Verdachtskündigung: reicht ein Verdacht für die Kündigung?
beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 10.200 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).
Verdachtskündigung: die Fakten auf einen Blick
| Typischer Streitwert | 10.200,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 1.117,53 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 2.127,13 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 940,50 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 5.194,76 Euro |
| Zuständiger Baustein | Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) |
Wer sich mit dem Thema Verdachtskündigung beschäftigt, hat meist schon ein konkretes Problem, und die erste Frage ist selten die nach dem Recht, sondern die nach dem Risiko: Was kostet es, sich zu wehren, und was kostet es, zu verlieren? Hier stehen die Antworten mit Zahlen, dazu die Deckungsfrage für die Rechtsschutzversicherung.
Was in diesen Fällen typischerweise passiert: Die Verdachtskündigung ist eine Besonderheit des deutschen Arbeitsrechts: Gekündigt wird nicht wegen einer bewiesenen Tat, sondern wegen des dringenden Verdachts, etwa auf Diebstahl, Spesenbetrug oder Arbeitszeitmanipulation. Das Bundesarbeitsgericht lässt das nur unter strengen Bedingungen zu: Der Verdacht muss auf objektiven Tatsachen beruhen, der Arbeitgeber muss den Sachverhalt aufgeklärt haben, und er muss den Arbeitnehmer vor der Kündigung anhören. Fehlt die Anhörung oder wurde sie nur pro forma geführt, kippt die Kündigung oft schon deshalb. Dazu läuft die Zwei-Wochen-Frist des Paragrafen 626 Absatz 2 BGB ab Kenntnis der Verdachtsmomente.
Was kostet so ein Verfahren? Der Rechenansatz: 10.200 Euro Streitwert, denn drei Bruttogehälter zu 3.400 Euro, der übliche Streitwert der Kündigungsschutzklage nach Paragraf 42 GKG. Mit diesem Wert lassen sich Anwalts- und Gerichtsgebühren exakt bestimmen, das Gebührenrecht kennt keine Verhandlungssache.
Konkret: Die außergerichtliche Vertretung kostet 1.117,53 Euro (1,3 Geschäftsgebühr mit Auslagen und Mehrwertsteuer). Vor Gericht verlangt der eigene Anwalt für die erste Instanz 2.127,13 Euro, das Gericht 940,50 Euro als Vorschuss.
Das volle Verlustrisiko liegt bei 5.194,76 Euro: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse. Wer ohne Police prozessiert, setzt diesen Betrag aufs Spiel, wer mit Police prozessiert, die Selbstbeteiligung.
Die Rolle der Police in diesen Fällen: Der Arbeitsrechts-Baustein deckt die Kündigungsschutzklage einschließlich der Beweisaufnahme, die bei Verdachtskündigungen oft aufwendig wird. Läuft parallel ein Ermittlungsverfahren wegen desselben Vorwurfs, braucht es zusätzlich den Straf-Baustein, denn die Verteidigung im Strafverfahren ist ein eigenes Mandat mit eigenen Kosten.
Die wichtigste Bedingung steht in jedem Vertrag: die Wartezeit. In den meisten Bausteinen liegen 3 Monate zwischen Abschluss und Versicherungsschutz, und ein Streit, der schon schwelt, ist nirgendwo mehr versicherbar. Für das Thema Verdachtskündigung heißt das: Die Police muss stehen, bevor sich der Konflikt abzeichnet, danach ist es zu spät.
Der Jahresbeitrag eines soliden Kombi-Tarifs (Privat, Beruf, Verkehr) liegt 2026 zwischen etwa 200 und 350 Euro, je nach Selbstbeteiligung. Ob der hier nötige Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) zum Grundpaket gehört oder extra kostet, unterscheidet sich je nach Anbieter, genau das prüfen wir in der Beratung.
Der Fahrplan für den Start: Unterlagen komplett machen, Fristen klären, Deckungsanfrage stellen (zuständig ist der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)), Ersteinschätzung einholen. Diese vier Schritte kosten bei Verdachtskündigung zusammen wenige Tage und entscheiden häufig mehr als der ganze spätere Prozess.
Was in diesen Fällen den Unterschied macht: Zur Anhörung nicht spontan und nicht allein gehen: Sie dürfen Bedenkzeit verlangen und sich beraten lassen, bevor Sie sich äußern. Eine unbedachte Teilaussage in der Anhörung wiegt vor Gericht schwerer als Schweigen, und sie taucht später im Strafverfahren wieder auf.
Zur Einordnung: Alle Beträge sind eine Beispielrechnung nach den gesetzlichen Gebührentabellen (RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz und den typischen Streitwert beim Thema Verdachtskündigung. Ihr Fall kann davon abweichen, durch Vergleich, Gutachten, Instanzen. Die Größenordnung stimmt trotzdem, und für den Einzelfall gibt es die kostenlose Ersteinschätzung.
Häufige Fragen
Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Verdachtskündigung?
Diese Fälle laufen über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Nicht jeder Tarif enthält ihn automatisch, gerade ältere Verträge haben Lücken. Ein Blick in den Versicherungsschein oder eine Deckungsanfrage schafft in wenigen Tagen Klarheit.
Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?
Ja, üblicherweise 3 Monate. Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt der Streitursache: Liegt sie vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, gibt es keine Deckung. Deshalb gilt auch bei Verdachtskündigung: Die Police schützt den nächsten Konflikt, nicht den aktuellen.
Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?
Die Beispielrechnung dieser Seite: eigener Anwalt erste Instanz 2.127,13 Euro, volles Verlustrisiko 5.194,76 Euro. Grundlage ist der typische Streitwert von 10.200 Euro und die gesetzlichen Gebührentabellen.
Was sollte ich als Erstes tun?
Sofort handeln lohnt fast immer: Die Fristen im Arbeitsrecht sind kurz, und die anwaltliche Ersteinschätzung kostet mit Police nichts außer gegebenenfalls der Selbstbeteiligung. Ohne Police ist die Erstberatung beim Anwalt gesetzlich auf 190 Euro netto gedeckelt.
5.194,76 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.
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