Arbeitsrecht · Projektmanager · Rechtsschutz-Praxis 2026

Vertrauensarbeitszeit, 300 Mehrstunden, null Ausgleich: der Projektmanager fordert nach

3.511,42 Euro

kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 6.200 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).

Überstunden unter Vertrauensarbeitszeit: die Fakten auf einen Blick

Streitwert dieser Konstellation6.200,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)756,30 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)1.432,46 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)646,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht3.511,42 Euro
Zuständiger BausteinBerufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)

Zwischen dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht und dem Berufsalltag für Projektmanager liegt eine sehr konkrete Schnittmenge, und um die geht es hier: der typische Verlauf, die Kosten nach RVG und GKG und die Rolle der Rechtsschutzversicherung in genau dieser Lage.

So entsteht der Streit in diesem Beruf typischerweise: Zwei Jahre Produkteinführung, Abendtermine mit dem Werk in Übersee, Wochenendabnahmen vor jedem Go-live: Das Projekttool zählt am Ende gut 300 Stunden über der vereinbarten Zeit. Beim Ausscheiden verlangt der Projektmanager Abgeltung, die Antwort kommt aus der Personalabteilung: Vertrauensarbeitszeit, mit dem Gehalt sei alles abgegolten, so stehe es im Vertrag. Der Satz im Vertrag existiert, nur ob er hält, ist eine andere Frage.

Nun zur Rechnung. Als Streitwert setzt diese Seite 6.200 Euro an: der Bruttowert der dokumentierten Mehrstunden aus zwei Projektjahren nach dem Stundensatz des Gehalts. An diesem Wert hängen sämtliche Gebühren, denn das deutsche Kostenrecht kennt Tabellen, keine Stundensätze.

Im Einzelnen ergibt die Tabelle: außergerichtliches Mandat 756,30 Euro, eigener Anwalt im Klageverfahren erster Instanz 1.432,46 Euro, Gerichtskostenvorschuss 646,50 Euro. Drei Posten, alle gesetzlich fixiert.

Das Gesamtrisiko bei verlorenem Prozess liegt in dieser Konstellation bei 3.511,42 Euro: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskosten. Mit Deckungszusage schrumpft dieselbe Zahl auf die Selbstbeteiligung.

Verfahrensrechtlich landet diese Auseinandersetzung beim Arbeitsgericht. Dort gilt eine Regel, die außerhalb des Arbeitsrechts kaum jemand kennt: keine Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten in der ersten Instanz (Paragraf 12a ArbGG). Der Anwalt kostet damit immer eigenes Geld oder die Rechtsschutzversicherung, eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

Was über Gewinnen und Verlieren hier wirklich entscheidet: Pauschale Abgeltungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie transparent begrenzen, welcher Umfang abgegolten ist, etwa bis zu einer bestimmten Stundenzahl im Monat: Die Klausel, wonach sämtliche Überstunden mit dem Gehalt erledigt sind, ist nach ständiger Rechtsprechung unwirksam, außer bei Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Bleibt die Hürde der Darlegung: Das Bundesarbeitsgericht verlangt auch nach der europäischen Zeiterfassungsrechtsprechung weiterhin, dass der Arbeitnehmer Stunden und deren Anordnung oder Duldung durch den Arbeitgeber konkret vorträgt. Projektsysteme, Kalender und Mails an Vorgesetzte sind dafür Gold, denn wer von den Abendterminen wusste und sie einplante, hat die Mehrarbeit geduldet. Ausschlussfristen im Vertrag können ältere Monate kappen, deshalb zählt Tempo.

Vor der Deckung steht das Timing: In der Regel 3 Monate Wartezeit, und keine Deckung für Konflikte, deren Wurzel vor dem Vertragsbeginn liegt. Einzelne Bausteine wie der Verkehrs-Rechtsschutz kommen je nach Tarif ohne Wartezeit aus. Die Grundregel bleibt trotzdem: Die Police gehört ins Haus, bevor der Ärger einzieht.

Dem gegenüber steht der Preis der Absicherung: Kombi-Tarife mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kosten am Markt 2026 grob 200 bis 350 Euro jährlich, mit Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro. Ob der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) im Grundpaket steckt oder Aufpreis kostet, unterscheidet die Anbieter.

Wenn der Konflikt schon läuft, zählt Struktur: erst die Beweislage komplett machen, dann jede Frist notieren, dann über Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) die Deckungszusage anfordern und mit der Ersteinschätzung des Anwalts weiterplanen. Schnellschüsse am ersten Tag kosten in diesen Fällen regelmäßig mehr als jede Gebühr.

Aus der Beratung, für genau diesen Fall: Exportieren Sie Projekttool-Auswertung und Kalender, solange Sie noch Zugriff haben, und ordnen Sie jede Mehrstunde einem Termin mit Beteiligten zu: Die Tabelle mit Datum, Anlass und Wissen des Vorgesetzten ist der Unterschied zwischen einer abgewiesenen und einer gewonnenen Überstundenklage.

Methodisch gilt: Beispielrechnung, gesetzliche Tabellen, Standardverlauf erster Instanz, typischer Streitwert dieser Kombination. Kein Kostenvoranschlag für den Einzelfall, aber ein ehrliches Maß für das Risiko. Ob sich Absicherung oder Gegenwehr im konkreten Fall lohnt, klärt die Erstberatung.

Häufige Fragen

Welcher Baustein deckt Überstunden unter Vertrauensarbeitszeit?

Zuständig ist Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Ältere Verträge und Billigtarife lassen genau solche Bausteine gern weg, deshalb lohnt der Blick in die Police, bevor der Fall eintritt und nicht erst danach.

Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?

Der Beispielfall rechnet mit 6.200 Euro Streitwert: eigener Anwalt erste Instanz 1.432,46 Euro, volles Verlustrisiko 3.511,42 Euro. Mit Police bleibt davon die Selbstbeteiligung.

Gilt eine Wartezeit?

In der Regel 3 Monate. Wichtiger noch ist der Zeitpunkt der Streitursache: Liegt er vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, lehnt der Versicherer die Deckung ab, unabhängig von den Erfolgsaussichten.

Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?

Zuerst die Frist klären, sie ist in dieser Fallgruppe der einzige nicht reparierbare Fehler. Parallel Unterlagen komplett machen und über die Police die Deckungszusage anfordern, das erledigt der Anwalt mit.

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