Lohn ausstehend als Friseurin: der Salon zahlt nicht, die Miete schon
kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 4.200 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).
Ausstehender Lohn im Salon: die Fakten auf einen Blick
| Streitwert dieser Konstellation | 4.200,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 572,21 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 1.078,44 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 511,50 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 2.668,38 Euro |
| Zuständiger Baustein | Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) |
Zwischen dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht und dem Berufsalltag für Friseure liegt eine sehr konkrete Schnittmenge, und um die geht es hier: der typische Verlauf, die Kosten nach RVG und GKG und die Rolle der Rechtsschutzversicherung in genau dieser Lage.
Das Konfliktmuster dieser Konstellation: Das Friseurhandwerk gehört zu den Branchen, die der Zoll bei Mindestlohnkontrollen gezielt prüft, und das hat Gründe: unbezahlte Vor- und Nachbereitungszeiten, Lohn, der erst Wochen später oder in Teilbeträgen kommt, Trinkgeld, das stillschweigend als Gehaltsbestandteil verrechnet wird. Gerät ein Salon in Schieflage, bleiben zuerst die Löhne liegen, während der Betrieb nach außen weiterläuft. Wer dann einfach abwartet, finanziert seinem Arbeitgeber ein zinsloses Darlehen.
Die Kostenseite beginnt mit dem Streitwert dieser Konstellation, 4.200 Euro: zwei ausstehende Monatslöhne zu je 2.100 Euro brutto, zusammen die eingeklagte Summe. Daraus ergeben sich Anwalts- und Gerichtsgebühren mechanisch, Position für Position.
Im Einzelnen ergibt die Tabelle: außergerichtliches Mandat 572,21 Euro, eigener Anwalt im Klageverfahren erster Instanz 1.078,44 Euro, Gerichtskostenvorschuss 511,50 Euro. Drei Posten, alle gesetzlich fixiert.
Alles zusammengerechnet steht im Verlustfall 2.668,38 Euro auf dem Zettel. Wer diese Summe nicht übrig hat, braucht entweder sehr gute Nerven oder eine Police, die vor dem Konflikt abgeschlossen wurde.
Verfahrensrechtlich landet diese Auseinandersetzung beim Arbeitsgericht. Dort gilt eine Regel, die außerhalb des Arbeitsrechts kaum jemand kennt: keine Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten in der ersten Instanz (Paragraf 12a ArbGG). Der Anwalt kostet damit immer eigenes Geld oder die Rechtsschutzversicherung, eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.
Der Blick auf die Entscheidungspraxis: Vor dem Arbeitsgericht sind Lohnklagen im Friseurhandwerk meist schnelle Verfahren, weil die Stundenaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz auf dem Tisch liegen müssen. Kritisch sind Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag: Viele Verträge verlangen die schriftliche Geltendmachung binnen drei Monaten, danach ist der Anspruch weg, egal wie klar er war.
Ein Wort zur zeitlichen Logik der Rechtsschutzversicherung: Sie deckt Zukunft, nie Vergangenheit. Üblich sind 3 Monate Wartezeit ab Vertragsbeginn, und der Versicherer prüft im Ernstfall genau, wann die erste Ursache des Streits gesetzt wurde. Liegt sie vor dem Abschluss, gibt es keine Deckungszusage, egal wie gut der Fall ist.
Und die Police selbst? Liegt 2026 für einen soliden Kombi-Schutz aus Privat, Beruf und Verkehr bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Der hier nötige Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) ist je nach Tarif enthalten oder zubuchbar, das gehört vor dem Abschluss geklärt, nicht danach.
Für den akuten Fall die Reihenfolge, die sich bewährt hat: Unterlagen und Beweise sichern, Fristen schriftlich festhalten, Deckungsanfrage über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) stellen, anwaltliche Ersteinschätzung einholen. In dieser Reihenfolge, und nichts unterschreiben, bevor die Einschätzung da ist.
Aus der Beratung, für genau diesen Fall: Jede Lohnabrechnung mit dem Kontoauszug abgleichen und Rückstände sofort schriftlich anmahnen, mit Datum und Betrag. Wird der Salon insolvent, sichert das Insolvenzgeld nur die letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag, wer früher mahnt und klagt, rettet mehr.
Einordnung zum Schluss: Die Beträge dieser Seite sind eine Beispielrechnung nach RVG und GKG (Fassung vom 1. Juni 2025) für eine Klage mit einem Termin in erster Instanz, auf Basis des für diese Konstellation typischen Streitwerts. Der eigene Fall kann abweichen. Für die persönliche Rechnung samt Deckungsprüfung gibt es die kostenlose Ersteinschätzung.
Häufige Fragen
Welcher Baustein deckt Ausstehender Lohn im Salon?
Getragen wird diese Konstellation vom Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Ob er im eigenen Vertrag steht, zeigt der Versicherungsschein unter den versicherten Leistungsarten, und im Zweifel die Deckungsanfrage, die der Anwalt kostenlos stellt.
Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?
Ohne Versicherung kostet der durchgerechnete Fall 1.078,44 Euro an eigenen Anwaltsgebühren in erster Instanz; verliert man, werden daraus 2.668,38 Euro mit Gegenseite und Gericht.
Gilt eine Wartezeit?
Ja, in den meisten Bausteinen 3 Monate ab Vertragsbeginn. Zusätzlich gilt: Der Rechtsschutzfall darf nicht vor dem Abschluss entstanden sein. Ein bereits laufender Streit dieser Art ist nicht mehr versicherbar.
Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?
Zuerst die Frist klären, sie ist in dieser Fallgruppe der einzige nicht reparierbare Fehler. Parallel Unterlagen komplett machen und über die Police die Deckungszusage anfordern, das erledigt der Anwalt mit.
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