Eigenbedarfskündigung erhalten: muss ich wirklich ausziehen?
beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 9.600 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein Wohn-Rechtsschutz (Mietrecht).
Eigenbedarfskündigung: die Fakten auf einen Blick
| Typischer Streitwert | 9.600,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 1.032,44 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 1.963,50 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 849,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 4.776,00 Euro |
| Zuständiger Baustein | Wohn-Rechtsschutz (Mietrecht) |
Wer sich mit dem Thema Eigenbedarfskündigung beschäftigt, hat meist schon ein konkretes Problem, und die erste Frage ist selten die nach dem Recht, sondern die nach dem Risiko: Was kostet es, sich zu wehren, und was kostet es, zu verlieren? Hier stehen die Antworten mit Zahlen, dazu die Deckungsfrage für die Rechtsschutzversicherung.
Was in diesen Fällen typischerweise passiert: Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund, und der am häufigsten vorgeschobene: Der Vermieter muss konkret benennen, wer einziehen soll und warum, pauschale Begründungen genügen nicht. Widerspruch ist bis zwei Monate vor Vertragsende möglich, etwa bei Härtefällen wie Alter, Krankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum. Stellt sich der Eigenbedarf später als vorgetäuscht heraus, schuldet der Vermieter Schadenersatz, von Umzugskosten bis zur Mietdifferenz über Jahre.
Zu den Kosten. Die Beispielrechnung dieser Seite arbeitet mit 9.600 Euro Streitwert: die Jahreskaltmiete bei 800 Euro im Monat: so bewertet Paragraf 41 GKG den Streit um die Wohnung. Aus diesem Wert folgen alle Gebühren, denn Anwalts- und Gerichtskosten richten sich in Deutschland nach festen Tabellen, nicht nach Aufwand.
Die drei Posten der Beispielrechnung: anwaltliches Schreiben und Verhandlung außergerichtlich 1.032,44 Euro, Klage in erster Instanz beim eigenen Anwalt 1.963,50 Euro, Gerichtskosten 849,00 Euro, als Vorschuss fällig.
Und der Ernstfall: Wer den Prozess verliert, trägt beide Anwälte und das Gericht, zusammen 4.776,00 Euro. Diese Summe, nicht die Erfolgsaussicht, ist der Grund, warum so viele berechtigte Ansprüche nie geltend gemacht werden.
Die Rolle der Police in diesen Fällen: Der Wohn-Baustein deckt Widerspruch, Räumungsverteidigung und die spätere Schadenersatzklage bei vorgetäuschtem Bedarf. Ohne Police kämpfen Mieter gegen die Räumung mit dem Risiko, am Ende auch noch die Prozesskosten zu tragen.
Bevor Rechnungen Hoffnung machen, die Grundbedingung: Der Vertrag muss vor dem Streit da gewesen sein, und die Wartezeit von meist 3 Monaten muss abgelaufen sein. Rechtsschutzversicherer prüfen gerade bei Eigenbedarfskündigung den Zeitpunkt der Streitursache genau, denn er entscheidet über die Deckungszusage, das schriftliche Ja zur Kostenübernahme.
Zum Preis der Police: rund 200 bis 350 Euro im Jahr für den Kombi-Schutz, Marktstand 2026, plus gegebenenfalls Aufpreis für erweiterte Bausteine. Gemessen an den Beträgen, um die es auf dieser Seite geht, ist der Beitrag die kleinste Zahl im ganzen Text.
Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Eigenbedarfskündigung sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein Wohn-Rechtsschutz (Mietrecht) die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.
Der Praxistipp: Nie einfach ausziehen: Erst die Begründung prüfen lassen, dann fristgerecht widersprechen. Und nach dem Auszug beobachten, wer wirklich einzieht, der vorgetäuschte Eigenbedarf verjährt nicht am Umzugstag.
Methodenhinweis: Gerechnet wurde nach RVG und GKG in der Fassung vom 1. Juni 2025, für den Standardverlauf einer ersten Instanz mit einem Termin. Der Streitwert ist der beim Thema Eigenbedarfskündigung typische, kein Versprechen über Ihren Fall. Für die persönliche Einschätzung samt Deckungsprüfung: kostenlose Erstberatung.
Häufige Fragen
Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Eigenbedarfskündigung?
Der passende Baustein heißt Wohn-Rechtsschutz (Mietrecht). Bei Neuabschlüssen gehört er in den Vergleich, bei bestehenden Verträgen lohnt die Prüfung, ob er mitversichert ist, das entscheidet im Ernstfall über Deckung oder Eigenrisiko.
Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?
In den meisten Bausteinen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn, und der Rechtsschutzfall darf nicht vor dem Abschluss entstanden sein. Ein bereits laufender oder absehbarer Streit um Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich nicht mehr versicherbar.
Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?
Ohne Police kostet der Standardfall (9.600 Euro Streitwert) in erster Instanz 1.963,50 Euro beim eigenen Anwalt; wer verliert, zahlt insgesamt 4.776,00 Euro. Mit Deckungszusage bleibt davon die Selbstbeteiligung.
Was sollte ich als Erstes tun?
Erst die Frist sichern, dann in Ruhe entscheiden: Verstrichene Fristen sind bei Eigenbedarfskündigung der einzige Fehler, der sich nicht mehr reparieren lässt. Die Deckungsanfrage beim Versicherer stellt der Anwalt, das kostet Sie weder Zeit noch Geld.
4.776,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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