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Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer: was die alte Zusage heute kostet und welche Auswege es gibt

Die Pensionszusage drückt auf Bilanz und GmbH-Verkauf? Einfrieren, auslagern auf Pensionsfonds und U-Kasse oder sauber rückdecken: die drei Wege, ihre Steuerfallen und die Zahlen, die Sie kennen müssen.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 12. September 2026

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Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer: Beratung zu Bilanz, Rückdeckung und Auslagerung

Kurze Antwort

Die Pensionszusage war für GmbH-Geschäftsführer jahrzehntelang das Standardmodell: Die GmbH verspricht eine Rente und spart dabei Steuern. Heute steht dieselbe Zusage vielen im Weg. Die Rückstellung in der Handelsbilanz wächst mit jedem Bilanzstichtag, die Rückdeckung reicht oft nicht, und beim Verkauf der GmbH will kein Käufer die Zusage übernehmen. Ob einfrieren, auslagern oder weiterführen der richtige Weg ist, entscheiden drei Zahlen, die so nicht in Ihrer Bilanz stehen: der echte Barwert der Zusage, der Wert der Rückdeckung und die Lücke dazwischen.

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Warum die Pensionszusage zum Problem geworden ist

In den 90er und 2000er Jahren haben Steuerberater die Pensionszusage fast jedem Gesellschafter-Geschäftsführer empfohlen. Die Idee war einfach: Die GmbH sagt dem Geschäftsführer eine feste Rente zu, bildet dafür eine Rückstellung und senkt so ihren steuerlichen Gewinn. Die Rente kommt später, die Steuerersparnis sofort.

Drei Entwicklungen haben aus dem Steuersparmodell eine Last gemacht. Erstens die Zinsen: Die Rückdeckungsversicherungen von damals wurden mit 3 bis 4 Prozent Garantiezins gerechnet. Die Niedrigzinsjahre haben ihre Ablaufleistungen weit hinter die Zusagen zurückfallen lassen. Zweitens die Bilanz: Seit der Bilanzrechtsreform klaffen Steuerbilanz und Handelsbilanz weit auseinander. Drittens die Lebenserwartung: Die Rente muss länger gezahlt werden, als bei Erteilung der Zusage kalkuliert war.

Dazu kommt ein Punkt, den viele Geschäftsführer nicht kennen. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer fallen Sie nicht unter den gesetzlichen Insolvenzschutz des Pensions-Sicherungs-Vereins. Geht die GmbH insolvent, ist die Zusage weg, wenn die Rückdeckung nicht sauber an Sie verpfändet ist.

Die drei Zahlen, die nicht in Ihrer Bilanz stehen

In der Steuerbilanz wird die Pensionsrückstellung nach Paragraf 6a EStG mit 6 Prozent abgezinst. Dieser Zins ist seit 1982 unverändert und viel zu hoch. Die Folge: Die Rückstellung in der Steuerbilanz ist künstlich klein. In der Handelsbilanz gilt der Marktzins im Zehnjahresschnitt, aktuell rund 2 Prozent. Dieselbe Zusage steht dort deshalb mit einem deutlich höheren Betrag.

Ein vereinfachtes Beispiel: Geschäftsführer, 55 Jahre, Zusage 2.500 EUR Monatsrente ab 67. In der Steuerbilanz steht die Rückstellung bei etwa 260.000 EUR. In der Handelsbilanz sind es rund 400.000 EUR. Die Rückdeckungsversicherung hat einen Wert von vielleicht 180.000 EUR. Die echte Lücke liegt also über 200.000 EUR, und sie wächst mit jedem Jahr, in dem nichts passiert. Die genauen Werte liefert nur ein versicherungsmathematisches Gutachten, aber die Größenordnung ist typisch.

Diese Lücke sehen auch andere: die Bank beim Rating, der Wirtschaftsprüfer im Testat und jeder Kaufinteressent in der Due Diligence. Deshalb ist die Pensionszusage bei fast jedem GmbH-Verkauf der Punkt, an dem verhandelt oder abgebrochen wird.

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Weg 1: einfrieren und den Future Service streichen

Der einfachste Eingriff: Der Geschäftsführer verzichtet auf den Teil der Zusage, der noch nicht erdient ist, den sogenannten Future Service. Die Zusage wird auf dem heutigen Stand eingefroren, die Rückstellung wächst nur noch durch Zins und Biometrie, nicht mehr durch neue Anwartschaften.

Hier lauert die größte Steuerfalle des ganzen Themas. Verzichtet der Geschäftsführer auch auf den bereits erdienten Teil, wertet das Finanzamt den Verzicht als verdeckte Einlage. Der Geschäftsführer muss den Wert des Verzichts als Arbeitslohn versteuern, obwohl er keinen Cent bekommen hat. Bei sechsstelligen Anwartschaften ist das ein Steuerbescheid, der wehtut. Der Verzicht darf deshalb nur den noch nicht erdienten Teil treffen, und die Abgrenzung gehört schriftlich und sauber berechnet in den Gesellschafterbeschluss.

Einfrieren löst das Problem nicht, es stoppt nur das Wachstum. Für die Bilanz und den Verkauf bleibt die eingefrorene Zusage stehen. Deshalb ist das Einfrieren meist der erste Schritt, nicht die Lösung.

Weg 2: auslagern auf Pensionsfonds und Unterstützungskasse

Wer die Zusage wirklich aus der Bilanz bekommen will, kombiniert zwei Wege. Der bereits erdiente Teil wandert gegen einen Einmalbeitrag auf einen Pensionsfonds. Für den Geschäftsführer ist diese Übertragung nach Paragraf 3 Nummer 66 EStG steuerfrei, wenn die GmbH den Beitrag über zehn Jahre verteilt als Betriebsausgabe ansetzt. Der Future Service, falls er weiterlaufen soll, wird über eine rückgedeckte Unterstützungskasse organisiert, die ebenfalls nicht in der Bilanz auftaucht.

Das Ergebnis: Die Rückstellung verschwindet aus Handels- und Steuerbilanz, das Rating verbessert sich, und die GmbH ist wieder verkaufsfähig. Der Preis: Der Pensionsfonds will als Einmalbeitrag ungefähr das, was die Zusage handelsrechtlich wert ist. Die Liquidität dafür muss vorhanden sein oder über die vorhandene Rückdeckungsversicherung mitgebracht werden.

Die Auslagerung ist ein Projekt mit Gutachten, Gesellschafterbeschlüssen und Fristen, kein Formular. Richtig geplant wird sie auf einen Bilanzstichtag hin. Wer im Herbst anfängt, hat sie zum Jahreswechsel sauber durch.

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Weg 3: weiterführen, aber mit sauberer Rückdeckung

Nicht jede Pensionszusage muss weg. Wenn die GmbH in der Familie bleibt und die Liquidität stimmt, kann die Zusage weiterlaufen. Dann müssen zwei Dinge stimmen: Die Rückdeckung muss zur Zusage passen, und sie muss an den Geschäftsführer verpfändet sein.

Kongruent rückgedeckt heißt: Die Versicherung zahlt im Leistungsfall ungefähr das, was die GmbH dem Geschäftsführer schuldet. Die meisten alten Rückdeckungen sind weit davon entfernt. Die Lücke lässt sich mit einer zweiten Rückdeckungsversicherung oder einem fondsgebundenen Vertrag schließen, der die Renditechancen nutzt, die dem alten Garantievertrag fehlen.

Die Verpfändung ist der Insolvenzschutz, den der Pensions-Sicherungs-Verein dem beherrschenden Geschäftsführer nicht bietet. Sie kostet nichts außer einem sauber formulierten Verpfändungsvertrag. Dass sie in vielen GmbHs fehlt oder fehlerhaft ist, sieht man erst, wenn es zu spät ist.

Sonderfall: die GmbH soll verkauft oder liquidiert werden

Beim Verkauf gibt es drei gangbare Muster. Erstens: Die Zusage wird vor dem Verkauf auf Pensionsfonds und Unterstützungskasse ausgelagert, der Käufer bekommt eine saubere GmbH. Zweitens: Die Rentenverpflichtung bleibt in einer eigenen Rentner-GmbH zurück, das operative Geschäft wird verkauft. Drittens: Der Geschäftsführer lässt sich die Zusage abfinden. Die Abfindung ist beim beherrschenden Geschäftsführer möglich, aber voll steuerpflichtig. Die ermäßigte Besteuerung über die Fünftelregelung läuft seit 2025 über die Steuererklärung und will vorher durchgerechnet sein.

Bei der Liquidation der GmbH ist die Übertragung auf eine Liquidationsdirektversicherung der etablierte Weg: Ein Versicherer übernimmt die laufende Rentenzahlung gegen einen Einmalbeitrag, erst dann kann die GmbH gelöscht werden. Wer die GmbH einfach löschen will, solange die Zusage läuft, bekommt vom Registergericht ein Problem.

Gemeinsamer Nenner aller drei Muster: Sie brauchen Vorlauf. Eine Pensionszusage, die erst im Verkaufsprozess auffällt, kostet Kaufpreis oder den ganzen Deal.

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Der erste Schritt ist immer derselbe: die drei Zahlen beschaffen. Aktueller Handelsbilanzwert der Zusage, Rückkaufswert und Ablaufleistung der Rückdeckung, erdienter und noch nicht erdienter Teil der Anwartschaft. Mit diesen Zahlen werden aus drei abstrakten Wegen konkrete Beträge: was das Einfrieren bringt, was die Auslagerung kostet, was die Lücke beim Weiterführen ist.

Das Thema liegt genau zwischen zwei Berufen. Der Steuerberater kennt Ihre Bilanz, aber selten den Versicherungsmarkt für Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Rückdeckungen. Der Versicherungsmakler kennt die Tarife, aber nicht Ihre Bilanz. Alessandra Massaro arbeitet deshalb mit Ihrem Steuerberater zusammen: Sie holt die Angebote und Werte von den Versicherern, er prüft die Steuerfolgen, Sie entscheiden mit vollständigen Zahlen. Auf Deutsch oder Italienisch, auch für italienische GmbH-Gesellschafter in Deutschland.

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Häufige Fragen

Kann ich die Pensionszusage einfach auflösen und die Rückstellung gewinnerhöhend ausbuchen?

Nein. Ein Verzicht auf den bereits erdienten Teil gilt als verdeckte Einlage: Sie müssten den Wert als Arbeitslohn versteuern, ohne Geld zu erhalten. Ersatzlos auflösen lässt sich nur der noch nicht erdiente Future Service. Für den Rest führen die Wege über Auslagerung, Abfindung oder Weiterführung.

Was passiert mit meiner Pensionszusage, wenn die GmbH insolvent wird?

Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie nicht über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Ohne wirksame Verpfändung der Rückdeckungsversicherung fällt deren Wert in die Insolvenzmasse und die Zusage ist verloren. Die Verpfändung an Sie und Ihre Hinterbliebenen ist deshalb Pflicht, nicht Kür.

Was kostet die Auslagerung auf einen Pensionsfonds?

Als Einmalbeitrag ungefähr den handelsrechtlichen Wert des erdienten Teils, im typischen Fall einen sechsstelligen Betrag. Für Sie ist die Übertragung nach Paragraf 3 Nummer 66 EStG steuerfrei, die GmbH setzt den Beitrag über zehn Jahre verteilt als Betriebsausgabe ab. Vorhandene Rückdeckungsversicherungen können eingebracht werden.

Kann ich meine GmbH mit laufender Pensionszusage verkaufen?

Theoretisch ja, praktisch drückt die Zusage den Kaufpreis um mehr als ihren Bilanzwert oder verhindert den Verkauf ganz. Käufer wollen keine Rentenverpflichtung mit offenem Langlebigkeitsrisiko. Üblich sind Auslagerung vor dem Verkauf, eine Rentnergesellschaft oder die Abfindung der Zusage.

Lohnt sich eine neue Pensionszusage für junge Geschäftsführer überhaupt noch?

Selten. Die Kombination aus Bilanzberührung, Gutachtenkosten und fehlendem PSV-Schutz spricht meist dagegen. Für die Versorgung des Geschäftsführers sind rückgedeckte Unterstützungskasse und Direktversicherung heute fast immer der sauberere Weg: bilanzneutral, planbar, ohne 6a-Problematik.

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Quellen und weiterführende Informationen