Arbeitsrecht · Rechtsschutz-Praxis 2026

Kündigung wegen Krankheit: ist das überhaupt zulässig?

4.776,00 Euro

beträgt das volle Kostenrisiko im typischen Fall: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gericht bei 9.900 Euro Streitwert, nach RVG und GKG (Stand 1. Juni 2025). Gedeckt über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht).

Kündigung wegen Krankheit: die Fakten auf einen Blick

Typischer Streitwert9.900,00 Euro
Anwalt außergerichtlich (1,3 Geschäftsgebühr, mit MwSt.)1.032,44 Euro
Eigener Anwalt, Klage 1. Instanz (1,3 + 1,2)1.963,50 Euro
Gerichtskosten 1. Instanz (3,0 Gebühren GKG)849,00 Euro
Verlustrisiko gesamt: beide Anwälte plus Gericht4.776,00 Euro
Zuständiger BausteinBerufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht)

Kündigung wegen Krankheit gehört zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht, und jedes Rechtsgebiet hat seine eigenen Spielregeln: eigene Fristen, eigene Kostenlogik, einen eigenen Baustein in der Rechtsschutzversicherung. Was hier typischerweise passiert, was es kostet und worauf es ankommt, der Reihe nach.

So sieht die Lage rechtlich aus: Ja, Kündigung wegen Krankheit ist möglich, aber an hohe Hürden gebunden: negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und eine Interessenabwägung, die auch die Betriebszugehörigkeit würdigt. Vorher muss der Arbeitgeber in der Regel ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Fehlt das BEM, steigen die Anforderungen an seine Darlegung so stark, dass viele Kündigungen daran scheitern.

Die Kostenrechnung beginnt beim Streitwert, hier 9.900 Euro: drei Bruttogehälter zu 3.300 Euro als Streitwert der Kündigungsschutzklage. Alles Weitere ist Tabellenarbeit nach RVG und GKG in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung.

Konkret: Die außergerichtliche Vertretung kostet 1.032,44 Euro (1,3 Geschäftsgebühr mit Auslagen und Mehrwertsteuer). Vor Gericht verlangt der eigene Anwalt für die erste Instanz 1.963,50 Euro, das Gericht 849,00 Euro als Vorschuss.

Das volle Verlustrisiko liegt bei 4.776,00 Euro: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskasse. Wer ohne Police prozessiert, setzt diesen Betrag aufs Spiel, wer mit Police prozessiert, die Selbstbeteiligung.

Die Rolle der Police in diesen Fällen: Die Kündigungsschutzklage deckt der Berufs-Baustein. Parallel laufende Auseinandersetzungen um Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente übernimmt der Sozialgerichts-Baustein, beide Verfahren gehören strategisch zusammen.

Eine Regel entscheidet über die Deckung: Versichern lässt sich nur die Zukunft. Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate, und der Rechtsschutzfall darf nicht vor dem Abschluss entstanden sein. Wer beim Thema Kündigung wegen Krankheit schon mitten im Konflikt steckt, sollte trotzdem den Anwalt anrufen, aber für die Police ist dieser Fall verloren, sie schützt den nächsten.

Der Jahresbeitrag eines soliden Kombi-Tarifs (Privat, Beruf, Verkehr) liegt 2026 zwischen etwa 200 und 350 Euro, je nach Selbstbeteiligung. Ob der hier nötige Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) zum Grundpaket gehört oder extra kostet, unterscheidet sich je nach Anbieter, genau das prüfen wir in der Beratung.

Was jetzt konkret zu tun ist: Beweise und Schriftverkehr zu Kündigung wegen Krankheit sammeln, bevor etwas verschwindet, jede Frist schriftlich festhalten und über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht) die Deckungszusage anfordern. Mit der Zusage in der Hand verhandelt es sich anders, das spürt auch die Gegenseite.

Aus der Beratungspraxis: Zum BEM-Gespräch gehen, aber vorbereitet: Es ist Chance und Beweisfeld zugleich. Wer krankheitsbedingt gekündigt wird, sollte immer prüfen lassen, ob das BEM korrekt angeboten und durchgeführt wurde, das ist der häufigste Fehler der Arbeitgeberseite.

Alle Zahlen sind Beispielrechnungen auf gesetzlicher Basis (Gebührentabellen Stand 1. Juni 2025) und dienen der Orientierung über die Größenordnung bei Kündigung wegen Krankheit. Reale Verfahren weichen ab, nach oben wie nach unten. Ob sich Ihr konkreter Fall lohnt und ob er gedeckt wäre, klärt die Ersteinschätzung schneller als jede Tabelle.

Häufige Fragen

Welcher Baustein der Rechtsschutzversicherung deckt Kündigung wegen Krankheit?

Diese Fälle laufen über den Baustein Berufs-Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Nicht jeder Tarif enthält ihn automatisch, gerade ältere Verträge haben Lücken. Ein Blick in den Versicherungsschein oder eine Deckungsanfrage schafft in wenigen Tagen Klarheit.

Gilt eine Wartezeit, wenn der Streit schon läuft?

In den meisten Bausteinen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn, und der Rechtsschutzfall darf nicht vor dem Abschluss entstanden sein. Ein bereits laufender oder absehbarer Streit um Kündigung wegen Krankheit ist grundsätzlich nicht mehr versicherbar.

Was kostet so ein Verfahren ohne Rechtsschutz?

Am typischen Streitwert von 9.900 Euro gerechnet: 1.963,50 Euro für den eigenen Anwalt in erster Instanz, im Verlustfall insgesamt 4.776,00 Euro inklusive Gegenseite und Gericht (RVG/GKG, Stand 1. Juni 2025).

Was sollte ich als Erstes tun?

Erst die Frist sichern, dann in Ruhe entscheiden: Verstrichene Fristen sind bei Kündigung wegen Krankheit der einzige Fehler, der sich nicht mehr reparieren lässt. Die Deckungsanfrage beim Versicherer stellt der Anwalt, das kostet Sie weder Zeit noch Geld.

4.776,00 Euro Risiko, oder 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Verfahren und im Verlustfall die Gegenseite. Sie muss nur vor dem Streit da sein: Die Wartezeit beträgt in den meisten Bausteinen 3 Monate.

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