Arbeitsrecht · Rechtsschutz-Praxis 2026

Diskriminierung im Job: welche Entschädigung steht mir zu?

5.194,76 Euro

beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 10.500 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).

Diskriminierung im Job: die Fakten auf einen Blick

Typischer Streitwert10.500,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)1.117,53 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)2.127,13 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)940,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht5.194,76 Euro
Zuständiger BausteinBerufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)

Beim Thema Diskriminierung im Job scheitert die Rechtsdurchsetzung häufiger am Geld als am Gesetz: Die Ansprüche existieren, aber das Kostenrisiko schreckt ab. Diese Seite rechnet das Risiko konkret vor und zeigt, unter welchen Bedingungen die Rechtsschutzversicherung es komplett übernimmt.

Was in diesen Fällen typischerweise passiert: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität, bei der Einstellung genauso wie im laufenden Job. Verstößt der Arbeitgeber, schuldet er Entschädigung: bei diskriminierender Nichteinstellung bis zu drei Monatsgehälter, wenn die Stelle auch ohne Diskriminierung nicht erreicht worden wäre, sonst mehr. Typische Fälle sind Stellenanzeigen mit Altersgrenze, Fragen nach Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch oder die übergangene schwerbehinderte Bewerbung ohne Einladung durch den öffentlichen Arbeitgeber. Die Hürden sind vor allem zeitlich: Geltendmachung schriftlich binnen zwei Monaten, Klage binnen drei weiteren Monaten, Paragraf 61b ArbGG.

Zu den Kosten. Die Beispielrechnung dieser Seite arbeitet mit 10.500 Euro Streitwert: drei Bruttomonatsgehälter zu 3.500 Euro, die Obergrenze der Entschädigung bei diskriminierender Nichteinstellung nach Paragraf 15 AGG. Aus diesem Wert folgen alle Gebühren, denn Anwalts- und Gerichtskosten richten sich in Deutschland nach festen Tabellen, nicht nach Aufwand.

Die drei Posten der Beispielrechnung: anwaltliches Schreiben und Verhandlung außergerichtlich 1.117,53 Euro, Klage in erster Instanz beim eigenen Anwalt 2.127,13 Euro, Gerichtskosten 940,50 Euro, als Vorschuss fällig.

Und der Ernstfall: Wer den Prozess verliert, trägt beide Anwälte und das Gericht, zusammen 5.194,76 Euro. Diese Summe, nicht die Erfolgsaussicht, ist der Grund, warum so viele berechtigte Ansprüche nie geltend gemacht werden.

Zur Deckungsfrage: Der Arbeitsrechts-Baustein trägt die Entschädigungsklage vor dem Arbeitsgericht. Das AGG hilft beim Beweis: Wer Indizien für eine Benachteiligung darlegt, etwa die Formulierung der Absage oder die Besetzungsstatistik, zwingt den Arbeitgeber in die volle Beweislast, dass keine Diskriminierung vorlag.

Eine Regel entscheidet über die Deckung: Versichern lässt sich nur die Zukunft. Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate, und der Rechtsschutzfall darf nicht vor dem Abschluss entstanden sein. Wer beim Thema Diskriminierung im Job schon mitten im Konflikt steckt, sollte trotzdem den Anwalt anrufen, aber für die Police ist dieser Fall verloren, sie schützt den nächsten.

Zum Preis der Police: rund 200 bis 350 Euro im Jahr für den Kombi-Schutz, Marktstand 2026, plus gegebenenfalls Aufpreis für erweiterte Bausteine. Gemessen an den Beträgen, um die es auf dieser Seite geht, ist der Beitrag die kleinste Zahl im ganzen Text.

Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Diskriminierung im Job sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.

Der Praxistipp: Alles archivieren, sofort: Stellenanzeige, Absagemail, Gesprächsnotizen mit Datum und Zeugen. Diskriminierungsprozesse werden über Indizien entschieden, und das stärkste Indiz ist fast immer ein Dokument, das der Arbeitgeber selbst geschrieben hat, bevor er anwaltlich beraten war.

Alle Zahlen sind Beispielrechnungen auf gesetzlicher Basis (Gebührentabellen Stand 1. Juni 2025) und dienen der Orientierung über die Größenordnung bei Diskriminierung im Job. Reale Verfahren weichen ab, nach oben wie nach unten. Ob sich Ihr konkreter Fall lohnt und ob er gedeckt wäre, klärt die Ersteinschätzung schneller als jede Tabelle.

Häufige Fragen

Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Diskriminierung im Job?

Der passende Baustein heißt Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Bei Neuabschlüssen gehört er in den Vergleich, bei bestehenden Verträgen lohnt die Prüfung, ob er mitversichert ist, das entscheidet im Ernstfall über Deckung oder Eigenrisiko.

Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?

In den meisten Bausteinen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn, und der Rechtsschutzfall darf nicht vor dem Abschluss entstanden sein. Ein bereits laufender oder absehbarer Streit um Diskriminierung im Job ist grundsätzlich nicht mehr versicherbar.

Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?

Ohne Police kostet der Standardfall (10.500 Euro Streitwert) in erster Instanz 2.127,13 Euro beim eigenen Anwalt; wer verliert, zahlt insgesamt 5.194,76 Euro. Mit Deckungszusage bleibt davon die Selbstbeteiligung.

Was sollte ich als Erstes tun?

Sofort handeln lohnt fast immer: Die Fristen im Arbeitsrecht sind kurz, und die anwaltliche Ersteinschätzung kostet mit Police nichts außer gegebenenfalls der Selbstbeteiligung. Ohne Police ist die Erstberatung beim Anwalt gesetzlich auf 190 Euro netto gedeckelt.

5.194,76 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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