Entgeltfortzahlung verweigert: wenn der Arbeitgeber alle Krankheiten zu einer zusammenzählt
kostet der hier durchgerechnete Streit im Verlustfall: beide Anwälte und das Gericht bei 5.400 Euro Streitwert dieser Konstellation, nach den Tabellen von RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Zuständig wäre der Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).
Entgeltfortzahlung im Labor: die Fakten auf einen Blick
| Streitwert dieser Konstellation | 5.400,00 Euro |
| Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.) | 664,26 Euro |
| Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2) | 1.255,45 Euro |
| Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG) | 579,00 Euro |
| Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht | 3.089,90 Euro |
| Zuständiger Baustein | Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) |
Zwischen dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht und dem Berufsalltag für Laboranten liegt eine sehr konkrete Schnittmenge, und um die geht es hier: der typische Verlauf, die Kosten nach RVG und GKG und die Rolle der Rechtsschutzversicherung in genau dieser Lage.
Das Konfliktmuster dieser Konstellation: Ein Chemielaborant fällt im Frühjahr mit einer Atemwegserkrankung aus, im Herbst wieder. Die Personalabteilung rechnet beide Zeiträume zusammen, erklärt die sechs Wochen aus Paragraf 3 Entgeltfortzahlungsgesetz für verbraucht und stellt die Zahlung ein. Dahinter steht die Regel der Fortsetzungserkrankung: Beruht die neue Arbeitsunfähigkeit auf demselben Grundleiden, gibt es keinen neuen Sechswochenzeitraum. Ob zwei Infekte wirklich dasselbe Leiden sind, ist aber eine medizinische Frage, keine Entscheidung der Lohnbuchhaltung.
Gerechnet wird mit 5.400 Euro Streitwert, und der Wert ist nicht gegriffen: sechs Wochen Entgeltfortzahlung auf ein Bruttomonatsgehalt von 3.600 Euro. Alles Weitere liefert das Gebührenrecht von selbst.
Daraus folgt: 664,26 Euro kostet die anwaltliche Vertretung, solange kein Gericht beteiligt ist. Mit Klage steigt der eigene Anwalt auf 1.255,45 Euro für die erste Instanz, und die Gerichtskasse verlangt 579,00 Euro, bevor sie überhaupt tätig wird.
Bleibt der schlimmste Fall: Niederlage, und damit die Rechnung für beide Seiten plus Gericht, in Summe 3.089,90 Euro. Diese eine Zahl erklärt, warum solche Konflikte so oft unausgetragen bleiben.
Verfahrensrechtlich landet diese Auseinandersetzung beim Arbeitsgericht. Dort gilt eine Regel, die außerhalb des Arbeitsrechts kaum jemand kennt: keine Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten in der ersten Instanz (Paragraf 12a ArbGG). Der Anwalt kostet damit immer eigenes Geld oder die Rechtsschutzversicherung, eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.
Wie diese Fälle in der Praxis ausgehen: Die Beweislast liegt zunächst günstig: Der Laborant muss nur die neue Arbeitsunfähigkeit belegen, dann muss der Arbeitgeber Anhaltspunkte für eine Fortsetzungserkrankung liefern, meist über eine Anfrage beim Medizinischen Dienst. Bis zur Klärung zahlt die Krankenkasse Krankengeld als Vorleistung, das später verrechnet wird. Vor Gericht entscheidet am Ende die ärztliche Dokumentation.
Damit die Police das alles trägt, muss eine Bedingung erfüllt sein, und sie ist unerbittlich: Der Vertrag muss vor dem Entstehen des Konflikts bestanden haben, und die Wartezeit von meist 3 Monaten muss vorbei sein. Ein Streit, der sich bereits abzeichnet, lässt sich nicht mehr versichern, bei keinem Anbieter, zu keinem Preis.
Und die Police selbst? Liegt 2026 für einen soliden Kombi-Schutz aus Privat, Beruf und Verkehr bei etwa 200 bis 350 Euro im Jahr. Der hier nötige Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) ist je nach Tarif enthalten oder zubuchbar, das gehört vor dem Abschluss geklärt, nicht danach.
Drei Schritte bringen Ordnung in den akuten Fall: Dokumente sichern und chronologisch ablegen, Fristen klären, Deckungsanfrage stellen (Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)). Danach entscheidet sich mit anwaltlicher Ersteinschätzung, ob verhandelt, geklagt oder abgehakt wird.
Der spezifische Tipp für diese Konstellation: Beim Hausarzt ausdrücklich festhalten lassen, dass die frühere Erkrankung ausgeheilt war. Und das Krankengeld sofort beantragen: Es überbrückt den Streit, ohne den Anspruch zu schmälern.
Was die Zahlen können und was nicht: Sie bilden den gesetzlichen Normalverlauf dieser Konstellation ab, gerechnet nach den Gebührentabellen vom 1. Juni 2025. Vergleich, Beweisaufnahme oder zweite Instanz verschieben jede Summe. Die Größenordnung des Risikos treffen sie trotzdem, und dafür sind sie da.
Häufige Fragen
Welcher Baustein deckt Entgeltfortzahlung im Labor?
Getragen wird diese Konstellation vom Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Ob er im eigenen Vertrag steht, zeigt der Versicherungsschein unter den versicherten Leistungsarten, und im Zweifel die Deckungsanfrage, die der Anwalt kostenlos stellt.
Was kostet dieser Streit ohne Rechtsschutzversicherung?
Ohne Versicherung kostet der durchgerechnete Fall 1.255,45 Euro an eigenen Anwaltsgebühren in erster Instanz; verliert man, werden daraus 3.089,90 Euro mit Gegenseite und Gericht.
Gilt eine Wartezeit?
In der Regel 3 Monate. Wichtiger noch ist der Zeitpunkt der Streitursache: Liegt er vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, lehnt der Versicherer die Deckung ab, unabhängig von den Erfolgsaussichten.
Was ist im akuten Fall zuerst zu tun?
Zuerst die Frist klären, sie ist in dieser Fallgruppe der einzige nicht reparierbare Fehler. Parallel Unterlagen komplett machen und über die Police die Deckungszusage anfordern, das erledigt der Anwalt mit.
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