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Rente und Kindererziehungszeiten: So viel mehr Rente bekommen Eltern

Kindererziehungszeiten erhöhen Ihre Rente. Wer bekommt sie, wie viele Jahre zählen und wie beantragen Sie sie? Einfach erklärt für Mütter und Väter.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 18. Juli 2026

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Kindererziehungszeiten sind Jahre, in denen Sie ein Kind erzogen haben. Der Staat rechnet diese Jahre bei der Rente an, auch ohne Arbeit. Für Kinder ab 1992 gibt es drei Jahre pro Kind, für Kinder davor zweieinhalb Jahre. Jedes Jahr bringt rund einen Rentenpunkt.

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Was sind Kindererziehungszeiten überhaupt?

Kindererziehungszeiten sind Jahre, in denen Sie ein Kind erzogen haben. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet diese Jahre bei Ihrer Rente mit. Sie bekommen also Rente, obwohl Sie in dieser Zeit vielleicht gar nicht gearbeitet haben.

Der Staat zahlt die Beiträge für Sie ein. Der Grund ist einfach: Wer Kinder erzieht, leistet etwas für die Gesellschaft. Das soll später nicht zu einer kleinen Rente führen.

Wichtig ist der Unterschied zu den Berücksichtigungszeiten. Das sind die zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes. Diese Zeiten bringen keine extra Rentenpunkte (Punkte, aus denen die Rentenhöhe berechnet wird). Sie helfen aber dabei, die Wartezeit zu erfüllen. Die Wartezeit ist die Mindestzahl an Jahren, die man für eine Rente braucht.

Wie viele Jahre bekommen Eltern angerechnet?

Das hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab. Es gibt zwei Gruppen. Kinder ab 1992 bringen mehr Zeit als Kinder davor.

Geburtsjahr des KindesAngerechnete ZeitRentenpunkte pro Kind
Vor 199230 Monate, also 2,5 Jahrerund 2,5
Ab 199236 Monate, also 3 Jahrerund 3,0

Ein Rentenpunkt ist aktuell rund 40 Euro Rente pro Monat wert. Der genaue Wert ändert sich jedes Jahr durch die Rentenanpassung. Bei zwei Kindern ab 1992 sprechen wir also über rund 240 Euro Rente pro Monat, allein aus der Erziehungszeit.

Die Anrechnung für Kinder vor 1992 kennen viele als Mütterrente. Diese wurde in mehreren Schritten erhöht. Wenn Sie schon Rente beziehen, prüft die Rentenversicherung das meist automatisch.

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Wer bekommt die Zeiten: Mutter oder Vater?

Die Zeiten bekommt der Elternteil, der das Kind hauptsächlich erzogen hat. In der Praxis ist das oft die Mutter. Automatisch ist es aber nicht.

Eltern können die Zeit auch aufteilen oder ganz dem Vater zuordnen. Dafür brauchen Sie eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese Erklärung wirkt in der Regel nur für die Zukunft. Rückwirkend geht sie meist nur für die letzten zwei Kalendermonate.

  • Ohne Erklärung geht die Zeit automatisch an die Mutter.
  • Mit gemeinsamer Erklärung kann der Vater die Zeit ganz oder teilweise erhalten.
  • Bei mehreren Kindern kurz nacheinander können sich die Zeiten verlängern.
  • Auch Adoptiv, Pflege und Stiefeltern können die Zeiten bekommen.

Wenn Sie nicht sicher sind, wem die Zeit mehr bringt, lohnt sich eine Rechnung. Bei sehr unterschiedlichen Einkommen kann die Zuordnung einen Unterschied machen.

So beantragen Sie die Kindererziehungszeiten

Die Zeiten kommen nicht von allein in Ihr Rentenkonto. Sie müssen sie melden. Am besten machen Sie das früh, nicht erst kurz vor der Rente.

  • Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen, online oder auf Papier.
  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie beilegen.
  • Bei Zuordnung an den Vater die gemeinsame Erklärung mitschicken.
  • Danach eine Kontenklärung beantragen, damit alle Lücken geprüft werden.

Prüfen Sie danach Ihre Renteninformation. Das ist der Brief, den die Rentenversicherung einmal im Jahr schickt. Dort sollten die Jahre auftauchen.

Viele italienische Familien in Deutschland haben zusätzlich Zeiten in Italien. Diese Jahre zählen für die Wartezeit oft mit. Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen wir gerne mit Ihnen, auf Deutsch oder auf Italienisch: unverbindlich Kontakt aufnehmen.

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Reichen die Erziehungszeiten für eine gute Rente?

Ehrliche Antwort: meistens nicht. Drei Rentenpunkte pro Kind sind wertvoll, decken aber nur einen kleinen Teil des Bedarfs im Alter.

Dazu kommt ein zweites Problem. Viele Eltern arbeiten nach der Elternzeit erst einmal in Teilzeit. Weniger Gehalt bedeutet weniger Rentenpunkte. Über zehn oder fünfzehn Jahre summiert sich das deutlich.

Deshalb ist die gesetzliche Rente für Familien selten genug. Eine zusätzliche Vorsorge schließt die Lücke. Welche Form passt, hängt von Einkommen, Kindern und Steuersituation ab. Mehr dazu lesen Sie in unserem Überblick zur privaten Rentenversicherung.

Bitte sehen Sie diesen Text als allgemeine Information. Er ersetzt keine Steuer oder Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Lage ist ein Gespräch mit einem Fachmann sinnvoll.

Häufige Fehler, die Eltern Rente kosten

Kleine Versäumnisse kosten später richtig Geld. Diese Punkte sehen wir in der Beratung am häufigsten.

  • Die Zeiten werden nie gemeldet, weil man denkt, das passiert automatisch.
  • Die Renteninformation wird nicht gelesen, Lücken bleiben jahrelang unbemerkt.
  • Eltern klären nie, wer die Zeit bekommen soll, und verschenken Gestaltungsspielraum.
  • Auslandszeiten aus Italien oder anderen EU Ländern werden nicht gemeldet.
  • Nach der Elternzeit wird keine private Vorsorge aufgebaut, obwohl das Einkommen wieder steigt.

Der beste Zeitpunkt für eine Kontenklärung ist jetzt. Je älter die Unterlagen, desto schwerer wird der Nachweis.

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Häufige Fragen

Wie viel Rente bekomme ich pro Kind?

Für Kinder ab 1992 gibt es rund drei Rentenpunkte, für Kinder davor rund zweieinhalb. Ein Rentenpunkt ist aktuell etwa 40 Euro Monatsrente wert. Pro Kind sind das grob 100 bis 120 Euro im Monat. Der genaue Wert ändert sich mit jeder Rentenanpassung.

Muss ich Kindererziehungszeiten selbst beantragen?

Ja, in der Regel schon. Sie füllen das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung aus und legen die Geburtsurkunde bei. Danach lohnt sich eine Kontenklärung, damit auch andere Lücken im Rentenkonto sichtbar werden.

Kann auch der Vater die Kindererziehungszeiten bekommen?

Ja. Ohne Erklärung geht die Zeit automatisch an die Mutter. Mit einer gemeinsamen Erklärung beider Eltern kann sie ganz oder teilweise dem Vater zugeordnet werden. Diese Erklärung wirkt meist nur für die Zukunft, deshalb sollten Sie früh entscheiden.

Zählen Kindererziehungszeiten für die Wartezeit?

Ja. Kindererziehungszeiten zählen für die fünf Jahre Mindestversicherungszeit. Berücksichtigungszeiten von zehn Jahren pro Kind helfen zusätzlich bei längeren Wartezeiten, bringen aber selbst keine extra Rentenpunkte.

Was gilt, wenn ich in Italien und in Deutschland gearbeitet habe?

Innerhalb der EU werden Versicherungszeiten für die Wartezeit meist zusammengerechnet. Jedes Land zahlt später seinen eigenen Teil der Rente. Melden Sie Ihre italienischen Zeiten unbedingt, sonst fehlen sie im deutschen Rentenkonto. Wir beraten dazu auch auf Italienisch.

Reicht die gesetzliche Rente für Eltern aus?

Meistens nicht. Erziehungszeiten gleichen nur einen Teil der Lücke aus, und Teilzeitjahre senken die Rentenpunkte zusätzlich. Eine private Zusatzvorsorge ist für Familien deshalb fast immer sinnvoll. Welche Form passt, klärt am besten ein persönliches Gespräch.

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