Rechtsschutzversicherung für Steinmetze
beträgt das volle Kostenrisiko des typischen Rechtsstreits als Steinmetz: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 9.900 Euro Streitwert, gerechnet nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Das entspricht 1,4 Bruttomonatsverdiensten in diesem Beruf.
Der typische Rechtsstreit als Steinmetz in Zahlen
| Typisches Bruttogehalt als Steinmetz (Beispielwert) | 3.300,00 Euro |
| Streitwert des Beispielfalls | 9.900,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 1.032,44 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 1.963,50 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 849,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 4.776,00 Euro |
| Das entspricht Bruttomonatsverdiensten | 1,4 |
Jeder Beruf streitet anders. Steinmetz ist da keine Ausnahme: Die typischen Konflikte, die Gegner und die Summen unterscheiden sich deutlich von denen anderer Berufe, und damit auch die Anforderungen an eine Rechtsschutzversicherung. Hier steht, welche Streitigkeiten in diesem Beruf wirklich vorkommen und was sie nach den gesetzlichen Gebührentabellen kosten.
Ein Blick in die Praxis dieses Berufs zeigt ein klares Muster: Steinmetzbetriebe sind klein, oft Familienbetriebe, und Kündigungen dort besonders konfliktreich, weil das Kündigungsschutzgesetz erst ab mehr als zehn Mitarbeitern voll greift. Gestritten wird dann über Treuwidrigkeit, offene Löhne und Urlaubsabgeltung. Körperlicher Verschleiß bringt zusätzlich Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung über Erwerbsminderung.
Der Streitwert der Beispielrechnung: 9.900 Euro, denn 9.900 Euro Streitwert, das Vierteljahresentgelt bei 3.300 Euro brutto, wenn um die Stelle prozessiert wird. Anwalts- und Gerichtskosten hängen in Deutschland allein an diesem Wert, nicht am Aufwand des Falls.
Die Zahlen im Einzelnen: Ein anwaltliches Schreiben ohne Gerichtsverfahren kostet bei diesem Streitwert 1.032,44 Euro (1,3 Geschäftsgebühr nach RVG, mit Auslagen und Mehrwertsteuer). Kommt es zur Klage, verlangt der eigene Anwalt für die erste Instanz 1.963,50 Euro, und das Gericht will vorab 849,00 Euro Vorschuss sehen.
Rechnen wir den Ernstfall: Prozess verloren, alle Kosten am eigenen Bein. Das sind 4.776,00 Euro, also 1,4 Monatsverdienste in diesem Beruf. Wer diese Zahl kennt, versteht, warum so viele berechtigte Ansprüche nie eingeklagt werden.
Eine Besonderheit gilt als Steinmetz vor dem Arbeitsgericht: In der ersten Instanz zahlt dort jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (Paragraf 12a ArbGG). Ohne Rechtsschutzversicherung bedeutet das: Selbst der gewonnene Prozess kostet mehrere tausend Euro. Genau deshalb ist der Arbeitsrechts-Baustein für Steinmetze der wichtigste Teil der Police.
Was in die Police gehört: Berufs-Rechtsschutz auch für Kleinbetriebskündigungen, vor allem aber der Sozialgerichts-Baustein: Der Streit um die Erwerbsminderungsrente ist bei körperlichen Berufen der teuerste und längste von allen.
Eine Regel entscheidet für Steinmetze über alles: die Wartezeit. Drei Monate müssen in den meisten Bausteinen zwischen Vertragsschluss und Streitbeginn liegen, und wer den Konflikt schon hat, bekommt keine Deckung mehr, bei keinem Anbieter. Wer als Steinmetz über die Police nachdenkt, sollte es tun, bevor Post vom Anwalt kommt.
Zum Preis für Steinmetze: Rund 200 bis 350 Euro jährlich kostet 2026 ein solider Kombi-Schutz aus Privat, Beruf und Verkehr, mit Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro. Zum Vergleich: Allein die erste Instanz des Beispielfalls als Steinmetz kostet 1.963,50 Euro, mehr als mehrere Jahresbeiträge.
Ein Rat aus der Beratungspraxis: Auch im Kleinbetrieb ist nicht jede Kündigung wirksam: Treuwidrige oder diskriminierende Kündigungen kippen vor Gericht. Prüfen lassen kostet mit Police nur die Selbstbeteiligung, die Frist bleibt drei Wochen.
Zur Einordnung der Zahlen: Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für den Standardfall einer Klage mit einem Termin in erster Instanz. Vergleichsgebühren, Gutachter oder eine Honorarvereinbarung verändern die Summe. Der typische Streitwert als Steinmetz ist eine begründete Annahme, kein Versprechen über Ihren Einzelfall.
Häufige Fragen
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Steinmetze?
Etwa 200 bis 350 Euro jährlich für einen Kombi-Schutz mit Privat, Beruf und Verkehr, Marktstand 2026. Mit höherer Selbstbeteiligung sinkt der Beitrag. Wichtiger als zehn Euro Ersparnis ist für Steinmetze, dass die berufstypischen Bausteine enthalten sind.
Was kostet ein Rechtsstreit als Steinmetz ohne Versicherung?
Gerechnet am Beispielstreitwert dieses Berufs (9.900 Euro): 1.963,50 Euro für den eigenen Anwalt in der ersten Instanz, im Verlustfall insgesamt 4.776,00 Euro inklusive Gegenseite und Gerichtskosten.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, in der Regel 3 Monate für die wichtigsten Bausteine, auch im Arbeitsrecht. Der Verkehrs-Baustein ist bei vielen Anbietern ohne Wartezeit. Wer den Streit als Steinmetz schon hat, bekommt keine Deckung mehr, deshalb zählt der frühe Abschluss.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten?
Die Police zahlt nach Deckungszusage alle Positionen der Beispielrechnung für Steinmetze: eigenen Anwalt, Gerichtskosten, im Verlustfall die gegnerischen Anwälte. Ihr Eigenanteil bleibt die Selbstbeteiligung (150 bis 300 Euro je nach Tarif).
4.776,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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Das zweite Existenzrisiko dieses Berufs, mit eigener Beispielrechnung.
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