Arbeitsrecht · Rechtsschutz-Praxis 2026

Kündigung in der Elternzeit: geht das überhaupt, und was tun beim Trick nach der Rückkehr?

3.511,42 Euro

beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 6.600 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).

Kündigung in der Elternzeit: die Fakten auf einen Blick

Typischer Streitwert6.600,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)756,30 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)1.432,46 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)646,50 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht3.511,42 Euro
Zuständiger BausteinBerufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)

Kündigung in der Elternzeit: ein Rechtsproblem, das jedes Jahr tausendfach vor deutschen Gerichten landet, und eines, bei dem die Kostenfrage oft früher entscheidet als die Rechtsfrage. Diese Seite erklärt, wie der Streit typischerweise verläuft, was er nach den gesetzlichen Regeln kostet und welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung ihn trägt.

So sieht die Lage rechtlich aus: Während der Elternzeit gilt ein fast absolutes Kündigungsverbot (Paragraf 18 BEEG), und es beginnt schon vor der Elternzeit: mit dem Verlangen, frühestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn, bei Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag frühestens 14 Wochen davor. Es endet erst mit dem letzten Tag der Elternzeit und schützt auch, wer währenddessen in Teilzeit bis 32 Wochenstunden beim eigenen Arbeitgeber arbeitet. Kündigen kann der Arbeitgeber nur mit vorheriger Zulässigerklärung der Arbeitsschutzbehörde, je nach Bundesland Gewerbeaufsicht oder Regierungspräsidium, und die gibt es nur in besonderen Fällen wie der Betriebsstilllegung oder der Insolvenz, nicht für die gewöhnliche Umstrukturierung. Eine Kündigung ohne diese Erklärung ist nichtig. Der wirkliche Brennpunkt liegt in der Praxis woanders: am Tag nach der Elternzeit. Mit dem Ende des Sonderkündigungsschutzes kommt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin, oft verbunden mit dem Hinweis, die alte Position sei inzwischen anders besetzt. Dann gilt das normale Kündigungsschutzrecht, und dort steht der Arbeitgeber keineswegs frei da: Der Anspruch auf Rückkehr richtet sich auf eine vertragsgemäße Beschäftigung, die Wegrationalisierung genau zum Rückkehrtermin muss er mit einer echten unternehmerischen Entscheidung belegen, und die Sozialauswahl muss die Elternzeit ignorieren, Abwesenheit ist kein Auswahlkriterium.

Die Kostenrechnung beginnt beim Streitwert, hier 6.600 Euro: das Vierteljahresentgelt nach Paragraf 42 GKG bei einem Teilzeitgehalt von 2.200 Euro brutto, wie es während der Elternzeit typisch ist. Alles Weitere ist Tabellenarbeit nach RVG und GKG in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung.

Konkret: Die außergerichtliche Vertretung kostet 756,30 Euro (1,3 Geschäftsgebühr mit Auslagen und Mehrwertsteuer). Vor Gericht verlangt der eigene Anwalt für die erste Instanz 1.432,46 Euro, das Gericht 646,50 Euro als Vorschuss.

Verlieren kostet 3.511,42 Euro, alle Positionen zusammengerechnet. Erst diese Zahl macht verständlich, warum die Gegenseite auf Zermürbung setzen kann, und was eine Deckungszusage psychologisch verändert.

Die Rolle der Police in diesen Fällen: Zuständig ist der Berufs-Baustein. Er trägt drei mögliche Verfahren: die Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung trotz Verbots, den Widerspruch und die Klage gegen eine erteilte Zulässigerklärung der Behörde und den Streit um die Rückkehrbedingungen nach der Elternzeit. Wichtig für die Frist: Bei einer Kündigung, die eine behördliche Zustimmung brauchte, läuft die Dreiwochenfrist der Kündigungsschutzklage erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Behördenentscheidung dem Arbeitnehmer bekannt gegeben wird (Paragraf 4 KSchG). Der Rechtsschutzfall entsteht mit dem Zugang der Kündigung, die Police gehört also ins Haus, bevor das Kind kommt, am besten zusammen mit der Familienplanung.

Die wichtigste Bedingung steht in jedem Vertrag: die Wartezeit. In den meisten Bausteinen liegen 3 Monate zwischen Abschluss und Versicherungsschutz, und ein Streit, der schon schwelt, ist nirgendwo mehr versicherbar. Für das Thema Kündigung in der Elternzeit heißt das: Die Police muss stehen, bevor sich der Konflikt abzeichnet, danach ist es zu spät.

Zum Preis der Police: rund 200 bis 350 Euro im Jahr für den Kombi-Schutz, Marktstand 2026, plus gegebenenfalls Aufpreis für erweiterte Bausteine. Gemessen an den Beträgen, um die es auf dieser Seite geht, ist der Beitrag die kleinste Zahl im ganzen Text.

Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Kündigung in der Elternzeit sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.

Der Praxistipp: Das Elternzeitverlangen schriftlich mit Zugangsnachweis stellen und nicht früher als nötig, denn erst das Verlangen löst den Schutz aus, ein zu frühes Ankündigen dagegen nicht. Wer in der Elternzeit eine Kündigung erhält, klagt trotzdem binnen drei Wochen, die Nichtigkeit trägt das Gericht nicht von selbst zusammen. Und vor der Rückkehr den eigenen Arbeitsvertrag lesen: Was dort als Tätigkeit vereinbart ist, bestimmt, welchen Arbeitsplatz der Arbeitgeber anbieten muss, je konkreter die Klausel, desto stärker die Position.

Was diese Zahlen sind und was nicht: der gesetzliche Normalfall bei Kündigung in der Elternzeit, gerechnet mit einem typischen Streitwert, nicht Ihr konkreter Kostenvoranschlag. Vergleichsgebühren, Beweisaufnahmen und weitere Instanzen verändern jede Rechnung. Wozu die Seite trotzdem taugt: das Risiko ehrlich beziffern, bevor Sie entscheiden, ob Sie es versichern.

Häufige Fragen

Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Kündigung in der Elternzeit?

Diese Fälle laufen über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Nicht jeder Tarif enthält ihn automatisch, gerade ältere Verträge haben Lücken. Ein Blick in den Versicherungsschein oder eine Deckungsanfrage schafft in wenigen Tagen Klarheit.

Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?

Ja, üblicherweise 3 Monate. Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt der Streitursache: Liegt sie vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, gibt es keine Deckung. Deshalb gilt auch bei Kündigung in der Elternzeit: Die Police schützt den nächsten Konflikt, nicht den aktuellen.

Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?

Die Beispielrechnung dieser Seite: eigener Anwalt erste Instanz 1.432,46 Euro, volles Verlustrisiko 3.511,42 Euro. Grundlage ist der typische Streitwert von 6.600 Euro und die gesetzlichen Gebührentabellen.

Was sollte ich als Erstes tun?

Erst die Frist sichern, dann in Ruhe entscheiden: Verstrichene Fristen sind bei Kündigung in der Elternzeit der einzige Fehler, der sich nicht mehr reparieren lässt. Die Deckungsanfrage beim Versicherer stellt der Anwalt, das kostet Sie weder Zeit noch Geld.

3.511,42 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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Für diesen Fall ist es zu spät für eine Police. Für den nächsten nicht.

Rechtsschutz greift erst nach 3 Monaten Wartezeit, ein laufender Streit ist nicht versicherbar. Wer jetzt abschließt, hat beim nächsten Mal Anwalt, Gericht und Gutachter bezahlt. Ich sage Ihnen in 10 Minuten, welcher Baustein für Sie zählt. Nur Name und Nummer.

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