Kindergeld sinnvoll investieren: Monatlicher Sparplan und Kinder-Depot als Startkapital
Kindergeld monatlich sparen statt ausgeben: Fondspolice oder Depot für Kinder in NRW? Rechenbeispiel, Steuervergleich und ehrliche Beratung auf Deutsch und Italienisch.

Alessandra Massaro
Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO
Aktualisiert am 14. Juni 2026
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Das Kindergeld von derzeit 255 Euro monatlich lässt sich per ETF-Depot oder Fondspolice auf den Namen des Kindes anlegen. Über 18 Jahre entsteht so ein Startkapital von mehreren zehntausend Euro, je nach Rendite und Steuermodell.
Warum das Kindergeld nicht auf dem Girokonto versauern sollte
Jeden Monat kommen 255 Euro Kindergeld aufs Konto, und am Monatsende sind sie irgendwie weg. Das kennen viele Familien in NRW. Dabei steckt in diesem Betrag ein enormes Potenzial: Wer das Kindergeld konsequent anlegt, kann dem Kind bis zum 18. Geburtstag ein solides Startkapital aufbauen, ganz ohne Extrabeitrag aus dem eigenen Gehalt. In diesem Artikel zeige ich Schritt für Schritt, wie das geht, welches Modell steuerlich besser abschneidet und wo die ehrlichen Einschränkungen liegen.
Das Girokonto bringt in der Regel keine Zinsen, die den Namen verdienen. Wer 255 Euro monatlich einfach stehen lässt, hat nach 18 Jahren zwar rund 55.000 Euro angespart, aber die Inflation hat diesen Betrag in seiner Kaufkraft erheblich geschmälert. Das ist kein Drama, aber es ist verpasstes Potenzial.
Der entscheidende Unterschied liegt im Zinseszinseffekt bei einer vernünftigen Kapitalanlage. Ein breit gestreuter ETF-Sparplan hat historisch betrachtet Renditen im Bereich von 5 bis 7 Prozent pro Jahr erzielt, wobei vergangene Wertentwicklungen keine Garantie für die Zukunft sind. Das ist ein allgemein bekannter Marktdurchschnitt, keine Prognose. Trotzdem zeigt er, warum Investieren sinnvoller ist als Parken.
Viele italienische Familien, die ich in Düsseldorf oder Köln berate, fragen mich: Ist das nicht riskant? Ja, Schwankungen gibt es. Aber bei einem Anlagehorizont von 18 Jahren gleichen sich kurze Krisen historisch betrachtet aus. Es geht nicht um Spekulation, sondern um geduldiges, systematisches Sparen.
Die zwei Hauptwege: ETF-Depot oder Fondspolice
Im Wesentlichen gibt es zwei Wege, das Kindergeld anzulegen: das klassische Wertpapierdepot mit ETF-Sparplan oder eine fondsgebundene Lebensversicherung, kurz Fondspolice. Beide haben ihre Berechtigung. Beide haben auch klare Schwächen. Ich erkläre beide, ohne etwas zu verschweigen.
Das Depot auf den Namen des Kindes ist transparent, flexibel und günstig in den Kosten. ETF-Sparpläne sind bei vielen Direktbanken und Neobrokern ohne Kaufgebühren erhältlich. Das Kind zahlt auf Kapitalerträge Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, hat aber einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet: solange die jährlichen Erträge unter 1.000 Euro bleiben, fällt keine Steuer an. Bei kleineren Beträgen in den ersten Jahren ist das realistisch.
Die Fondspolice funktioniert anders. Sie läuft auf den Elternteil als Versicherungsnehmer, das Kind ist begünstigte Person. Wenn die Police mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag des Versicherungsnehmers erfolgt, gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte des Gewinns wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das kann steuerlich günstiger sein, wenn der Steuersatz im Rentenalter niedrig ist. Es kann aber auch teurer sein, wenn die laufenden Kosten der Police hoch sind.
Rechenbeispiel: 255 Euro monatlich über 18 Jahre
Nehmen wir eine Familie aus Duisburg: Eltern starten ab Geburt des Kindes mit 255 Euro monatlichem Sparplan. Der Anlagehorizont beträgt 18 Jahre, also 216 Monate. Die eingezahlte Summe liegt bei rund 55.080 Euro. Ohne jegliche Rendite ist das schon ein respektables Polster.
Geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 5 Prozent aus, ergibt sich durch den Zinseszinseffekt ein Endwert von circa 85.000 bis 90.000 Euro brutto. Bei 7 Prozent läge man näher an 110.000 Euro. Ich betone: Das sind Modellrechnungen mit historischen Durchschnittswerten, keine Versprechen. Die tatsächliche Wertentwicklung kann abweichen, nach oben wie nach unten.
Im Depot muss man auf die Gewinne Abgeltungssteuer zahlen, sofern die jährlichen Erträge den Pauschbetrag übersteigen. Bei der Fondspolice mit Halbeinkünfteverfahren kann die Steuerlast niedriger sein, aber nur wenn die Kostenstruktur der Police stimmt. Eine Police mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten kann die steuerliche Begünstigung auffressen. Hier liegt der Teufel im Detail, und hier lohnt sich ein konkreter Vergleich.
Schritt-für-Schritt: So legen Sie heute los
Der erste Schritt ist die Entscheidung: Depot oder Fondspolice? Diese Frage hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz, Ihrer Flexibilitätspräferenz und dem Anlagehorizont ab. Ein Depot können Sie jederzeit auflösen. Eine Police hat Bindungsfristen, die Sie einhalten sollten, damit die Steuervorteile greifen.
Für das ETF-Depot eröffnen Sie ein Depot auf den Namen des Kindes bei einer Bank oder einem Broker. Dann richten Sie einen monatlichen Dauerauftrag in Höhe des Kindergeldes ein. Wählen Sie einen oder maximal zwei ETFs, die einen breiten Weltindex abbilden, zum Beispiel auf Basis des MSCI World oder FTSE All-World. Kein exotisches Nischenprodukt, keine Themenfonds. Einfach, günstig, breit gestreut.
Für die Fondspolice brauchen Sie einen unabhängigen Versicherungsvermittler, der Ihnen verschiedene Anbieter vergleicht und die Kostenquoten offenlegt. Achten Sie auf die Effektivkostenquote, sie muss im Vertrag ausgewiesen werden. Eine gute Fondspolice liegt hier unter 1,5 Prozent pro Jahr. Alles darüber nagt erheblich an der Rendite.
Parallel dazu: Stellen Sie sicher, dass Sie für das Kind einen Freistellungsauftrag beim Depot eingerichtet haben, damit der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro automatisch greift. Das ist ein einfacher Schritt, den viele vergessen.
- Depot auf den Namen des Kindes eröffnen
- Dauerauftrag in Höhe des Kindergeldes einrichten
- Weltweiten ETF auswählen (MSCI World, FTSE All-World)
- Freistellungsauftrag für das Kind stellen
- Jährlich kurz prüfen, sonst Finger weg
Was sich oft nicht lohnt: Ehrliche Warnung vor Ausbildungsversicherungen
An dieser Stelle muss ich eine unbequeme Wahrheit ansprechen. Viele Eltern werden von klassischen Ausbildungsversicherungen angesprochen, also kapitalbildenden Lebensversicherungen, die speziell als Sparprodukt für Kinder vermarktet werden. Der aktuelle Höchstrechnungszins für klassische Policen liegt bei 1,0 Prozent. Das ist wenig, sehr wenig.
Nach Kosten und Inflation bleibt bei diesen Produkten oft kaum realer Wertzuwachs übrig. Die Verträge sind jahrzehntelang unflexibel, Kündigungen führen zu Verlusten durch hohe Anfangskosten. Ich rate meinen Klientinnen und Klienten in der Regel davon ab, sofern kein spezifischer Versicherungsbedarf dahintersteckt. Als reines Sparprodukt für Kinder schlägt ein günstiger ETF-Sparplan eine klassische Ausbildungsversicherung in den meisten Szenarien deutlich.
Das bedeutet nicht, dass jede Police schlecht ist. Eine fondsgebundene Variante mit guter Kostenstruktur kann im richtigen Kontext sinnvoll sein. Aber das muss im Einzelfall geprüft werden, nicht pauschal verkauft.
Besonderheiten für italienische Familien in NRW
Viele meiner Klientinnen und Klienten kommen aus der italo-deutschen Community in NRW, also aus Städten wie Köln, Düsseldorf, Dortmund oder Essen. Sie haben oft Fragen, die über das reine Finanzprodukt hinausgehen: Was passiert mit dem Depot, wenn die Familie zurück nach Italien zieht? Wie wird das Vermögen des Kindes steuerlich behandelt, wenn es volljährig wird?
Beim Depot auf den Namen des Kindes gehört das Vermögen dem Kind. Das ist ein wichtiger Punkt: Die Eltern können nicht einfach darüber verfügen. Das schützt das Kind, bedeutet aber auch, dass das Geld nach der Volljährigkeit dem Kind gehört. Wer das anders möchte, zum Beispiel damit das Depot im Notfall für die Familie zugänglich bleibt, sollte das Depot auf den eigenen Namen führen und das Kind als Begünstigten festlegen. Das hat aber wiederum andere steuerliche Konsequenzen.
Zieht die Familie ins Ausland, etwa nach Italien, gelten beim Depot die Steuerregeln des neuen Wohnsitzlands. Bei einer Fondspolice bei einem deutschen Anbieter gelten im Regelfall weiter deutsche Steuervorschriften, aber das hängt vom konkreten Vertrag ab. Solche grenzüberschreitenden Situationen bespreche ich gerne persönlich, auf Deutsch oder auf Italienisch.
Fazit
Das Kindergeld monatlich anlegen ist keine komplizierte Sache, aber es braucht die richtige Entscheidung am Anfang. Depot oder Fondspolice, das hängt von Ihrer individuellen Situation ab, von Ihrem Steuersatz, Ihrer Flexibilitätspräferenz und davon, ob Sie die steuerlichen Voraussetzungen der 12/62-Regel erfüllen werden. Ich berate Sie ehrlich und unabhängig, auf Deutsch und auf Italienisch. Nehmen Sie einfach Kontakt auf: Sie erreichen mich über www.massaroversicherungen.com oder direkt per Telefon. Kein Verkaufsdruck, keine Standardlösung. Nur das, was für Ihre Familie wirklich passt.
Persönliche Beratung auf Italienisch oder Deutsch
Jetzt Kontakt aufnehmenHäufige Fragen
Kann ich das Kindergeld direkt auf ein Depot für das Kind überweisen?
Welche Steuern zahlt ein Kind auf Gewinne im Depot?
Was bedeutet die 12/62-Regel bei der Fondspolice?
Lohnt sich eine klassische Ausbildungsversicherung für mein Kind?
Bieten Sie Beratung auch auf Italienisch an?
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