Hausverbot bekommen oder aussprechen: was gilt rechtlich?
beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 5.000 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein Privat-Rechtsschutz.
Hausverbot: die Fakten auf einen Blick
| Typischer Streitwert | 5.000,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 572,21 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 1.078,44 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 511,50 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 2.668,38 Euro |
| Zuständiger Baustein | Privat-Rechtsschutz |
Hausverbot: ein Rechtsproblem, das jedes Jahr tausendfach vor deutschen Gerichten landet, und eines, bei dem die Kostenfrage oft früher entscheidet als die Rechtsfrage. Diese Seite erklärt, wie der Streit typischerweise verläuft, was er nach den gesetzlichen Regeln kostet und welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung ihn trägt.
Was in diesen Fällen typischerweise passiert: Das Hausrecht folgt aus dem Eigentum und dem Besitz, den Paragrafen 903, 1004 und 858 BGB: Wer die Räume innehat, entscheidet grundsätzlich frei, wer hineindarf, und muss ein Hausverbot gegenüber einzelnen Personen nicht begründen. Diese Freiheit hat eine wichtige Grenze, die das Bundesverfassungsgericht 2018 im Stadionverbots-Fall gezogen hat: Wer Veranstaltungen oder Einrichtungen einem großen Publikum ohne Ansehen der Person öffnet und dabei über eine überlegene Stellung verfügt, braucht für den Ausschluss einen sachlichen Grund und muss den Betroffenen grundsätzlich vorher anhören. Ein Fußballstadion, ein großes Einkaufszentrum oder das einzige Schwimmbad der Stadt kann also nicht willkürlich aussperren, die Eckkneipe schon. Noch einmal anders liegt der Fall bei Behörden: Das Hausverbot im Jobcenter oder Bürgeramt ist ein Verwaltungsakt, es muss verhältnismäßig und begründet sein und lässt sich mit Widerspruch und Klage angreifen. Wer ein wirksames Hausverbot ignoriert, riskiert eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs nach Paragraf 123 StGB, einem Antragsdelikt mit einer Antragsfrist von drei Monaten.
Was kostet so ein Verfahren? Der Rechenansatz: 5.000 Euro Streitwert, denn das Interesse am Zutritt schätzen die Gerichte nach Paragraf 3 ZPO, bei Läden und Lokalen im Beispiel 5.000 Euro. Mit diesem Wert lassen sich Anwalts- und Gerichtsgebühren exakt bestimmen, das Gebührenrecht kennt keine Verhandlungssache.
Konkret: Die außergerichtliche Vertretung kostet 572,21 Euro (1,3 Geschäftsgebühr mit Auslagen und Mehrwertsteuer). Vor Gericht verlangt der eigene Anwalt für die erste Instanz 1.078,44 Euro, das Gericht 511,50 Euro als Vorschuss.
Verlieren kostet 2.668,38 Euro, alle Positionen zusammengerechnet. Erst diese Zahl macht verständlich, warum die Gegenseite auf Zermürbung setzen kann, und was eine Deckungszusage psychologisch verändert.
Die Rolle der Police in diesen Fällen: Der Privat-Baustein trägt den zivilrechtlichen Streit um das Hausverbot, etwa die Klage auf Zutritt gegen das Einkaufszentrum oder die Abwehr unberechtigter Forderungen, die mit dem Verbot einhergehen. Beim Vorwurf des Hausfriedensbruchs wird es enger: Das ist ein Vorsatzdelikt, und der normale Straf-Baustein zahlt die Verteidigung nur bei Fahrlässigkeitsvorwürfen. Erweiterte Straf-Tarife strecken die Kosten vor, fordern sie bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes aber zurück. Das gehört auf den Tisch, bevor man auf eine Konfrontation zusteuert.
Bevor Rechnungen Hoffnung machen, die Grundbedingung: Der Vertrag muss vor dem Streit da gewesen sein, und die Wartezeit von meist 3 Monaten muss abgelaufen sein. Rechtsschutzversicherer prüfen gerade bei Hausverbot den Zeitpunkt der Streitursache genau, denn er entscheidet über die Deckungszusage, das schriftliche Ja zur Kostenübernahme.
Was die Absicherung kostet: Ein Kombi-Tarif aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz liegt 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr, mit Selbstbeteiligungen von üblicherweise 150 bis 300 Euro pro Fall. Erweiterte Bausteine wie Privat-Rechtsschutz sind teils enthalten, teils Zusatz, das regelt der Tarifvergleich.
Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Hausverbot sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein Privat-Rechtsschutz die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.
Der Praxistipp: Wer ein Hausverbot bekommt, verlangt die schriftliche Begründung und die Dauer, gerade bei Ketten und großen Einrichtungen, denn dort muss ein sachlicher Grund her. Bei Behörden lohnt der Widerspruch fast immer, viele Hausverbote sind unbefristet und damit unverhältnismäßig. Und die wichtigste Regel: Nie trotzdem hineingehen, um die Sache zu klären. Aus dem Streit um den Zutritt wird sonst ein Strafverfahren, und das dreht die Rollen um.
Was diese Zahlen sind und was nicht: der gesetzliche Normalfall bei Hausverbot, gerechnet mit einem typischen Streitwert, nicht Ihr konkreter Kostenvoranschlag. Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und weitere Instanzen verändern jede Rechnung. Wozu die Seite trotzdem taugt: das Risiko ehrlich beziffern, bevor Sie entscheiden, ob Sie es versichern.
Häufige Fragen
Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Hausverbot?
Der passende Baustein heißt Privat-Rechtsschutz. Bei Neuabschlüssen gehört er in den Vergleich, bei bestehenden Verträgen lohnt die Prüfung, ob er mitversichert ist, das entscheidet im Ernstfall über Deckung oder Eigenrisiko.
Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?
Ja, üblicherweise 3 Monate. Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt der Streitursache: Liegt sie vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, gibt es keine Deckung. Deshalb gilt auch bei Hausverbot: Die Police schützt den nächsten Konflikt, nicht den aktuellen.
Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?
Die Beispielrechnung dieser Seite: eigener Anwalt erste Instanz 1.078,44 Euro, volles Verlustrisiko 2.668,38 Euro. Grundlage ist der typische Streitwert von 5.000 Euro und die gesetzlichen Gebührentabellen.
Was sollte ich als Erstes tun?
Der erste Schritt ist bei Hausverbot immer gleich: Unterlagen sammeln, Fristen notieren, Ersteinschätzung einholen. Mit Rechtsschutz ist dieser Schritt kostenlos bis auf die Selbstbeteiligung, und er verhindert die zwei teuersten Fehler: zu spät reagieren und falsch reagieren.
2.668,38 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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Für diesen Fall ist es zu spät für eine Police. Für den nächsten nicht.
Rechtsschutz greift erst nach 3 Monaten Wartezeit, ein laufender Streit ist nicht versicherbar. Wer jetzt abschließt, hat beim nächsten Mal Anwalt, Gericht und Gutachter bezahlt. Ich sage Ihnen in 10 Minuten, welcher Baustein für Sie zählt. Nur Name und Nummer.
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