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Rente und Abzüge: Was wird 2026 wirklich von Ihrer Rente abgezogen?

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Steuern und Abschläge bei früher Rente: alle Abzüge von der Brutto-Rente in einer Tabelle, mit Beispielrechnung und einfacher Anleitung, um die eigene Netto-Rente nachzurechnen.

Alessandra Massaro

Alessandra Massaro

Versicherungsvermittlerin nach § 34d GewO

Aktualisiert am 26. August 2026

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Von der Brutto Rente gehen 2026 meist drei Dinge ab: der Beitrag zur Krankenkasse, der Beitrag zur Pflegeversicherung und oft auch Steuern. Zusammen sind das bei gesetzlich Versicherten rund 12 Prozent, plus Steuern je nach Höhe der Rente.

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Warum ist die Rente auf dem Konto kleiner als im Bescheid?

Viele Menschen bekommen ihren Rentenbescheid und freuen sich über die Zahl. Ein paar Wochen später schauen sie auf das Konto. Und dort ist weniger Geld.

Das ist normal. Der Bescheid zeigt die Brutto Rente (die Rente vor allen Abzügen). Auf dem Konto landet die Netto Rente (das Geld, das wirklich übrig bleibt).

Dazwischen liegen drei Posten:

  • Beitrag zur Krankenversicherung
  • Beitrag zur Pflegeversicherung
  • Einkommensteuer, wenn die Rente hoch genug ist

Krankenkasse und Pflege zieht die Deutsche Rentenversicherung direkt ab. Die Steuer nicht. Die zahlen Sie später selbst über die Steuererklärung. Genau das überrascht viele Rentner im ersten Jahr.

Abzug 1 und 2: Krankenkasse und Pflegeversicherung

Wer als Rentner gesetzlich krankenversichert ist, zahlt weiter Beiträge. Das gilt für fast alle Arbeitnehmer, die in Deutschland gearbeitet haben.

Der Beitrag zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Davon zahlen Sie die Hälfte, also 7,3 Prozent. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung für Sie.

Dazu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Der ist je nach Kasse verschieden und liegt 2026 meist bei rund 2 bis 3 Prozent. Auch hier zahlen Sie nur die Hälfte.

Die Pflegeversicherung zahlen Sie dagegen allein. Der Satz liegt bei rund 3,6 Prozent. Wer keine Kinder hat, zahlt einen kleinen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten.

Unter dem Strich gehen bei den meisten gesetzlich versicherten Rentnern rund 12 Prozent der Brutto Rente für Kranken und Pflegeversicherung weg.

Wichtig: Privat Versicherte zahlen ihre volle Prämie weiter. Die Rentenversicherung gibt einen Zuschuss dazu. Ob privat oder gesetzlich im Alter günstiger ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Lassen Sie das rechtzeitig prüfen, am besten viele Jahre vor der Rente.

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Abzug 3: Steuern auf die Rente

Auch Rente ist Einkommen. Und Einkommen kann steuerpflichtig sein. Aber nicht die ganze Rente wird besteuert, sondern nur ein Teil davon.

Dieser Teil heißt Besteuerungsanteil. Er hängt vom Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Wer 2026 startet, muss rund 84 Prozent seiner Rente versteuern. Der Rest bleibt steuerfrei.

Dieser steuerfreie Betrag wird einmal festgelegt und bleibt dann gleich. Wenn die Rente später steigt, ist die Erhöhung voll steuerpflichtig.

Ob Sie am Ende wirklich zahlen, hängt vom Grundfreibetrag ab. Das ist der Betrag, bis zu dem keine Steuer anfällt. 2026 liegt er bei rund 12.000 Euro im Jahr für eine Person.

Grobe Faustregel: Bei einer gesetzlichen Rente von unter etwa 1.300 Euro im Monat und ohne weiteres Einkommen zahlen viele Rentner keine Steuer. Wer eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder eine private Rente dazu hat, kommt schneller über die Grenze.

Bitte verstehen Sie das nur als Orientierung. Steuerberatung darf ich als Versicherungsvermittlerin nicht geben. Für Ihre konkrete Steuer ist ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein der richtige Ansprechpartner.

Beispiel: 1.500 Euro Brutto Rente, was bleibt übrig?

Zahlen sind einfacher zu verstehen als Prozente. Hier ein Beispiel für einen gesetzlich versicherten Rentner mit Kindern, ohne weiteres Einkommen.

PostenUngefährer Betrag
Brutto Rente1.500 Euro
Krankenversicherung, Ihr Anteilrund 130 Euro
Pflegeversicherungrund 54 Euro
Steuerin diesem Fall meist 0 Euro
Netto Renterund 1.316 Euro

Sie sehen: Von 1.500 Euro bleiben rund 1.316 Euro. Das sind etwa 184 Euro weniger, also rund 12 Prozent.

Die Zahlen sind gerundet und dienen nur als Beispiel. Ihr Zusatzbeitrag, Ihre Kinderzahl und weiteres Einkommen können das Ergebnis verändern.

Zu kompliziert? Ich erkläre es Ihnen in Ruhe, Schritt für Schritt. Ganz ohne Fachchinesisch.

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Der vierte Abzug: Abschläge bei früher Rente

Es gibt noch einen Abzug, den viele vergessen. Er trifft alle, die früher in Rente gehen als erlaubt.

Dieser Abzug heißt Abschlag (ein dauerhafter Abzug von der Rentenhöhe). Die Regel ist einfach: Für jeden Monat, den Sie früher gehen, verlieren Sie 0,3 Prozent. Das sind 3,6 Prozent pro Jahr.

Ein Beispiel: Sie gehen drei Jahre früher. Dann ist Ihre Rente um 10,8 Prozent kleiner. Und zwar für immer, nicht nur in den ersten Jahren.

Bei 1.500 Euro Brutto wären das rund 162 Euro weniger, jeden Monat. Danach kommen Krankenkasse und Pflege noch obendrauf.

Diesen Abschlag kann man abmildern. Wer Lücken früh erkennt, kann zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung gegensteuern. Wichtig ist, dass Sie früh anfangen zu rechnen, nicht erst mit 60.

Was Sie jetzt konkret tun können

Abzüge lassen sich nicht abschaffen. Aber man kann sich darauf vorbereiten. Diese Schritte helfen fast jedem.

  • Renteninformation lesen: Die Zahl darin ist brutto, nicht netto. Rechnen Sie rund 12 Prozent ab.
  • Zusatzbeitrag vergleichen: Krankenkassen sind unterschiedlich teuer. Ein Wechsel ist auch als Rentner möglich.
  • Lücke berechnen: Vergleichen Sie die Netto Rente mit Ihren heutigen Ausgaben.
  • Zweite Säule aufbauen: Betriebsrente oder private Vorsorge schließen die Lücke.
  • Auslandszeiten klären: Jahre in Italien oder einem anderen EU Land zählen oft mit.

Gerade der letzte Punkt ist für italienische Familien in Deutschland wichtig. Beiträge in Italien gehen nicht verloren. Sie werden bei der Wartezeit berücksichtigt, aber jedes Land zahlt seinen eigenen Teil.

In meiner Beratung in Köln erkläre ich das auf Deutsch und auf Italienisch, damit nichts unklar bleibt. Wenn Sie wissen möchten, was am Ende wirklich bei Ihnen ankommt, schreiben Sie mir für ein unverbindliches Gespräch.

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Häufige Fragen

Wie viel Prozent wird von der Rente abgezogen?

Bei gesetzlich versicherten Rentnern gehen 2026 meist rund 12 Prozent für Kranken und Pflegeversicherung ab. Dazu kann Einkommensteuer kommen, wenn die Rente und weitere Einkünfte über dem Grundfreibetrag von rund 12.000 Euro im Jahr liegen.

Werden Krankenkasse und Pflege automatisch abgezogen?

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung zieht diese Beiträge direkt von der Brutto Rente ab und überweist sie an die Krankenkasse. Die Steuer wird dagegen nicht automatisch einbehalten. Die zahlen Rentner später selbst über die Steuererklärung.

Ab welcher Rente muss ich Steuern zahlen?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Als grobe Orientierung: Wer 2026 in Rente geht, unter etwa 1.300 Euro im Monat bekommt und kein weiteres Einkommen hat, zahlt oft keine Steuer. Für Ihren konkreten Fall ist ein Steuerberater zuständig.

Wie hoch ist der Abschlag, wenn ich früher in Rente gehe?

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, also 3,6 Prozent pro Jahr. Wer zwei Jahre früher geht, bekommt dauerhaft 7,2 Prozent weniger Rente. Dieser Abzug bleibt ein Leben lang bestehen und wird nicht später zurückgenommen.

Zahlen privat Versicherte auch Abzüge von der Rente?

Privat Versicherte zahlen ihre Prämie weiter selbst. Die Rentenversicherung gibt dafür einen Zuschuss. Der Beitrag zur Pflegeversicherung fällt ebenfalls an. Ob das günstiger ist als die gesetzliche Kasse, hängt vom Tarif und vom Alter ab.

Zählen Beitragsjahre aus Italien für die deutsche Rente?

Zeiten aus Italien oder einem anderen EU Land werden bei der Wartezeit berücksichtigt. Jedes Land zahlt aber nur die Rente für die eigenen Beitragsjahre. Sie erhalten also zwei getrennte Zahlungen. Eine Beratung auf Italienisch hilft, den Antrag richtig zu stellen.

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Quellen und weiterführende Informationen