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Hinzuverdienst zur Rente 2026: Was Sie neben der Rente verdienen dürfen

Altersrente: seit 2023 ohne Grenze. Volle Erwerbsminderungsrente: 20.763,75 Euro im Jahr 2026. Wer die Grenze übersieht, zahlt Rente zurück. Alle Grenzen und was netto übrig bleibt.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 10. September 2026

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Bei der regulären Altersrente dürfen Sie seit 2023 unbegrenzt dazuverdienen. Bei drei Renten gelten aber weiter Grenzen: volle Erwerbsminderungsrente 20.763,75 Euro im Jahr (2026), teilweise Erwerbsminderungsrente meist ab rund 41.500 Euro, Witwenrente mit Freibetrag. Wer eine Grenze überschreitet, muss unter Umständen Rente zurückzahlen. Und auch ohne Kürzung greifen Steuer und Krankenkasse zu. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von der Art des Jobs ab.

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Hinzuverdienst zur Altersrente: seit 2023 ohne Grenze

Viele Rentner fragen sich, ob sie überhaupt noch arbeiten dürfen. Die Antwort ist klar: Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei der regulären Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Vorher war das anders. Wer vorzeitig in Rente ging und mehr als rund 6.300 Euro im Jahr verdiente, bekam seine Rente gekürzt. Diese Regel ist gestrichen. Heute gilt: Sie können neben der Altersrente so viel arbeiten und verdienen, wie Sie möchten.

Das betrifft alle Formen der Altersrente. Also die Regelaltersrente, die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren und auch die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Rentenkürzung und Steuer. Die Rentenversicherung kürzt Ihre Rente nicht mehr. Das Finanzamt und die Krankenkasse wollen aber weiterhin ihren Anteil. Dazu gleich mehr.

Wo es weiterhin Grenzen gibt

Die Freiheit gilt nicht für jede Rentenart. Bei drei Renten müssen Sie weiterhin aufpassen:

  • Volle Erwerbsminderungsrente (Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen kaum noch arbeiten können): Hier liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 Euro Jahresverdienst. Sie wird jedes Jahr angepasst.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente (Sie können noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten): Die Grenze ist höher und hängt von Ihrem früheren Einkommen ab. Sie liegt 2026 bei mindestens rund 41.500 Euro im Jahr, oft höher.
  • Witwenrente und Witwerrente: Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von rund 1.076 Euro netto im Monat. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent von der Rente abgezogen.

Diese Zahlen sind Richtwerte für 2026 und ändern sich regelmäßig. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente beziehen, sollten Sie Ihren konkreten Fall vorher prüfen lassen. Ein Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung oder ein Gespräch mit einer Beraterin kostet nichts und verhindert eine böse Überraschung.

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Was vom Hinzuverdienst am Ende übrig bleibt

Auch ohne Kürzung der Rente bleibt nicht alles bei Ihnen. Auf den Verdienst zahlen Sie Steuern und je nach Beschäftigung auch Beiträge. Ein grober Überblick:

Art der TätigkeitSteuer auf den VerdienstSozialabgaben
Minijob bis 603 Euro im Monatmeist pauschal vom ArbeitgeberArbeitgeber zahlt pauschal
Teilzeit oder Vollzeit als Angestellternormale LohnsteuerKranken und Pflegeversicherung, meist keine Arbeitslosenkasse
Selbstständige TätigkeitEinkommensteuer über die Steuererklärungabhängig vom Krankenversicherungsstatus

Der wichtigste Punkt: Rente und Hinzuverdienst werden für die Steuer zusammengezählt. Dadurch kann Ihr Steuersatz steigen. Wer bisher gar keine Steuererklärung abgeben musste, muss es unter Umständen plötzlich doch. Das ist kein Grund, auf den Job zu verzichten. Es ist aber ein Grund, vorher zu rechnen.

Hier gilt: Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen lohnt sich der Weg zum Steuerberater oder zu einem Lohnsteuerhilfeverein.

Der Minijob: der beliebteste Weg neben der Rente

Sehr viele Rentner entscheiden sich für einen Minijob. Die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr. Sie steigt mit dem Mindestlohn.

Der Minijob ist beliebt, weil er einfach ist:

  • Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalabgaben.
  • Für Sie bleibt in der Regel der volle Betrag übrig.
  • Der Aufwand mit Papierkram ist gering.
  • Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Ein Hinweis dazu: Wenn Sie im Minijob weiter Rentenbeiträge zahlen, erhöht sich Ihre Rente etwas. Der Effekt ist klein, aber er ist da. Rechnen Sie durch, ob sich das für Sie lohnt.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Vor der Rente sinnvoll planen statt später nachbessern

Der Hinzuverdienst ist eine gute Möglichkeit, das Einkommen im Alter aufzubessern. Er ersetzt aber keine echte Vorsorge. Denn irgendwann möchten oder können Sie nicht mehr arbeiten. Dann zählt nur noch, was Sie vorher aufgebaut haben.

Die gesetzliche Rente ersetzt heute nur rund die Hälfte des Durchschnittslohns. Wer diese Lücke schließen will, braucht eine zweite Säule. Das kann eine betriebliche Altersvorsorge sein, eine Basisrente für Selbstständige oder eine private Rentenversicherung, die lebenslang zahlt. Der große Vorteil einer lebenslangen Rente: Sie läuft weiter, egal wie alt Sie werden.

Wichtig ist der ehrliche Blick auf Ihre Zahlen. Wie hoch wird Ihre gesetzliche Rente? Was brauchen Sie im Monat? Was fehlt? Erst wenn Sie diese drei Zahlen kennen, macht eine Entscheidung Sinn.

Besonderheiten für Italiener in Deutschland

Wer in Italien und in Deutschland gearbeitet hat, hat oft Beitragszeiten in beiden Ländern. Diese Zeiten werden für den Rentenanspruch zusammengerechnet. Ausgezahlt wird trotzdem von jedem Land getrennt. Sie bekommen also zwei Rentenbescheide.

Beim Hinzuverdienst gilt: Für die deutsche Rente zählen die deutschen Regeln. Verdienen Sie in Italien dazu, kann das die italienische Rente beeinflussen. Die Regeln dort sind anders. Das sollte man im Einzelfall prüfen, bevor man plant.

Massaro Versicherungen berät in Köln und in ganz Deutschland auf Deutsch und auf Italienisch. Gerade bei Renten aus zwei Ländern hilft es, wenn man beide Systeme in der eigenen Sprache erklärt bekommt. Wenn Sie Ihre Situation einmal in Ruhe durchgehen möchten, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostet nichts.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 neben der Altersrente verdienen?

Bei der regulären Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Sie dürfen unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Steuern und Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung fallen auf den Verdienst aber weiterhin an.

Gilt das auch bei vorgezogener Rente mit 63?

Ja. Auch wer die Altersrente vorzeitig mit Abschlägen bezieht, darf seit 2023 unbegrenzt dazuverdienen. Die Abschläge auf die Rente bleiben bestehen, sie haben aber nichts mit dem Hinzuverdienst zu tun.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente 2026?

Die Grenze liegt 2026 bei 20.763,75 Euro im Jahr. Sie entspricht drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße und steigt deshalb jedes Jahr mit. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Grenze individuell und liegt 2026 bei mindestens rund 41.500 Euro im Jahr.

Was passiert, wenn ich die Grenze bei Erwerbsminderung überschreite?

Wird die Grenze überschritten, kann die Rente gekürzt oder in eine niedrigere Stufe umgewandelt werden. Zu viel gezahlte Beträge müssen Sie unter Umständen zurückzahlen. Melden Sie Änderungen beim Verdienst deshalb frühzeitig der Deutschen Rentenversicherung.

Muss ich als Rentner mit Minijob eine Steuererklärung machen?

Beim klassischen Minijob mit Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber in der Regel nicht. Bei höherem Verdienst zählen Rente und Arbeitslohn für die Steuer zusammen, dann kann eine Steuererklärung Pflicht werden. Klären Sie das bei größeren Beträgen mit einem Steuerberater.

Erhöht Arbeit neben der Rente meine spätere Rente?

Wenn Sie weiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, erwerben Sie zusätzliche Entgeltpunkte. Ihre Rente steigt dadurch leicht an. Die Erhöhung wird meist einmal jährlich berücksichtigt und fällt eher gering aus.

Kann ich mich als Rentner im Minijob von Rentenbeiträgen befreien lassen?

Ja, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob ist möglich. Dann bleibt netto mehr übrig, Ihre Rente steigt aber nicht weiter an. Was besser passt, hängt von Ihrer Lebensplanung ab.

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