Arbeitsrecht · Florist · Rechtsschutz-Praxis 2026

Kündigung erhalten als Floristin: im Kleinbetrieb fehlt der Kündigungsschutz, aber nicht jeder Schutz

3.932,96 Euro

kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 7.050 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).

Kündigung im Kleinbetrieb: die Fakten auf einen Blick

Streitwert dieser Konstellation7.050,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)848,35 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)1.609,48 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)714,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht3.932,96 Euro
Zuständiger BausteinBerufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)

Es gibt allgemeine Seiten zum Thema Kündigung erhalten, und es gibt die Frage, wie der Fall konkret aussieht, wenn er als Florist passiert. Diese Seite beantwortet die zweite Frage: mit dem typischen Ablauf in diesem Beruf, den echten Zahlen und der Deckungsfrage.

So entsteht der Streit in diesem Beruf typischerweise: Blumenläden sind typische Kleinbetriebe, und das verändert die Rechtslage grundlegend: Mit zehn oder weniger Vollzeitkräften gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, die Inhaberin braucht also keinen Kündigungsgrund. Was viele Floristinnen daraus schließen, stimmt trotzdem nicht: Auch im Kleinbetrieb sind Kündigungen angreifbar, wenn sie treuwidrig sind, auf verbotenen Motiven beruhen oder besondere Schutzrechte ignorieren, von der Schwangerschaft über die Schwerbehinderung bis zur Kündigung wegen einer Krankmeldung, die als Maßregelung daherkommt.

Gerechnet wird mit 7.050 Euro Streitwert, und der Wert ist nicht gegriffen: drei Bruttomonatsgehälter zu je 2.350 Euro als Streitwert des Kündigungsrechtsstreits. Alles Weitere liefert das Gebührenrecht von selbst.

Im Einzelnen ergibt die Tabelle: außergerichtliches Mandat 848,35 Euro, eigener Anwalt im Klageverfahren erster Instanz 1.609,48 Euro, Gerichtskostenvorschuss 714,00 Euro. Drei Posten, alle gesetzlich fixiert.

Bleibt der schlimmste Fall: Niederlage, und damit die Rechnung für beide Seiten plus Gericht, in Summe 3.932,96 Euro. Diese eine Zahl erklärt, warum solche Konflikte so oft unausgetragen bleiben.

Eine Eigenheit dieser Konstellation entscheidet mit: Der Streit gehört vor das Arbeitsgericht, und dort erstattet in der ersten Instanz niemand dem Gegner die Anwaltskosten, so will es Paragraf 12a ArbGG. Gewinnen heißt hier also trotzdem zahlen, sofern keine Police dahintersteht. Für Florist mit laufenden Fixkosten ist das oft der eigentliche Grund, den Anspruch fallen zu lassen.

Der Blick auf die Entscheidungspraxis: Vor Gericht verlagert sich der Streit im Kleinbetrieb auf drei Felder: die korrekte Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit, die bei langjährigen Kräften mehrere Monate beträgt und in Formularverträgen oft falsch berechnet ist, die Zählung der Beschäftigten, bei der Teilzeitkräfte anteilig und Aushilfen mitgerechnet werden, und die Motivlage. Wer knapp über der Schwelle liegt, gewinnt den vollen Kündigungsschutz, und die Zählung ist erstaunlich oft strittig.

Vor der Deckung steht das Timing: In der Regel 3 Monate Wartezeit, und keine Deckung für Konflikte, deren Wurzel vor dem Vertragsbeginn liegt. Einzelne Bausteine wie der Verkehrs-Rechtsschutz kommen je nach Tarif ohne Wartezeit aus. Die Grundregel bleibt trotzdem: Die Police gehört ins Haus, bevor der Ärger einzieht.

Dem gegenüber steht der Preis der Absicherung: Kombi-Tarife mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kosten am Markt 2026 grob 200 bis 350 Euro jährlich, mit Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro. Ob der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) im Grundpaket steckt oder Aufpreis kostet, unterscheidet die Anbieter.

Für den akuten Fall die Reihenfolge, die sich bewährt hat: Unterlagen und Beweise sichern, Fristen schriftlich festhalten, Deckungsanfrage über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) stellen, anwaltliche Ersteinschätzung einholen. In dieser Reihenfolge, und nichts unterschreiben, bevor die Einschätzung da ist.

Aus der Beratung, für genau diesen Fall: Nach der Kündigung eine Liste aller Beschäftigten mit Stunden erstellen, einschließlich Aushilfen und Saisonkräften: Die Zehnerschwelle wird nach Köpfen mit Faktoren gerechnet, und die Klage lohnt schon, wenn die Zählung auch nur knapp wird. Ansprüche auf Resturlaub und ausstehenden Lohn unabhängig davon sofort schriftlich geltend machen.

Methodisch gilt: Beispielrechnung, gesetzliche Tabellen, Standardverlauf erster Instanz, typischer Streitwert dieser Kombination. Kein Kostenvoranschlag für den Einzelfall, aber ein ehrliches Maß für das Risiko. Ob sich Absicherung oder Gegenwehr im konkreten Fall lohnt, klärt die Erstberatung.

Häufige Fragen

Welcher Baustein deckt Kündigung im Kleinbetrieb?

Zuständig ist Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Ältere Verträge und Billigtarife lassen genau solche Bausteine gern weg, deshalb lohnt der Blick in die Police, bevor der Fall eintritt und nicht erst danach.

Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?

Der Beispielfall rechnet mit 7.050 Euro Streitwert: eigener Anwalt erste Instanz 1.609,48 Euro, volles Verlustrisiko 3.932,96 Euro. Mit Police bleibt davon die Selbstbeteiligung.

Gilt eine Wartezeit?

Ja, in den meisten Bausteinen 3 Monate ab Vertragsbeginn. Zusätzlich gilt: Der Rechtsschutzfall darf nicht vor dem Abschluss entstanden sein. Ein bereits laufender Streit dieser Art ist nicht mehr versicherbar.

Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?

Zuerst die Frist klären, sie ist in dieser Fallgruppe der einzige nicht reparierbare Fehler. Parallel Unterlagen komplett machen und über die Police die Deckungszusage anfordern, das erledigt der Anwalt mit.

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