Jahren. Für ältere Jahrgänge ist er etwas früher.

Achtung, ein häufiger Irrtum: Bei den 45 Jahren zählen Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn meist nicht mit. Bei den 35 Jahren ist die Regel großzügiger.

Wenn Sie nahe an 45 Jahren sind, lohnt sich Geduld. Ein paar Monate länger arbeiten kann Ihnen dauerhaft mehrere hundert Euro im Jahr sichern.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Was Italiener in Deutschland wissen sollten

Viele italienische Familien in Nordrhein-Westfalen haben in beiden Ländern gearbeitet. Das ist kein Nachteil.

Innerhalb der EU werden Versicherungszeiten zusammengerechnet. Ihre Jahre bei der italienischen INPS können also helfen, die 35 Jahre in Deutschland zu erreichen.

Wichtig ist der Unterschied: Für die Wartezeit werden die Zeiten zusammengezählt. Bezahlt wird aber getrennt. Deutschland zahlt für die deutschen Jahre, Italien für die italienischen.

Sie bekommen also später zwei Renten aus zwei Ländern. Beide muss man beantragen, in der Regel über einen Antrag im Wohnsitzland.

Genau hier entstehen die meisten Fehler. Fehlende Nachweise aus Italien führen oft zu Lücken im Rentenkonto. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf früh, nicht erst mit 62.

In meiner Beratung spreche ich Deutsch und Italienisch. Für viele Familien ist das der Punkt, an dem die Unterlagen endlich klar werden.

Wie Sie die Rentenlücke schließen

Die gesetzliche Rente ersetzt nur einen Teil vom letzten Einkommen. Mit Abschlag wird der Abstand noch größer.

Diesen Abstand nennt man Rentenlücke. Sie zu kennen ist der erste Schritt, sie zu schließen der zweite.

Es gibt mehrere Wege, die je nach Situation sinnvoll sein können:

  • Eine private Rentenversicherung als lebenslange Zusatzzahlung.
  • Betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber, oft mit Zuschuss.
  • Freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenversicherung, um Abschläge auszugleichen.
  • Ein Auszahlplan aus eigenem Vermögen für die ersten Jahre.

Welcher Weg passt, hängt von Alter, Steuerlage und Familiensituation ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.

Lassen Sie Ihre Zahlen deshalb einmal in Ruhe durchrechnen. Für eine persönliche Einschätzung können Sie mich gern über das Kontaktformular erreichen, auf Deutsch oder auf Italienisch.

Wollen Sie wissen, was Sie konkret zahlen? Ich rechne es für Sie aus, unverbindlich.

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Fazit: Früher gehen ja, aber mit Plan

Die Rente für langjährig Versicherte ist eine echte Chance. Sie gibt Ihnen Freiheit bei der Wahl des Zeitpunkts.

Der Preis ist der dauerhafte Abschlag. Bis zu rund 14,4 Prozent weniger, jeden Monat, ein Leben lang.

Prüfen Sie deshalb drei Dinge: Ihre genauen Wartezeiten, den Abstand zu 45 Jahren und Ihre Rentenlücke.

Wer diese drei Zahlen kennt, entscheidet ruhig statt aus dem Bauch heraus. Und genau darum geht es bei der Vorsorge.

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Häufige Fragen

Wie viele Jahre brauche ich für die Rente für langjährig Versicherte?

Sie brauchen 35 Jahre Wartezeit. Dazu zählen nicht nur Arbeitsjahre, sondern auch Kindererziehung, Pflegezeiten, Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld sowie bestimmte Ausbildungszeiten. Viele Menschen erreichen die 35 Jahre früher, als sie selbst denken.

Kann ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich 35 Jahre habe?

Ja, der Start ab 63 Jahren ist dann möglich. Die Rente wird aber dauerhaft gekürzt. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat vor Ihrem regulären Rentenalter, also bis zu rund 14,4 Prozent bei Jahrgängen ab 1964.

Was ist der Unterschied zu 45 Beitragsjahren?

Mit 45 Jahren gilt die Rente für besonders langjährig Versicherte. Sie ist abschlagsfrei, startet aber später, für Jahrgänge ab 1964 mit 65 Jahren. Mit 35 Jahren dürfen Sie früher gehen, verlieren dafür aber dauerhaft einen Teil der Rente.

Zählen meine Arbeitsjahre aus Italien mit?

Für die Wartezeit werden EU-Zeiten zusammengerechnet, also auch Jahre bei der italienischen INPS. Die Zahlung erfolgt jedoch getrennt: Deutschland zahlt für die deutschen Zeiten, Italien für die italienischen. Lassen Sie Ihren Versicherungsverlauf früh prüfen, damit keine Lücken bleiben.

Kann ich den Abschlag ausgleichen?

Ein Ausgleich durch freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, meist ab 50 Jahren. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer Steuerlage und Lebenserwartung ab. Eine individuelle Beratung ist hier sinnvoll.

Darf ich neben dieser Rente weiterarbeiten?

Ja. Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt dazuverdienen. Steuern und Sozialabgaben fallen aber weiter an. Klären Sie die Details vor dem Rentenantrag.

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